Streife Flashcards
1
Q
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
A
Geeignetheit
Mindesteingriff
Verhältsnismäßigkeit im engeren Sinne
2
Q
Hoheitliche Maßnahmen
A
Eine Behörde handelt hoheitlich, wenn sie einseitig öffentlich- rechtlich handelt. Entscheidend ist hier der Regelinhalt.
3
Q
Gebiet des öffentlichen Rechts
A
Hierunter versteht man die Abgrenzung zum Privatrecht.
4
Q
Regelung des Einzelfalls
A
Regelung bedeutet, dass die Maßnahme
- nach dem Willen der Behörde darauf gerichtet sein muss
- einseitig und mit dem Anspruch auf Verbindlichkeit
- eine unmittelbare Rechtswirkung zu erzeugen, also eine Rechtsfolge zu setzen Einzelfall: Es muss ein konkret SV vorliegen und ein spezieller Adressat vorhanden sein.
5
Q
Unmittelbare Rechtswirkung nach außen
A
Eine Regelung hat nur dann Außenwirkung, wenn ihre Rechtsfolgen gegenüber einer außerhalb der Verw. stehende Personen eintreten.