VU/VÜ Flashcards
Kraftfahrzeug
Maschinell angetrieben, nicht an Gleise gebundenes Landfahrzeug
Öffentliche Straßen
Rechtlich/tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum, die nach dem StrG/FStrG gewidmet sind
Führen
Zielgerichtete Tätigkeit, die willentlich begangen wird und entsprechende Fähigkeiten voraussetzt
Erlaubnis
Behördlich erteilte Ermächtigung zum führen von KFZ
Führerschein
Amtlicher Nachweis über die erteilte FE
Fahrzeughalter
Der das KFZ auf eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt
Anhänger
Fahrzeuge, die zum Anhängen an ein KFZ bestimmt und geeignet sind
In betrieb setzen
Die bestimmungsgemäße Verwendung des KFZ oder des Anhängers als Fortbewegungsmittel
Hoheitliche Aufgabe
Alle per Gesetz oder Rechtsverordnung übertragenen Aufgaben
Dringend geboten
Wenn die Beachtung der StVO die Erfüllung der Aufgaben unmöglich macht oder zumindest erschwert
Kreuzung
Wenn zwei oder mehrere Straßen sich schneiden, so dass jede über den Schnittpunkt hinaus fortgesetzt wird
Einmündung
Wenn zwei oder mehrere Straßen in eine durchgehende Straße führen, ohne fortgesetzt zu werden
Vorfahrtsfall
Wenn an einer Kreuzung oder Einmündung sich die Fahrlinien von mindestens zwei Fahrzeugen aus verschiedenen Richtungen beim weiterfahren schneiden, berühren oder hemmend nähern, do dass sich für einen das Recht auf Weiterfahrt und für den anderen eine wartepflicht ergibt
Vorrang
Recht vor einem anderen Verkehrsteilnehmer fahren zu dürfen
Überholen
Vorbeifahren an einem anderen Verkehrsteilnehmer von hinten nach vorne auf der gleichen Fahrbahn der dich in die gleiche Richtung bewegt oder verkehrsbedingt wartet
Vorbeifahren
An haltenden Fahrzeugen, liegen gebliebenen Fahrzeugen, Fahrbahnverengungen oder Hindernissen
Fahrunsicherheit
Wenn seine Gesamtleistung soweit herabgesetzt ist, dass er nicht mehr fähig ist, das Fahrzeug über eine längere Strecke auch bei plötzlichem Auftreten schwieriger Verkehrslagen sicher zu führen.
Abbiegen
Das verlassen des natürlichen Fahrbahnverlaufs nach rechts oder links, um in eine andere Straße oder in ein Grundstück zu gelangen.
Gefährdung
Wenn der Täter eine bestimmte Verkehrssituation verursacht hat, die er von sich aus nicht mehr meistern konnte und das Ausbleiben eines Schadens nur noch vom Zufall abhängt.
Leib oder Leben
Körperliche Unversehrtheit
Unfall
Ist ein plötzliches Ereignis, das mit den typischen Gefahren im öffentlichen Straßenverkehr im ursächlichen Zusammenhang steht und zu einem nicht völlig belanglosem Personen- oder Sachschaden führt
Tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum
Ist ein Areal das in Privatbesitz ist, aber durch ausdrückliche Billigung oder stillschweigende Duldung des Eigentümers zur Benutzung durch Jedermann freigegeben ist
Unfallbeteiligter
Ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann
Verkehrsteilnehmer
Ist wer sich im ÖVR oder im TÖVR verkehrserheblich verhält
Anderer
Ist wer vom Verhalten des Verkehrsteilnehmers betroffen ist
Schädigen
Ist das Zufügen eines wirtschaftlichen Nachteils oder Körperschaden
Körperschaden
Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes
Sachschaden
Eine Sache wird zerstört oder beschädigt