KB Flashcards
Gefahr im Verzug
Wenn die einholen eines vorherigen richterlichen Beschlusses den Ermittlungserfolg ganz oder teilweise vereiteln oder gefährden würde.
Durchsuchung
Ist die planmäßige und zielgerichtete Suche nach Personen oder Sachen, deren genaue räumliche Lage den Strafverfolgungsorganen nicht bekannt ist.
Körperliche Durchsuchung
Ist die Suche nach körperfremden Gegenständen oder Spuren in der am Körper getragenen Kleidung, an der Körperoberfläche und in natürlichen Körperöffnungen.
Körperliche Untersuchung
Ist das beobachten der körperlichen Funktionsfähigkeit, der körperlichen Beschaffenheit und alle körperlichen Eingriffe.
Erfolgsvermutung
Muss auf tatsächlichen Anhaltspunkten oder kriminalistischer Erfahrung bzw. Überlegung berufen.
Beschuldigter
Wer konkret verdächtigt wird, eine strafbare Handlung begangen zu haben und gegen die ein Strafverfahren eingeleitet worden ist.
Verdächtiger
Kommt als Täter oder Teilnehmer einer verfolgbaren Straftat in Betracht.
Zeuge
Wer in einem Straf- oder Bußgeldverfahren über eigene Wahrnehmungen Auskunft geben soll und nicht selbst Beschuldigter oder Betroffener oder Sachverständiger ist.
Vernehmung
Eine unter rechtlichen und kriminalistischen Gesichtspunkten geführten Anhörung/Befragung einer Person zu einem rechtlich und kriminalistisch relevanten Sachverhalt
Betroffen
Am Tatort oder in unmittelbarer Nähe zum Tatort gestellt.
Verfolgt
Der nach dem betreffen sich vom Tatort entfernende Täter wird auf Sicht und Gehör verfolgt oder es werden aufgrund von Ermittlungen kurz nach der Tat Verfolgungsmaßnahmen zum Zwecke der Ergreifung getroffen
Fluchtverdacht
Wenn die Annahme gerechtfertigt ist, der Betroffene werde sich der Verantwortung durch die Flucht entziehen, wenn er nicht alsbald festgenommen wird.
Beschädigung
Ist jede nicht unerhebliche körperliche Einwirkung, durch die eine Sache in ihrer Substanz oder ihrer bestimmungsgemäßen Brauchbarkeit nicht nur unerheblich beeinträchtigt wurde.
Zerstörung
Ist jede nicht unerhebliche körperliche Einwirkung, durch die bestimmungsgemäße Brauchbarkeit einer Sache völlig aufgehoben ist.
Beweglich
Ist eine Sache, wenn sie von einem Ort zum anderen transportiert werden kann.
Bruch fremden Gewahrsam
Aufhebung des Gewahrsams gegen den Willen des Eigentümers.
Gewahrsam
Ist die von einem herrschaftswillen getragenen tatsächliche Sachherschaft.
Begründung neuen Gewahrsam
Wenn der Täter ungehindert über die Sache verfügen kann und der bisherige Gewahrsamsinhaber dessen Verfügungsgewalt beseitigen müsste, um die Sache zurückzuerlangen.
Körperliche Misshandlung
Ist eine üble, unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird.
An der Gesundheit schädigen
Ist das hervorrufen oder steigern eines krankhaften Zustandes körperlicher oder seelischer Art.
Gifte
Sind organische oder anorganische Substanzen, die unter bestimmten Bedingungen durch chemische oder chemische-physikalische Wirkung geeignet sind, die Gesundheit erheblich zu beschädigen.
Beibringen
Wenn der Täter den Stoff mit dem Körper des opfers derart in Verbindung gebracht hat, dass der Stoff dort seine gesundheitsschädliche Wirkung entfalten kann.
Waffen
Sind Gegenstände, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen oder die vom WaffG erfasst sind.
Andere gefährliche Werkzeuge
Sind bewegliche Gegenstände, die aufgrund ihrer Beschaffenheit und Art der Verwendung geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen.
Hinterlistiger Überfall
Ist ein planmäßig, überraschend vorgetragener Angriff, unter verdeckung der wahren Absicht
Lebensgefährdende Behandlung
Wenn die Verletzungshandlung geeignet ist, das Opfer in die Gefahr des Todes zu bringen.
Umschlossener Raum
Ist ein Raumgebilde, das zum betreten von Menschen bestimmt und mit Vorrichtungen umgeben ist, die ein unbefugtes Eindringen verhindern sollen.
Einbrechen
Ist das gewaltsame öffnen einer dem Zutritt entgegenstehenden Umschließung.
Einsteigen
Ist jedes hineinlangen in einen Raum durch eine zum ordnungsgemäßen Eintritt nicht bestimmte Öffnung unter Überwindung von Hindernissen und Schwierigkeiten, die sich aus der Eigenart der Umschließung ergeben.
Falsch (Schlüssel)
Der zur Tatzeit vom berechtigten nicht, noch nicht oder nicht mehr zum Öffnen des betreffenden Verschlusses bestimmt ist.
Nicht zur ordnungsgemäßen Öffnung bestimmte Werkzeuge
Sind durch die Verschlussmechanismus ordnungswidrig betätigt wird, ohne ihn zu beschädigen.
Gewerbsmäßigkeit
Wenn der Täter in der Absicht handelt, sich durch wiederholte tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer einen Umfang zu verschaffen.
Hilflosigkeit
Wenn sich jemand nicht aus eigener Kraft gegen die dem Eigentum durch die Wegnahme einer Sache drohende Gefahr schützen kann
Ausnutzen
Wenn der Täter zielgerichtet die Notlagen nutzt, um die Tat zu ermöglichen oder wenigstens erheblich zu erleichtern.
Täuschung
Ist das einwirken auf das Vorstellungsbild eines anderen mit dem Ziel der Irreführung
Tatsachen
Sind Ereignisse oder Zustände der Gegenwart oder Vergangenheit, die dem Beweis zugänglich sind.
Irrtum
Wenn das Bewusstsein eines Menschen und die Wirklichkeit nicht nicht übereinstimmen.
Irrtum erregen
Wenn der Täter den Irrtum durch die Täuschungshandlung verursacht oder zumindest mit verursacht.
Irrtum unterhalten
Wenn der Täter eine vorhandene Fehlvorstellung stärkt oder aber trotz garantenpflicht nicht aufklärt.
Vermögensverfügung
Ist jedes handeln, dulden oder unterlassen, das unmittelbar vermögensmindernd auswirkt.
Vermögen
Ist die Summe aller wirtschaftlichen Güter einer Person, die ihr ohne rechtliche Missbilligung zustehen.
Vermögensschaden
Liegt vor, wenn sich durch einen Vergleich des Vermögens vor und nach der Verfügung des Getäuschten ergibt, dass eine Vermögensminderung eingetreten ist.
Bereicherungsabsicht
Ist die Absicht, sich oder einem Dritten einen Vermögensvorteil zu verschaffen.
Vermögensvorteil
Ist jede materielle Besserstellung der Vermögenslage.
Rechtswidrig
Ist die bereicherungsabsicht, wenn der Täter keinen fälligen Rechtsanspruch auf Übereignung hat.
Gewalt
Ist körperlich oder psychisch wirkender Zwang
Drohung
Ist das In-Aussicht-Stellen eines künftigen Übels, auf dessen Eintritt der drohende Einfluss hat oder zu haben vorgibt
Empfindlich ist ein Übel
Wenn es von solcher Erheblichkeit ist, dass der bedrohte im Sinne des Täterverlangens motiviert wird.
Verwerflich
Ist die Handlung, wenn sie sich in Anbetracht des erwünschten Erfolges als sozial unerträglich darstellt, also sittlich in hohen Maße zu missbilligen ist
Nötigen
Bedeutet, einer natürlichen Person gegen deren Willen ein bestimmtes Verhalten aufzwingen