Streife Flashcards
Inhaber der Wohnung
Wer rechtmäßig die tatsächliche Gewalt über die Räumlichkeit ausübt.
Betreten
Umfasst das eintreten, notfalls das gewaltsame eindringen, das verweilen und das Treffen einfacher Feststellungen in Wohnungen.
Dringende Gefahr
Der baldige Eintritt eines ernsthaften Schadens an einem wichtigen Rechtsgut ist zu erwarten, falls die Polizei nicht einschreitet.
Öffentliche Sicherheit
- Schutz der durch die Rechtsordnung geschützten Güter
- Schutz des Bestandes des Staates,
der Funktionsfähigkeit seiner Einrichtungen - Schutz kollektiver Rechtsgüter
- Schutz von Individualgütern
- Schutz der Güter die durch Normen des Straf- und Ordnungswidrigkeiten- oder Verwaltungsrecht geschützt sind
Gefahr für Leib oder Leben
Wenn als Schaden der Eintritt einer nicht ganz unerheblichen KV oder gar des Todes droht.
Lebensgefahr
Menschenleben wird durch Vernichtung oder erhebliche Gesundheitsschädigung bedroht.
Öffentliche Ordnung
Versteht man die Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln für das Verhalten der einzelnen in der Öffentlichkeit.
Eigentümer
Ist die Person, die die Rechtsherrschaft über die Sache ausübt.
Störung
Ein Schaden ist bereits eingetreten
Auf andere Weise
Die Gefahr kann auf andere Weise, also ohne Freiheitsentziehung nicht verhindert oder beseitigt werden.
Erhebliche Gefahr
Sieht droht dann, wenn ein bedeutsames Rechtsgut gefährdet ist oder wenn sich die Erheblichkeit aus Umfang oder Intensität des zu erwartenden Schadens ergibt.
Entschließungsermessen
Es erlaubt der Polizei selbst zu entscheiden, ob sie einschreitet
Auswahlermessen
Es erlaubt die Polizei selbst zu entscheiden, wie sie einschreitet
Durchsuchen
Bedeutet dem gegenüber das Ziel- und zweckorientierte suchen nach Personen oder Sachen.
Verursacher
Derjenige der durch sein Verhalten bewusst oder unbewusst eine Bedrohung oder Störung für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung herbeiführt.