Streife Flashcards
Inhaber der Wohnung
Wer rechtmäßig die tatsächliche Gewalt über die Räumlichkeit ausübt.
Betreten
Umfasst das eintreten, notfalls das gewaltsame eindringen, das verweilen und das Treffen einfacher Feststellungen in Wohnungen.
Dringende Gefahr
Der baldige Eintritt eines ernsthaften Schadens an einem wichtigen Rechtsgut ist zu erwarten, falls die Polizei nicht einschreitet.
Öffentliche Sicherheit
- Schutz der durch die Rechtsordnung geschützten Güter
- Schutz des Bestandes des Staates,
der Funktionsfähigkeit seiner Einrichtungen - Schutz kollektiver Rechtsgüter
- Schutz von Individualgütern
- Schutz der Güter die durch Normen des Straf- und Ordnungswidrigkeiten- oder Verwaltungsrecht geschützt sind
Gefahr für Leib oder Leben
Wenn als Schaden der Eintritt einer nicht ganz unerheblichen KV oder gar des Todes droht.
Lebensgefahr
Menschenleben wird durch Vernichtung oder erhebliche Gesundheitsschädigung bedroht.
Öffentliche Ordnung
Versteht man die Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln für das Verhalten der einzelnen in der Öffentlichkeit.
Eigentümer
Ist die Person, die die Rechtsherrschaft über die Sache ausübt.
Störung
Ein Schaden ist bereits eingetreten
Auf andere Weise
Die Gefahr kann auf andere Weise, also ohne Freiheitsentziehung nicht verhindert oder beseitigt werden.
Erhebliche Gefahr
Sieht droht dann, wenn ein bedeutsames Rechtsgut gefährdet ist oder wenn sich die Erheblichkeit aus Umfang oder Intensität des zu erwartenden Schadens ergibt.
Entschließungsermessen
Es erlaubt der Polizei selbst zu entscheiden, ob sie einschreitet
Auswahlermessen
Es erlaubt die Polizei selbst zu entscheiden, wie sie einschreitet
Durchsuchen
Bedeutet dem gegenüber das Ziel- und zweckorientierte suchen nach Personen oder Sachen.
Verursacher
Derjenige der durch sein Verhalten bewusst oder unbewusst eine Bedrohung oder Störung für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung herbeiführt.
Unmittelbar bevorstehende Gefahr
Der Eintritt eines Schadens ist nach allgemeiner Erfahrung sofort oder in aller nächster Zeit als gewiss anzusehen, falls nicht eingeschritten wird.
Gewahrsam
Wenn jemand durch die Polizei nicht nur kurzfristig an einem bestimmten, eng umgrenzten Ort festgehalten und dadurch am Gebrauch seiner persönlichen Bewegungsfreiheit gehindert wird.
Wohnungsverweis
Ist die Anweisung an eine gewalttätige Person ihre Wohnung und den unmittelbar angrenzenden Bereich sofort zu verlassen.
Annäherungsverbot
Verbietet einer Person sich einer anderen bestimmten Person unterhalb eines festgelegten Mindestabstand anzunähern oder ein Zusammentreffen herbeizuführen
Rückkehrverbot
Ist das befristete verbot, eine Wohnung nach einem wohnungsverweis wieder zu betreten bzw. In diese zurückzukehren.
Konkret drohende Gefahr
Eintritt eines Schadens ist nach praktischer Lebenserfahrung aufgrund objektiver Tatsachen mit großer Wahrscheinlichkeit in nächster Zeit zu erwarten, wenn die Polizei nicht einschreitet.
Gemeine Gefahr
Gefährdung ist in der Ausdehnung unbestimmt und deshalb kann ein nicht zu übersehender Kreis von Personen Mitleidenschaft gezogen werden.
Schwere Gesundheitsgefahr
Beschädigung/Verlust wichtiger Organe/Gliedmaßen, dauernde Entstellung
Beeinträchtigung der Gesundheit durch eine langwierige ernsthafte Krankheit
Unmittelbar bevorstehende erhebliche Störung
Ist gegeben, wenn ein bedeutsames Rechtsgut gefährdet ist und der Eintritt der Störung nach allgemeiner Erfahrung sofort oder in aller nächster Zeit als gewiss anzusehen ist, falls nicht eingeschritten wird.
Hoheitliche Maßnahme
Einseitig öffentlich-rechtliches Handeln
Gebiet des öffentlichen Rechts
Abgrenzung zum Privatrecht
Regelung des Einzelfalls
Maßnahme muss nach dem Willen der Behörde darauf gerichtet sein, einseitig und mit dem Anspruch auf Verbindlichkeit eine unmittelbare rechtswirkung zu erzeugen
Unmittelbare Rechtswirkung nach außen
Rechtsfolgen treten gegenüber einer außerhalb der Verwaltung stehenden natürlichen oder juristischen Person ein
Gefahr im Verzug
Wenn zur Verhinderung eines nicht unerheblichen Schaden sofort eingegriffen werden muss und die an sich zuständige andere Stelle nicht oder nicht rechtzeitig erreichbar erscheint
Sache
Jeder bewegliche oder unbewegliche Gegenstand
Notwendig
Wenn eine polizeiliche Aufgabe gemäß den $$1,2 PolG vorliegt
Zweckmäßig
Die Zweckmäßigkeit einer Maßnahme ergibt sich aus der Überlegung heraus, ob die Polizei mit den ihr zur Verfügung stehenden Maßnahmen, Kräften und Mitteln in der Lage ist, das polizeiliche Ziel zu erreichen.
Beschlagnahme
Beschlagnahme ist die Wegnahme einer Sache mit dem Ziel, den bisherigen Gewahrsamsinhaber die Sachherrschafft zu entziehen und amtlichen Gewahrsam zu begründen
Platzverweis
Der Platzverweis ist die vorübergehende Verweisung von einem eng umgrenzten Ort oder das Verbot, einen solchen Ort vorübergehend zu betreten.