VP/WB Identifikation & Verifikation Flashcards

1
Q

Herr X eröffnet bei FL-Bank ein Konto. Wer ist Vertragspartner?

A

Herr X ist VP (Geschäftsbeziehung mit einer natürlichen Person)

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2
Q

Stiftung XYZ eröffnet bei FL-Bank ein Konto. Wer ist aus Sicht der Bank der VP?

A

Aus Sicht der Bank ist idR. Der Rechtsträger der VP, vertreten durch dessen Organe. (Geschäftsbeziehung mit Rechtsträger)

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3
Q

Herr X lässt durch Treuhänder eine Familienstiftung gründen.

Welche Phasen unterscheidet der Treuhänder?

A

Im Zusammenhang mit Rechtsträgern wird hier aus Sicht des Treuhänders idR. Zwischen einer sog. Gründungs- und Verwaltungsphase unterschieden.

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4
Q

Herr X lässt durch Treuhänder eine Familienstiftung gründen.

Wer ist Vertragspartner in der Gründungsphase und wer ist Vertragspartner in der darauffolgenden Verwaltungsphase?

A

In der Gründungsphase ist Herr X der VP (Geschäftsbeziehung mit natürlichen Person), in der darauffolgenden Verwaltungsphase ist dann der Rechtsträger VP ( Geschäftsbeziehung mit Rechtsträger)

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5
Q

Wer ist grundsätzlich VP?

A

VP ist grundsätzlich diejenige natürliche oder juristische Person, welche den Auftrag zur Aufnahme der Geschäftsbeziehung oder Abwicklung der gelegentlichen Transaktion gibt.

Beispielsweise ist das bei einem Bankkonto diejenige juristische Person, auf welche das Konto lautet..

Bei der Gründung einer Stiftung diejenige natürliche oder juristische Person, die den Gründungsauftrag erteilt hat.

Nach der Gründung eines Rechtsträgers ist idR. Der Rechtsträger selbst, vertreten durch dessen Organe als VP zu sehen

Siehe auch FMA-Wegleitung 2018/7 (Folie 6)

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6
Q

Bei einem WB handelt es sich grds. um natürliche Personen. Das heisst bei Rechtsträgern ist aufgrund von WB-Rollen (z.B. Stifter, Stiftungsrat etc.) resp. Anhand von gewissen Kriterien (z.B 25% Beteiligte an AG) durch den Rechtsträger bis auf natürliche Personen hindurchzuschauen.

Wann gibt es Ausnahmen für diesen Grundsatz?

A

Es gibt gewisse Ausnahmen vom obigem Grundsatz bei denen man nicht auf die natürliche Personen hindurchschauen muss. Diese sind bspw. In Art. 3 Abs. 1 Bst. B Ziff. 2 und Bst. D bis i normiert. (Folie 12)

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6
Q

Wie wird der Begriff wirtschaftlich berechtigte Person (WB) bei natürlichen Personen definiert?

A

Eine wirtschaftlich berechtigte Person ist eine NATÜRLICHE PERSON, auf deren Veranlassung oder in deren Interesse eine Transaktion oder Tätigkeit ausgeführt oder Geschäftsbeziehung letztlich begründet wird.

Im Falle von Rechtsträgern ist es auch diejenige natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Rechtsträger letztlich steht.

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6
Q

Bei einem WB handelt es sich grds.um natürliche Personen.
Was bedeutet dies für die Fesstellung des WB‘s?

A

Bei einem WB handelt es sich grds. um natürliche Personen. Das heisst bei Rechtsträgern ist aufgrund von WB-Rollen (z.B. Stifter, Stiftungsrat etc.) resp. Anhand von gewissen Kriterie(z.B 25% Beteiligte aG durch den Rechtsträger bis auf natürliche Personen hindurchzuschauen.

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7
Q

In welchem Artikel befindet sich die WB-Definition mit der Unterscheidung für Körperschaften und Stiftungen?

A

Art. 3 SPV
Siehe im Zusammenhang WB-Identifikation von Rechtsträgern FMA Mitteilung 2015/7 betr. Fesstellung der wirtschaftlich berechtigten Person gemäss SPG (Folie 13)

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8
Q

Wann wird das Formular C zur Feststellung der letztlich wirtschaftlich berechtigten Person von Rechtsträgern verwendet?

A

Bei Körperschaften einschließlich körperschaftlich strukturierten Anstalten UND Treuunternehmen das Formular C -> gemäß Anhang 1 SPV ab 01.01.2016 Wichtig diese sind aus SPG Optik weiter durch den VP zu unterzeichen (Folie 14)

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9
Q

Wann wird das Formular T zur Feststellung der letztlich wirtschaftlich berechtigten Person von Rechtsträgern verwendet?

A

Bei Stiftungen und Treuhänderschaften sowie stiftungsähnlich strukturierten Anstalten oder Treuhänderschaften das Formular T-> gemäß Anhang 1 SPV ab 01.01.2016. Wichtig diese sind aus SPG-Optik weiter durch den VP zu unterzeichenen (Folie 14)

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10
Q

Wie hieß das Formular vor dem 01.01.2016?

A

Erklärung des VP zur wirtschaftlich berechtigten Person (FOlie 14)

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11
Q

Wer ist WB bei einer Körperschaft? (Gem. Art. 3 Abs. 1 Bst. a SPV)

A

1: Eine natürliche Person
Mit 25% oder mehr
A. Anteil Stimmrecht
B. Gewinnbeteiligung
C. Kontrolle über Rechtsträger

2:Mitglieder des leitenden Organs SOFERN
A. Nach 1. und
B. Keine Verdachtsmomente nach Art. 17 (Folie 16)

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12
Q

Wer sind die Mitglieder des leitenden Organs?

A

Natürliche Personen als Mitglieder der Geschäftsleitung, Verwaltungsrat, Aufsichtsrat, Vorstand oder vergleichbare Funktionen (Folie 16)

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13
Q

Ist eine Körperschaft eine juristische Person und wenn ja, welche Köperschaften gibt es?

A

Genossenschaft, Verein, GmbH, Kommandit AG, AG

Ja, eine Körperschaft ist eine juritische Person

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14
Q

Wer ist WB bei stiftungsähnlicher Struktur? (Folie 18)
Art. 3 Abs. 1 Bst. b SPV

A
  1. Natürliche Personen, die effektive, nicht treuhänderische Stifter, Gründer bzw. Treugeber sind, unabhängig davon, ob sie nach der Gründung dieses Rechtsträger die Kontrolle über diesen ausüben
15
Q

Wer ist WB bei stiftungsähnlicher Struktur? Nenne Punkt 2
Art. 3 Abs. 1 Bst. b SPV

A
  1. Diejenigen, natürlichen oder juristischen Personen, die Mietglieder des Stiftungsrates oder Verwaltungsrates bzw. Des Treunehmers sind.
16
Q

Wer ist WB bei stiftungsähnlicher Struktur? Nenne Punkt 3
Art. 3 Abs. 1 Bst. b SPV

A

Allfällige natürliche Personen, die Protektoren oder Personen in ähnlichen oder gleichwertigen Funktionen sind.

17
Q

Wer ist WB bei stiftungsähnlicher Struktur? Nenne Punkt 4 Art. 3 Abs. 1 Bst. b SPV

A

Diejenigen natürlichen Personen , die Begünstigte sind.

18
Q

Wer ist WB bei stiftungsähnlicher Struktur? Nenne Punkt 5
Art. 3 Abs. 1 Bst. b SPV

A

Falls noch keine Begünstigten bestimmt sein sollten, die Gruppe von Personen, in deren Interesse der Rechtsträger in erster Linie errichtet oder betrieben wird. (Kreis der Begünstigten)

19
Q

Wer ist WB bei stiftungsähnlicher Struktur?
Nenne Punkt 6
Art. 3 Abs. 1 Bst. b SPV

A

Natürliche Personen, die den Rechtsträger durch direkte oder indirekte Eigentumsrechte kontrollieren oder auf andere Weise letztlich kontrollieren.

20
Q

Wer ist WB einer stiftungsähnlicher Struktur? Zähle stichwortartig auf

A

Stifter (natürliche Person)

Personen, die Rechtsträger kontrollieren (natürliche Personen)

Gruppe von Personen in deren Interesse der Rechtsträger errichtet wurde

Begünstigungsberechtigte (natürliche Personen)

Protektor (natürliche Personen)

Stiftungsrat (nat./jur. Person)

21
Q
A