Pflichten unter dem ISG - Aspekte des Screening-Prozesses und zu beachtende organisatorische Maßnahmen, Kontrolle- und Überwachungsmassnahmen Flashcards
Was sind Kernpflichten gemäß Art. 2c ISG allgemeinß
- Überprüfungspflicht (Screening)
- Organisatorische Maßnahmen interne Kontrolle und Überwachungsmassnahmen
Folie 8
Wofür ist DAS ISG da?
Das ISG ist für Liechtenstein die zentrale Grundlage zur Implementierung internationaler Sanktionen auf dem Gebiet der Bekämpfung des Terrorismus und Terrorismusfinanzierung
Durchsetzung internationaler Sanktionen, Einhaltung des Völkerrechts, insbesondere Respektierung der Menschenrechte
Bekämpfung der Verbreitung Massenvernichtungswaffen (Profileration) und deren Fianazierung (Folie 9)
Von wem wurde das ISG beschlossen?
Von den Vereinten Nationen,, den wichtigsten Handelspartner von FL (insbesondere europäische Union und Schweiz)
Welche zwei Sanktionen sind in Bezug auf Massenvernichtungswaffen (Poliferation) und deren Fianzierung von Bedeutung?
VO vom 24 Mai 2016 über Maßnahmen ggü der Demokratischen Volksrepublik Korea
VO vom 19. Januar 2016 über Maßnahmen der Islamischen Republik Iran
(Folie 9)
Wie werden Zwangsmaßnahmen erlassen?
Zwangsmaßnahmen werden in Form von Verordnungen erlassen.
Bspw. Verordnung über Maßnahmen ggü Personen und Organisationen mit Verbindung zu taliban.»_space; Taliban Listen mit regelmäßigen Anpassungen und Ergänzungen«
Derzeit ca. 30 Verornungen mit Bezug zu Al Qaida und Taliban
Welche konkreten weiteren Zwangsmaßnahmen gibt es?
A) unmittelbare oder mittelbar Beschränkungen des Waren-,Dienstleistungs-, Zahungs-, Kapital- und Personen Verkehrs und des wissenschaftlichen, technologischen und kulturellen Austauschs;
B) Verbote, Bewilligungs- und Meldepflichten sowie andere Eischränkungen von Rechten
Was ist die häufigste mittels Verordnung erlassene Zwangsmaßnahme?
Sperren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen.
(Dabei sind die Gelder die sich unter der direkten oder indirekten kontrollierenden natürlichen Person befinden direkt und ohne Ankündigung gesperrt.) (Folie 11
Was ist bei der Sperrung von Geldern und sanktionierten Personen verboten?
Was ist verboten?
Es ist verboten, den von der Sperrung betroffenen Personen Gelder zu überweisen oder Gelder und wirtschaftliche Ressourcen sonstwie direkt oder indirekt zur Verfügung zu stellen.(Folie 11)
Zuständigkeiten: Rollen der FIU und FMA
Wer ist im Bereich der Finanzsanktionen die zuständige Vollzugsbehörde?
Im Bereich der Finanzsanktionen die Stabsstelle FIU. (Siehe auch ISG Wegleitung der FIU gestützt auf ISG Art. 3 Abs. 2 ISG)
Wer ist für die Einhaltung der ISG-Pflichten verantwortlich?
Verantwortlich für die Einhaltung der ISG-Pflichten ist die FMA als Aufsichtsbehörde verantwortlich.
Einhaltung der ISG Pflichte werden bei den ordentlichen Kontrollen der Sorgfaltspflicht durch Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften berücksichtigt (Folie 12)
Was ist vor Durchführung einer Transaktion sicherzustellen?
Insbesondere ist vor Durchführung einer Transaktion sicherzustellen, dass ausgehende Zahlungen nicht an sanktionierte Personen erfolgen.
Davon ist auszugehen, wenn bei der systemmässigen Transaktionsüberwachung (Name-Matching-Transaction) kommerzielle Datenbanken, die einen Abgleich mit Sanktionslisten (z.B WorldCheck) eingesetzt werden. (Folie 15)
Meldung von gesperrten Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen (Auszüge ISG-Wegleitung FIU)
Durch was wird eine Meldepflicht ausgelöst?
- Halten, verwalten, bloßes Wissen
- von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen
- von denen anzunehmen ist, dass sie unter die Sperrung fallen
Das Wort anzunehmen bedeutet, dass der Verdacht ausreicht, um eine Meldepflicht zu begründen
Es genügt das Vorhandensein von Verdachtsmomenten für die Emtstehung der Meldepflicht.
Der Screening Prozess gem Art. 2c ISG
-> als Nachweis es überprüft zu haben…
Kunden- und Transaktionsbezogene Unterlagen zu überprüfen
Screening anhand von Transaktionslisten (bspw. Namen in Abänderungsverordnung) etc.
Mit Bezug zu VP, WBs, Ausschüttungsempfänger und in Hinblick Geschäftsprofil und Transaktionen
Bei Aufnahme Geschäftsbeziehung, bei Zahlungen, Änderungen, unmittelbar nach Erlass oder entsprechender Sanktionsverordnung
Screening: Wie sind die Eskalationsstufen aufgebaut?
Zuerst gibt es eine potentielle Übereinstimmung?
Handelt es sich dabei um eine falsche Übereinstimmung oder um eine echte Übereinstimmung?
Bei falscher Übereinstimmung grünes Licht
Bei echter Übereinstimmung.
Sind nun 3 Aspekte zu beachten
- Vermögenssperre (Freezing)
- Bereitstellungsverbot
- ISG-Meldung an die FIU