Pflichten unter dem ISG - Aspekte des Screening-Prozesses und zu beachtende organisatorische Maßnahmen, Kontrolle- und Überwachungsmassnahmen Flashcards

1
Q

Was sind Kernpflichten gemäß Art. 2c ISG allgemeinß

A
  1. Überprüfungspflicht (Screening)
  2. Organisatorische Maßnahmen interne Kontrolle und Überwachungsmassnahmen

Folie 8

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2
Q

Wofür ist DAS ISG da?

A

Das ISG ist für Liechtenstein die zentrale Grundlage zur Implementierung internationaler Sanktionen auf dem Gebiet der Bekämpfung des Terrorismus und Terrorismusfinanzierung

Durchsetzung internationaler Sanktionen, Einhaltung des Völkerrechts, insbesondere Respektierung der Menschenrechte
Bekämpfung der Verbreitung Massenvernichtungswaffen (Profileration) und deren Fianazierung (Folie 9)

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3
Q

Von wem wurde das ISG beschlossen?

A

Von den Vereinten Nationen,, den wichtigsten Handelspartner von FL (insbesondere europäische Union und Schweiz)

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4
Q

Welche zwei Sanktionen sind in Bezug auf Massenvernichtungswaffen (Poliferation) und deren Fianzierung von Bedeutung?

A

VO vom 24 Mai 2016 über Maßnahmen ggü der Demokratischen Volksrepublik Korea

VO vom 19. Januar 2016 über Maßnahmen der Islamischen Republik Iran

(Folie 9)

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5
Q

Wie werden Zwangsmaßnahmen erlassen?

A

Zwangsmaßnahmen werden in Form von Verordnungen erlassen.

Bspw. Verordnung über Maßnahmen ggü Personen und Organisationen mit Verbindung zu taliban.&raquo_space; Taliban Listen mit regelmäßigen Anpassungen und Ergänzungen«

Derzeit ca. 30 Verornungen mit Bezug zu Al Qaida und Taliban

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6
Q

Welche konkreten weiteren Zwangsmaßnahmen gibt es?

A

A) unmittelbare oder mittelbar Beschränkungen des Waren-,Dienstleistungs-, Zahungs-, Kapital- und Personen Verkehrs und des wissenschaftlichen, technologischen und kulturellen Austauschs;
B) Verbote, Bewilligungs- und Meldepflichten sowie andere Eischränkungen von Rechten

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7
Q

Was ist die häufigste mittels Verordnung erlassene Zwangsmaßnahme?

A

Sperren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen.

(Dabei sind die Gelder die sich unter der direkten oder indirekten kontrollierenden natürlichen Person befinden direkt und ohne Ankündigung gesperrt.) (Folie 11

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8
Q

Was ist bei der Sperrung von Geldern und sanktionierten Personen verboten?

A
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9
Q

Was ist verboten?

A

Es ist verboten, den von der Sperrung betroffenen Personen Gelder zu überweisen oder Gelder und wirtschaftliche Ressourcen sonstwie direkt oder indirekt zur Verfügung zu stellen.(Folie 11)

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10
Q

Zuständigkeiten: Rollen der FIU und FMA

Wer ist im Bereich der Finanzsanktionen die zuständige Vollzugsbehörde?

A

Im Bereich der Finanzsanktionen die Stabsstelle FIU. (Siehe auch ISG Wegleitung der FIU gestützt auf ISG Art. 3 Abs. 2 ISG)

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11
Q

Wer ist für die Einhaltung der ISG-Pflichten verantwortlich?

A

Verantwortlich für die Einhaltung der ISG-Pflichten ist die FMA als Aufsichtsbehörde verantwortlich.

Einhaltung der ISG Pflichte werden bei den ordentlichen Kontrollen der Sorgfaltspflicht durch Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften berücksichtigt (Folie 12)

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12
Q

Was ist vor Durchführung einer Transaktion sicherzustellen?

A

Insbesondere ist vor Durchführung einer Transaktion sicherzustellen, dass ausgehende Zahlungen nicht an sanktionierte Personen erfolgen.

Davon ist auszugehen, wenn bei der systemmässigen Transaktionsüberwachung (Name-Matching-Transaction) kommerzielle Datenbanken, die einen Abgleich mit Sanktionslisten (z.B WorldCheck) eingesetzt werden. (Folie 15)

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13
Q

Meldung von gesperrten Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen (Auszüge ISG-Wegleitung FIU)

Durch was wird eine Meldepflicht ausgelöst?

A
  1. Halten, verwalten, bloßes Wissen
  2. von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen
  3. von denen anzunehmen ist, dass sie unter die Sperrung fallen

Das Wort anzunehmen bedeutet, dass der Verdacht ausreicht, um eine Meldepflicht zu begründen

Es genügt das Vorhandensein von Verdachtsmomenten für die Emtstehung der Meldepflicht.

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14
Q

Der Screening Prozess gem Art. 2c ISG

-> als Nachweis es überprüft zu haben…

A

Kunden- und Transaktionsbezogene Unterlagen zu überprüfen

Screening anhand von Transaktionslisten (bspw. Namen in Abänderungsverordnung) etc.

Mit Bezug zu VP, WBs, Ausschüttungsempfänger und in Hinblick Geschäftsprofil und Transaktionen

Bei Aufnahme Geschäftsbeziehung, bei Zahlungen, Änderungen, unmittelbar nach Erlass oder entsprechender Sanktionsverordnung

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15
Q

Screening: Wie sind die Eskalationsstufen aufgebaut?

A

Zuerst gibt es eine potentielle Übereinstimmung?

Handelt es sich dabei um eine falsche Übereinstimmung oder um eine echte Übereinstimmung?

Bei falscher Übereinstimmung grünes Licht

Bei echter Übereinstimmung.
Sind nun 3 Aspekte zu beachten

  1. Vermögenssperre (Freezing)
  2. Bereitstellungsverbot
  3. ISG-Meldung an die FIU
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16
Q

Screening weshalb?

A

Sicherstellen, dass die Geschäftsbeziehung oder die Durchführung der Transaktion zulässig ist und nicht bereits gegen Sanktionen (insbesondere. Vermögenspererren oder Bereitstellungsverbote) verstößt.

17
Q

Screening -
Auf welcher Grundlage?

A

Anhand der Sanktionslisten

Kunden und transaktionsbezogene Unterlagen sind zu prüfen

18
Q

Wer und was wird im Screening Prozess überprüft?

A

VP‘s

Zeichnungsberechtigte oder Bevollmächtigte Personen

Wirtschaftlich Berechtigte

Effektive Einbringer

Ausschüttungsempfänger
diskretionär ausgestalteter Rechtsträger

Geschäftsprofil

Transaktionen

19
Q

Wann ist eine Überprüfung vorzunehmen?

A

Bei Aufnahme neuer Geschäftsbeziehung

Bei Änderungen (z.B Hinzukommen neuer Zeinungsberechtigter, bevollmächtigter Personen, Änderungen von WB etc.)

Bei Zahlungen

Unmittelbar nach dem Erlass oder der Änderung entsprechender Sanktionsverordnung (hierbei hat eine Überprüfung des gesamten Kundenstamms zu erfolgen)

20
Q

Wann liegt potentielle Übereinstimmung vor?

A
  • Beispiel: Sanktionsverordnung angepasst worden
  • Namen von natürlichen Personen und einzelnen Entitäten, z.B. Unternehmen und Organisationen hinzugekommen
  • Man hat also betreffend natürliche Personen mit Namen, Geburtsdaten, Nationalität, mitunter Adressen etc., zu Entitäten wie Unternehmen und Organisationen hat man auch gewisse Infos, Adresse der Registrierung, Namen, Alisnamen usw.

Nun kann es sein, dass man durchaus potentielle Übereinstimmungen hat

Es liegt einstweilen eine potentielle Übereinstimmung vor.

21
Q

Was ist bei potentieller Übereinstimmung zu tun?

-> heisst noch nicht, dass es sich tatsächlich um eine designierte Person handelt.

A

Aber:

Einstweilen muss man eine allfällige Transaktion aussetzten und unverzüglich prüfen.

Erst wenn man sich als Sorgfaltspflichtige überzeugen,
dass es sich bei der potentiellen Übereinstimmung nicht um eine designierte Person resp. Entität handelt.

Wichtig: Dokumentieren, dass es für einen dritten nachvollziehbar ist. Man kann unter Einhaltung der entsprechenden Vorausetzungen die ausgesetzte Transaktion ausführen.

Kann man nicht ausräumen, dann hat man mit einer echten Übereinstimmung zu tun

22
Q

Was ist bei echter Übereinstimmung zu tun?

A

Unverzüglich Ressourcen sperren und sicherstellen, dass keine Mittel oder andere Vermögenswerte diesen Personen/ Entitäten zur Verfügung gestellt wird ( soweit dies in der entsprechenden ISG-Verordnung vorgeseghen ist)

Wichtig ist dann die ISG Mitteilung an die FIU. Und zwar unverzüglich. (Dass man unter die SPerrung einer ISG Verordnung fällt.

Eine entsprechende Mitteilung befreit nicht von einer allfälligen Verdachtsmitteilung nach Art. 17 Abs. 1 SPG

(Folie 26)

23
Q

Organisatorische Maßnahmen und interne Kontrolle- und Überwachungsmassnahmen iZm. ISG

(FMA-Wegleitung 2018/7 Pkt. 17)
Nenne alle 8 Punkte

A

1) Verantwortlichkeiten
2) Interne Weisungen
3) Interne Organisation
4) Compliance Funktion
5) Unabhängige Audit Funktion
6) IT-Systeme für Screening einsetzten
7) Dokumentation
8) Schulungen