Risikoadäquate Überwachung von Geschäftsbeziehungen & Verdachtsmitteilungen Flashcards
Was ist gemäß Art. 9 Abs. 1 SPG wichtig?
Gemäß Art. 9 Abs. 1 SPG haben die Sorgfaltspflichtigen eine zeitnahe risikoadäquate Überwachung ihrer Geschäftsbeziehungen , einschließlich der im Verlauf der Geschäftsbeziehung abgewickelten Transaktionen durchzuführen.
Zweck: SIcherstellung des Verlauf der Geschäftsbeziehung.
Sicherstellung der Transaktionen und mit den Kenntnissen des Sorgfaltspflichtigen über den Kunden.
Sicherstellung dass Geschäftsprofil und Geschäftsbeziehung übereinstimmen (Art. 8 SPG)
Worauf fußt die Risikoabsicherung Überwachung?
Auf dem Geschäftsprofil
Was gehört zu einer periodische, aktiven und dokumentierten Überprüfung des Geschäftsprofils?
Es ist stets auf Änderungen des Verhaltens bzw. Abweichungen von typischen Verhaltensmustern des Kunden zu achten und aktiv nach Veränderungen im Zusammenhang mit den Angaben im Geschäftsprofil zu fragen
Wie hat die Überwachung der Risikokategorisierung zu erfolgen?
Überwachung entsprechend der Risikokategorisierung.
Im Fall eines hohen oder erhöhten Risikos hat die laufende Überwachung engmaschiger und detaillierter zu erfolgen. Als in Fällen mit normalem oder gar geringem Risiko.
In welchen zeitlichen Abständen ist die Risikoeinteilung vorzunehmen?
Die Überwachung ist stets kontinuierlich und in regelmäßigen Abständen vorzunehmen.
Was sind zentrale Elemente der Überwachung der Geschäftsbeziehung?
Transaktionsüberwachung,
Medienüberwachung,
Vornahme von einfachen und besonderen Abklärungen
Welcher Art. Beinhaltet zentrale Kernpflichten bzgl. Umfang der Sorgfaltspflichten?
Art. 5 Abs. 1 SPG beinhaltet zentrale Kernpflichten für den Umfang der Sorgfaltspflichten
Was beeinflusst die Itensität der Sorgfaltspflichten?
Die Risikokategorisierung von Mandaten beeinflusst die Intensität der Sorgfaltspflichten
Welche 4 Risikoklassen nennt die FMA via CRA?
Geringe Risiken ( vereinfachte Sorgfaltspflichten)
Normale Risiken (reguläre Sorgfaltspflichten)
Erhöhte Risiken (gemäß
individueller Einschätzung, verstärkte Sorgfaltspflichten)
Hohe Risiken (gesetzlich vorgegeben, verstärkte Sorgfaltspflichten)
Folie 7
Geringe Risiken betr.?
Vereinfachte Sorgfaltspflichten
Ein- oder Ausgängen von mehr als CHF 500‘000
(Folie 7)
Normale Risiken betr. ?
Reguläre Sorgfaltspflichten
Ein- oder Ausgängen von mehr als CHF 200‘000
(Folie 7)
Erhöhte Risiken betr.?
Gemäß individueller Einschätzung
, verstärkte
Sorgfaltspflichten
(Folie 7)
Ein- oder Ausgängen von mehr als CHF 100‘000
Hohe Risiken betr.?
(Folie 7) Gesetzlich vorgegeben, verstärkte Sorgfaltspflichten
Ein- oder Ausgängen von mehr als CHF 50‘000
Wann werden Mandate mittels normale Risiken eingestuft?
Erfüllen Geschäftsbeziehungen und Transaktionen die Kriterien für hohe und erhöhte Risiken (Art. 11SPG) nicht, sind die regulären (ordentlichen bzw. normalen) Sorgfaltspflichten anzuwenden, es sei denn, dass ein Fall von vereinfachten Sorgfaltspflichten vorliegt.
Welche Sorgfaltspflichten sind grds. bei regulären (normalen) Risiken zu erfüllen?
Art. 5 Abs. 1 SPG
(Folie 8)