Vortrag XETRA Flashcards
Schutzmechanismen
- Validieren der Order bei Eingabe
-> Maximum Order Value (Höchstwert) und Maximum Order Quantity (Stückzahl/Nennwert) - Preisplausibilitätsüberprüfung bei der Einstellung in das Orderbuch
- Volatilitätsunterbrechung
- Mistrade Regel
Volatilitätsunterbrechung Details
- Zur Wahrung der Preiskontinuität und Preisqualität (auf Instrumentebene)
- Tritt ein, wenn der potenzielle Ausführungspreis außerhalb eines vordefinierten Preiskorridors liegt
- Wechsel der Handelsform (fortlaufender Handel) oder Verlängerung der Aufrufphase (Auktion)
- Erweiterte Volatilitätsunterbrechung bei starker Preisabweichung
Preiskorridore
- Referenzpreis 2: Preis der letzten Auktion
- Referenzpreis 1: letzter Handelspreis
- Potenzieller Preis
Bestimmung der Preiskorridore
- Ein Preiskorridor definiert die maximale prozentuale Abweichung (symmetrisch positiv und negativ) von einem Referenzpreis in einem Wertpapier
-> Preiskorridore werden wertpapierspezifisch festgelegt
-> Preiskorridore werden nicht publiziert
-> Preiskorridore werden regelmäßig überprüft und angepasst, um der aktuellen Marktsituation zu entsprechen
-> Ausnahme: “Fast Market”
Volatilitätsunterbrechungen bei geringen potenziellen Preisveränderungen
Viele geringe Preisveränderungen in überwiegend eine Richtung addieren sich und führen zu einer Volatilitätsunterbrechung beim Verlassen des statischen Preiskorridors
Erweiterte Volatilitätsunterbrechung
- Vermeidung von Mistrades
-> Zusätzliche Verlängerung der Aufrufphase, wenn der Indikative Preis nach Ablauf der üblichen Dauer der Volatilitätsunterbrechung um mehr als das 2-fache des dynamischen Preiskorridors vom vorherigen Preis abweicht
-> Manuelle Durchführung der Volatilitätsunterbrechung, aktive Ansprache der betroffenen Ordereinsteller
Aufheben von Geschäften §29
Die Börsengeschäftsführung hebt ein Geschäft von Amts wegen auf, wenn:
-> kein Mistrade-Antrag vorliegt und ein offensichtlich nicht marktgerechter Preis zustande gekommen ist
-> ein Fehler im technischen System der Börse vorliegt
-> eine Kapitalmaßnahme, die zu einer Löschung bestehender Orders führt, nicht oder fehlerhaft durch entsprechende Systemeingaben umgesetzt wurde
Orderlöschung § 31
Die Börsengeschäftsführung kann Orders von Amts wegen löschen, wenn:
-> die Order im Fall ihrer Ausführung zu Geschäften führen würden, die von der Geschäftsführung auf Antrag aufgehoben werden müssten oder von Amt wegen aufgehoben werden könnten, und
-> die zum Börsenhandel zugelassenen Unternehmen, für die die Orders eingestellt wurden, für eine Rücksprache wegen der eingestellten Orders nicht erreichbar sind
Redundanz der Core Elements
- Core Elements des T7 Trading-System sind doppelt ausgelegt und laufen im “hot-hot” Modus, sodass ein Failover unterbrechungsfrei erfolgen kann
- Das Backup greift automatisch, sobald es zu einem Ausfall eines aktiven Core Elements kommt
Physische Seperation
- Core Elements sind mit unterschiedlichen Hardwarekomponenten aufgebaut, die in unterschiedlichen Räumen aufzufinden sind, damit gleichzeitige Ausfälle vermieden werden, die aktive Core Elements und deren Backups betreffen würde
Lokalisierung von Problemen
Handelssystem ist in Partitionen unterteilt, die jeweils eine Reihe an Wertpapier-Produkten beinhalten. Die Partitions arbeiten unabhängig voneinander mittels ihrer eigenen Hardware, was Spillover-Effekte vermeiden soll
Separates Disaster Recovery System
- Disaster Recovery Umgebung wird auf einer separaten Hardware in einem unterschiedlichen Datencenter dupliziert, sodass es ein zweites T7 Disaster Recovery System gibt, welches genutzt werden würde, wenn die Wiederherstellung der Standardumgebung unwahrscheinlich wäre
- XETRA XETR Produkte können auch auf XETRA XFRA Börsenplatz gehandelt werden
Vorfallhandhabung
- Bei Eintreten eines technischen Notfalls werden zur Behebung des Problems vorab definierte Notfall-Prozesse vom Funktionalen Operations eingeleitet
- Die Untersuchung der Ursachen und die Vorbereitung zur Behebung des Problems wird von Trading IT eingeleitet, während gleichzeitig die Handelsteilnehmer bezüglich der technischen Probleme benachrichtigt werden
- Nach Behebung der technischen Probleme und der damit einhergehenden Verfügbarkeit des T7-Handelssystem, werden die Handelsteilnehmer benachrichtigt
Marktwiedereröffnungsverfahren
- Nach Wiederherstellung des Handelssystems werden sämtliche Wertpapier-Produkte zunächst in das “Pre-Trading” geschaltet
- Die Eurex/FWB veröffentlicht nach der Wiederherstellung einen zeitlichen Ablauf mit dem Restart Szenario
Marktwiedereröffnungsverfahren: Pre-Trading und Trading Produktphasen
- Pre-Trading: Produktphase, die vor der Trading Produktphase auftritt und während der die Handelsteilnehmer Orders einstellen können, aber kein Order-Matching/Trading stattfindet
- Trading: Nach Ende der Pre-Trading startet die Trading Phase. Diese beginnt mit einer Opening Auction. Nach einer mindestens fünf minütigen Openening Auction geht das Wertpapier ins “Continuous Trading” über, bei dem es zu fortlaufenden Ausführungen von Orders kommt, sofern sie gematched werden können