Vorlesung 8+9 Flashcards

1
Q

Bundestag (Art. 38 GG)

A

ART.38 GG
• die Abgeordneten des Deutschen Bundestag werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
• Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Auftäge und Weisungen gebunden und nur ihrem eigenen Gewissem unterworfen
• Wahlberechtigt ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.
• wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.
• das Nähere bestimmt das Bundesgesetz

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2
Q

Misstrauensvotum (Art. 67 GG)

A
  • Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Misstrauensvotum nur dadurch aussprechen, dass er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt
  • Bundeskanzler muss ersucht werden und dieser muss Gewählten ernennen
  • Zwischen Antrag und Wahl müssen 48 Stundrn liegen
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3
Q

Vertrauensfrage ( Art. 68 GG)

A
  • findet ein Antrag des Bundeskanzler, ihm das Vertrauen auszusprechen nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzler binnen 21 Tagen den Bundestag auflösen
  • recht zur Auflösung erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderem Bundeskanzler wählt
  • Zwischen dem Antrag und der Anstimmung müssen 48 Stunden liegen
  • „Zwilling“ zum konstruktiven Misstrauensvotum
  • Initiative liegt beim Kanzler selbst
  • fünf Mal in der Geschichte der Bundesrepublik gestellt
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4
Q

Bundesregierung (Art. 62 GG)

A

• die Bundesregierung besteht aus Bundeskanzler und Bundesministern

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5
Q

Bundeskanzler (Art. 63GG)

A
  • Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt.
  • Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. Der Gewählte ist vom Bundespräsidenten zu ernennen.
  • Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen vierzehn Tagen nach dem Wahlgange mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen
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6
Q

Wahl des Bundeskanzler

A
  • durch den Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten
    1. Wahlgang: absolute Mehrheit
  • nach 14 Tagen genügt relative Mehrheit.
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7
Q

Richtlinienkompetenz nach Art.65

A
  • Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung.
  • Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung.
  • Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung
  • Der Bundeskanzler leitet ihre Geschäfte nach einer von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung.
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8
Q

Bundeskanzler BRD

A
  • Konrad Adenauer (1949 – 1963)
  • Ludwig Erhardt (1963-1966)
  • Kurt Georg Kisinger (1963-1969)
  • Willy Brandt (1969 -1974)
  • Helmut Schmidt (1974- 1982)
  • Helmut Kohl (1982 – 1998)
  • Gerhardt Schröder (1998 – 2005)
  • Angela Merkel (2005 – ?)
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