Vorlesung 3 Flashcards
Wissenschaftstheorie
Teilgebiet der Philosophie: erforscht, wie die Wissenschaften die Regelmäßigkeiten der Außenwelt erkennen und erkennen sollen
dazu zählt insbesondere:
Epistemologie: Lehre von den Möglichkeiten der Erkenntnis
Methodologie: Lehre von der Vorgehensweise bei wissenschaftlicher Tätigkeit
Welche Begriffe sind zur Erklärung sozialer Phänomene notwendig?
• logische Begriffe (z.B. UND, ODER, NICHT) - Bedeutung als bekannt vorausgesetzt
• empirische Begriffe
- diese sind zu präzisieren
- Präzisierung erfolgt durch Nominaldefinitionen
Nominaldefinitionen
Festlegung der Bedeutung eines Begriffs (Definiendum) durch einen oder mehrere bereits bekannte Begriffe (Definiens)
Definiendum
Begriff, der zu definieren ist
Definiens
Begriffe, die Inhalt des Definiendum darstellen
Intension
Menge der Merkmale, die gegeben sein müssen, damit die Objekte mit dem Begriff bezeichnet werden können
Bsp.: Intension Engel: allgegenwärtiges, unsichtbares und den Menschen schützendes Wesen
Extension
Menge aller Objekte, die die Intension des Begriffs erfüllen
- Extension Engel: unklar, ggf. {}
- Extension Bundesland: {BW, BY, BE, BB, HB; HH, HE, MV, NI, NW, RP, SL, SN, ST, SH, TH}
Realdefinitionen
Definition eines Begriffes, die (möglichst wesentliche) Merkmale und Erscheinungen eines Gegenstandes wiedergibt, um den Gegenstand durch Hinweis auf seine charakteristischen Eigenschaften von allen anderen Gegenständen zu unterscheiden
operationale Definitionen
Zuordnung von Begriffen zu beobachtbaren Sachverhalten (siehe Operationalisierung)
Aussagen
Wahrheitsfähige Kombinationen von Begriffen
Analytische Aussage
Beurteilung des Wahrheitsgehalts (nur) durch Logik
• wahr oder falsch unabhängig vom Zustand der Welt - analytisch wahr Tautologie (Aussage, die, unabhängig vom Wahrheitswert der zugrunde liegenden Bestandteile, immer wahr ist, z.B.: „Es regnet oder es regnet nicht.“)
- analytisch falsch
Kontradiktion (Aussage, die, unabhängig vom Wahrheitswert der zugrunde liegenden Bestandteile, immer falsch ist, z.B.: „Es regnet und es regnet nicht.“)
Geltungsbereich:
- singuläre Aussagen (Elementarsätze)
- beziehen sich auf einzelnes Objekt (Ort/Zeit): Personen, Staaten, Organisationen, Situationen
- nicht-singuläre Aussagen mit eingeschränktem Geltungsbereich beziehen sich auf Teile der (Grund-)Gesamtheit der Objekte
- nicht-singuläre Aussagen mit uneingeschränktem Geltungsbereich beziehen sich auf (Grund-)Gesamtheit der Objekte
Geltungswahrscheinlichkeit:
- Deterministische Aussage
erlauben keine Ausnahmen im Geltungsbereich
- Probabilistische Aussage
erlauben Ausnahmen im Geltungsbereich
Normative Aussage
Beurteilung des Wahrheitsgehalts durch übergeordnete normative Aussage (und Logik)
• Werturteile, Normen, Soll-Sätze
• nicht wissenschaftlich begründbar / prüfbar
• empirisches Wissen kann allerdings eine Rolle bei der Begründung von Normen spielen (z.B. mit Blick auf Erfüllbarkeit)
• aus dem „Sein“ das „Sollen“ abzuleiten, ist nicht möglich (Humes Gesetz)
Empirische Aussage
Beurteilung des Wahrheitsgehalts durch beobachtbare Fakten (und Logik)
• stellen Behauptungen über prinzipiell beobachtbare Sachverhalte auf, die wahr oder falsch sein können
• Unterscheidung nach Geltungsbereich und Geltungswahrscheinlichkeit
Empirischer Gehalt oder Informationsgehalt von Aussagen
- Informationsgehalt einer Aussage entspricht der Zahl potentieller Falsifikatoren, also der Menge der von dieser Aussage ausgeschlossenen empirischen Aussagen.
- Normative und analytische Aussagen haben keinen Informationsgehalt
- Informationsgehalt ≠ empirische Wahrheit
Theoriekern
- schwer prüfbare Grundannahmen (z.B. Axiome)
- Definitionen grundlegender Begriffe