Vorlesung 2: Die Willenserklärung Flashcards

1
Q

Die Willenserklärung

A

= Das Vorliegen von wirksamen WE ist die Vorraussetzung für die Wirksamkeit von Rechtsgeschäften

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Tatbestand einer WE

A

= Das Vorliegen einer wirksamen WE ist wiederum an Tatbestandsvoraussetzungen geknüpft
= Die WE besteht aus einem onjektiven und einem subjektiven Tatbestand

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Objektiver Tatbestand

A

= setzt die Äußerung eines Rechtbindungswillens voraus
= Rechtsbindungswille: Der Wille, eine bestimmte Rechtfolge herbeizuführen
-> dieser muss muss nach außen zum Ausdruck gebracht werden

= Abgrenzung erfolgt zu einem bloßen Gefälligkeitsverhältnis sowie zu “Invitation ad offerendum”
= Rechtbindungswille ist zwingende Voraussetzung für eine wirksame WE

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Subjektiver Tatbestand

A

= besteht aus
1. Handlungswille
2. Erklärungsbewusstsein
3. Geschäftswille

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Handlungswille

A

= setzt voraus, dass bewusst eine Handlung getätigt wurde

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Erklärungsbewusstsein

A

= Eine Person handelt mit Erklärungsbewusstsein, wenn sie das Bewusstsein hat, bei Vornahme einer Handlung irgendetwas Rechterhebliches zu erklären

= §119 I Alt.2 analog
-> nochmal anschauen im Skript, BGB, S. 16

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Geschäftswille

A

= Der Wille, eine ganz bestimmtes Rechtsgeschäft tätigen zu wollen (Abgrenzung zum Erklärungsbewusstsein)
= Das Fehlen des Geschäftswille ist grundsätzlich unbeachtlich
-> keine Voraussetzung einer wirksamen WE
= Anfechtung ist jedoch zu prüfen: §§119 I, 120.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Ausdrückliche und konkludente WE

A

= Eine WE kann nicht nur ausdrücklich durch Erklärung gegeben werden, sondern auch durch schlüssiges Verhalten (=konkludent)

= Vorraussetzung: das Verhalten aus Sicht der anderen Partei objektiv auf das Vorliegen einer WE schließen lässt, insbesondere der erforderliche Rechtsbindungswille vom anderen teil vernünftigerweise angenommen werden durfte

= Auslegung nach §§133, 157 analog)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Empfangsbedürftige/nicht empfangsbedürftige WE

A

= Für Wirksamkeit beider WE ist die Abgabe der Erklärung, d.h. die Entäußerung in den Rechtsverkehr erforderlich

= Bei nicht empfangsbedürftiger WE: bei Abgabe wirksam

= Bei emfangsbedürftiger WE: Zugang erforderlich -> § 130 I

weitere Reglungen: Skript, Seite 18

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly