Rechtssubjekte, §§1 ff., 21 ff. Flashcards
Definition: Rechtssubjekte
= Träger von Rechten und Pflichten im Rechtsverkehr
= Zuordnungssubjekte von Rechten und Pflichten
Was sind Rechtssubjekte?
- die natürliche Person §1
- die juristische Person §§ 21 ff. BGB
- die Personengesellschaften, §§ 705 ff. BGB, §§105 ff. und 161 ff. HGB)
Definition: Rechtsfähigkeit
= Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbstständiger Träger von Rechten und Pflichten sein zu können
Definition: Geschäftsfähigkeit
= Fähigkeit, wirksam Rechtsgeschäfte abschließen zu können
Namensrecht
§12
= schützt das Namensrecht der Person
= Persönlichkeitsrecht
= Im Geschäftsleben:spricht man vom “Firmenrecht des kleinen Mannes”, da natürlich Personen, die keine Kaufleute sind, das Firmenrecht nach §§ 18 ff. HGB nicht in Anspruch nehmen können
= Wer einen geschützen, rechtmäßigen Namen rechtwidrig benutzt, kann vom namensinhaber (dem Berechtigten) auf Beseitigung und u.U. auf Unterlassung verklagt werden
Verbraucher/ Unternehmer
§§ 13, 14
= Viele Vorschriften unterscheiden zwischen Verbrauchern und Unternehmern
= Verbraucher: natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu überwiegend provaten Zwecken abschließt (§13)
= Unternehmer kann sowohl normale als auch juristische Person sein, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt