Rechtssubjekte, §§1 ff., 21 ff. Flashcards

1
Q

Definition: Rechtssubjekte

A

= Träger von Rechten und Pflichten im Rechtsverkehr
= Zuordnungssubjekte von Rechten und Pflichten

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2
Q

Was sind Rechtssubjekte?

A
  1. die natürliche Person §1
  2. die juristische Person §§ 21 ff. BGB
  3. die Personengesellschaften, §§ 705 ff. BGB, §§105 ff. und 161 ff. HGB)
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3
Q

Definition: Rechtsfähigkeit

A

= Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbstständiger Träger von Rechten und Pflichten sein zu können

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4
Q

Definition: Geschäftsfähigkeit

A

= Fähigkeit, wirksam Rechtsgeschäfte abschließen zu können

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5
Q

Namensrecht

A

§12
= schützt das Namensrecht der Person
= Persönlichkeitsrecht
= Im Geschäftsleben:spricht man vom “Firmenrecht des kleinen Mannes”, da natürlich Personen, die keine Kaufleute sind, das Firmenrecht nach §§ 18 ff. HGB nicht in Anspruch nehmen können

= Wer einen geschützen, rechtmäßigen Namen rechtwidrig benutzt, kann vom namensinhaber (dem Berechtigten) auf Beseitigung und u.U. auf Unterlassung verklagt werden

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6
Q

Verbraucher/ Unternehmer

A

§§ 13, 14
= Viele Vorschriften unterscheiden zwischen Verbrauchern und Unternehmern
= Verbraucher: natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu überwiegend provaten Zwecken abschließt (§13)

= Unternehmer kann sowohl normale als auch juristische Person sein, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt

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