Rechtsbegriffe Flashcards
Analogie
entsprechende Anwendung einer Norm bei Vorliegen einer Gesetzeslücke und vergleichbarer Interessenlage, obwohl die entsprechend angewandte Notm den konkreten Fall nicht regelt
Auslegung einer Norm
= bei unbestimmten Rechtbegriff erfolgt deren Auslegung nach Wortlaut, Systematik, Sinn und Zweck, Historie eines Gesetzes oder durch verfassungskonforme Interpretation eines Gesetzes
= Es gibt eine extensive (weite) und eine restrektive (enge) Auslegung
= Soweit erforderlich, kann es zu einer Rechtsfortentwicklung einer Norm kommen
Gewohnheitsrecht
= Recht, das dirch langjährige Übung entstand
Handelsbräuche
= Regeln, die in der kaufmännischen Praxis befolgt werden und auf die laut Rechtsprechung Rücksicht zu nehmen (kein Gewohnheitsrecht)
= val. § 346 HGB
Subsumtion
= Abgleichung von Sachverhalt und Anspruchsvoraussetzungen einer Norm -> die Prüfung, ob die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen im konkreten Fall erfüllt sind
Gutachetnstil
= Hir wird, ausgehend von der zu prüfenden Anspruchsgrundlage, jeweils zuerst jede einzelene Anspruchsvoraussetzung genannt, bevor die Substitution erfolgt und anschließend das Ergebnis dargestellt wird.
= Die formulierung erfolgt überwiegend im Konjunktiv
= Klausur: nur angwendet, wenn eine Voraussetzung nicht einfach bejaht werden kann, sondern einer genaueren Erörterung bedarf
Urteilsstil
= Hier wird zuerst das Ergebnis gennant, das anschließend begründet wird
= Formulierung erfolgt im Indikativ
= immer dann angewandt, wenn ein Anspruch bzw. eine Voraussetzung völlig unproblematisch gegeben ist
Konstitutiv
= rechtsbegründend
= d.h. durch eine bestimmten Rechtsakt wird ein Recht oder Rechtsverhältnis erst begründet
Deklaratorisch
= rechtsbezeugend , -erklärend
= d.h. durch eine bestimmten Rechtsakt wird ein bereits bestehendes Recht über Rechtsverhältnis nur nochmals klargestellt