Vorlesung 2 Flashcards
Legal Definitionen
der Gesetzgeber kann selbst definieren, was er damit meint
- 2 Möglichkeiten von Legal Definitionen
1. BSP §25 ABS. 2 (Mittäter)
L.D. umklammert
2.Kataloge von Gesetzesdefinitionen
-bsp. §11 Angehöriger im Sinne des Strafrechts ist…
=ganze Vielzahl von Definitionen
Definition Verbrechen
-rechtswidrige Taten,
mindest Freigeitsstrafe von 1 Jahr oder länger bedroht
Definition Vergehen
rechtswidrige Taten,
mindest Freiheitsstrafe von unter 1 Jahr oder Geldstrafe zu bedrohen sind
Definition Vergehen
rechtswidrige Taten,
mindest Freiheitsstrafe von unter 1 Jahr oder Geldstrafe zu bedrohen sind
besonders schwere Fälle
- Verschiebungen des Strafrahmens bei besonders schweren Fällen
=andere Rechtsfolge - die Folgen vom eigentlichen Verbrechen gelten nicht
-§253 Abs 1 Erpressung
Abs 4 — besonders schwerer fall keine Freiheitsstrafe unter 1 Jahr
Minder schwere Fälle
Bsp: §213 StGB (Minder schwerer Fall des Totschlags)
-anzunehmen, wenn der Totschläger ohne eigene Schuld durch eine ihm oder einem Angehörigen zugefügte Mißhandlung oder schwere Beleidigung von dem getöteten Menschen zu Zorn gereizt und auf der Stelle zur Tat hingerissen wurde
=strafrechtlicher Rahmen verschiebt sich um eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 10 Jahren anstatt gemäß §212 Freiheitsstrafe ab mindestens 5 Jahren
Qualifikationen
(Qualifizierender Tatbestand)
-Bsp. §226 StGB (schwere Körperverletzung)
=kein besonders schwerer Fall
eigener Tatbestand
Privilegierungen
(Privilegierter Tatbestand)
-erleichternde Umstände
BSP. (216 Abs 1 StGB, Tötung auf Verlangen)
-eig Verbrechen (nichts geht unter 5 Jahren)
-jedoch wird jemand getötet durch das konkret ausgedrückte Verlangen des Getöteten, so ist auf Freiheitsstrafe von nur 6 Monaten bis zu 5 Jahren zu erkennen
-eigener Tatbestand
fällt nicht unter §12 abs 3
Pönalisierung
Der Prozess, in dem einer Handlung Strafbarkeit zugemessen wird