Vorkursskript Flashcards
Historischer Ursprung der AO
Reichsabgabenordnung (Enno Becker 32.12.1919)
2 Rechtsarten
AO = Verfahrensrecht Einzelsteuergesetze = materielles Recht
Geltungsbereich der AO
§ 1 Abs. 1. AO
Alle Steuerarten, die durch Bundesrecht geregelt sind, soweit sie durch die Bundes- und Landesfinanzbehörden geregelt sind
-> u.a. ESt, KSt, USt
2 Inhaltsbereiche der AO
Begriffsbestimmungen
Verfahrensvorschriften
3 Raster zur Einteilung der Steuerarten
Gesetzgebungshoheit, Verwaltungshoheit, Ertragshoheit
Was sind Gemeinschaftssteuern?
Die großen Steuerarten EST, KSt, USt, die Bund, Ländern und Gemeinden gemeinschaftlich zustehen
Was sind Realsteuern?
Besteuerung erfahren ist zweigeteilt, GewSt und GrSt (GewSt: FA erlässt Messbescheid, Kommune erlässt Steuerbescheid)
Für wen ist die AO wie anwendbar?
FA: volle Gültigkeit
Gemeinden: eingeschränkt
Erster Teil der AO
Begriffsbestimmungen
Anwendungsbereich, Definitionen, Zuständigkeit der Finanzämter
Zweiter Teil der AO
ab § 33 ff.
Vorschriften über das Steuerschuldrecht (Beteiligten im Steuerschuldverhältnis, steuerbegünstigte Zwecke, Haftung)
Dritter Teil der AO
ab §§ 78 ff. AO allgemeine Verfahrensvorschriften (Verhältnisse zwischen Finanzbehörde und Stpfl.)
Vierter Teil der AO
§§ 137 ff. AO
Durchführung der Besteuerung
-> Kernbereich der AO -> Steuerbescheid
Steuerfestsetzung durch Steuerbescheid
§ 155 AO
Änderung von Steuerbescheiden
§§ 172 ff. AO
Gesonderte Feststellung
§§ 179 ff. AO