VOB Flashcards
Welche Begriffe sind wie folgt gekürzt?
VOB: Vergabe- und Vertragsordnug für Bauleistungen
AGB : Allgemeine Geschäftsbedingung
ZVB : Zusätzliche Vertragsbedingung
DIN : Deutsches Institut für Normen
Welche Arten der Ausschreibung kennen sie?
Öffentliche -, Freihändige -, Beschränkte Ausschreibung
Welche Punkte sollen in den Zusätzlichen Vertragsbedingungen oder in den
besonderen, soweit erforderlich, geregelt werden?
Besondere Leistungen die nicht in der VOB Teil C geregelt sind.
Was sind Bestandteile eines Angebots?
Leistungen - Leistungsbeschreibung, Anschreiben, sowie Einzel und Gesamt Preise
Was sind Submissionen?
Eröffnungstermin einer Ausschreibung
Welche Angebote sind von der Wertung ausgeschlossen?
unvollständige, sittenwidrige, nicht unterschriebene
Wann kann eine Ausschreibung aufgehoben werden?
wenn kein Angebot eingegangen sind
wenn die Unterlagen grundlegend geändert werden müssen
wenn andere Schwerwiegende Gründe vorliegen
Was versteht man unter einer Vertragsstrafe?
Vertragsstrafe stellt ein Druckmittel im Baurecht dar, um die Erfüllung des Bauvertrages zu erreichen
Was sind Nebenleistungen?
sind Leistungen, die auch ohne Erwähnung im Vertrag zu den Vertraglichen Leistungen
gehören
Was versteht man unter Verzug?
Wenn man die Vertragsfristen nicht einhalten kann.
Welche Arten der Abnahme kennen Sie?
förmliche Abnahme, binnen in 12 Tagen durchzuführen, Teilabnahme
Auf verlangen sind in sich abgeschlossene Teil der Leistung besonders abzunehmen,
Welche Abrechnungsarten für Bauleistungen kennen Sie?
Vorauszahlung,
Abschlagzahlung
Schlussrechnung
Welche Zahlungsfristen nach VOB kennen Sie?
Abschlagzahlungen innerhalb von 21 Tagen
Vorauszahlung, Schlusszahlung innerhalb von 30 Tagen
Was ist beim Schlusszahlungsvermerk unbedingt zu beachten?
Es muss eindeutig der Vermerk Schlussrechnung drauf stehen.
Wann beginnt und wann endet der Zeitraum der Gewährleistung?
Gewährleistung beginnt mit Abnahme und endet mit Verstreichen der
Verjährungsfristen.
Die Rechtsnatur der VOB ist?
Sie ist weder Gesetz noch Verordnung, sie ist ein Regelwerk Sie gilt nur wenn im
Vertrag vereinbart