Versuch Flashcards

1
Q

Voraussetzungen Versuch

A

I. Ausbleiben der Vollendung/ Nichtvollendung
II. Strafbarkeit des Versuchs §23 I iVm. §12 I StGB
III. Tatentschluss
IV. Unmittelbares Ansetzen zum Versuch
V. Rechtswidrigkeit
VI. Schuld
VII. Rücktritt nach §24

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Ausbleiben der Vollendung

A
  1. Kausalität o. Obj. Zurechnung zu verneinen

2. Starker normativer Einschlag der Tathandlung

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Tatentschluss

A

Vorsatz und alle sonstigen subjektiven Tatbestandsmerkmale

dolus eventualis genügt

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Tatentschluss Formen

A
  1. Bloße Tatgeneigtheit
    Täter hat noch innere Vorbehalte (handeln aufgrund unsicherer Stimmungslage)
    –> kein hinreichender Tatentschluss, da Willensbildung noch erforderlich ist
  2. Nur noch von tatsächlichen Voraussetzungen abhängige Tatentschluss
    –> Täter bereits zur Tat entschlossen und Verwirklichung hängt nur noch von äußeren Umständen ab
    Hinreichend
  3. Tatentschluss mit Rücktrittsvorbehalt
    Vorhandene Tatentschluss steht unter einer auflösenden Bedingung, ändert aber nichts an dessen Existenz. Entschluss kann nachträglich wegfallen
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Untauglicher Versuch-Wahndelikt

A
  1. Untauglicher Versuch
    Täter nimmt irrig einen Sachverhalt an, der im Falle seines Gegebenseins eine TBV begründen würde
    - Versuch am untauglichen Objekt (Abtreibung Nichtschwangeren)
    - Versuch mit untauglichen Mitteln (Kamille)
    - Versuch des untauglichen Subjekts
  2. Wahndelikt
    Täter kennt Sachverhalt, aber Rechtsirrtum, weil er glaubt unter Strafe gestellt zu sein.
  3. Abgrenzung bei normativen TBM
    Zuständigkeits- oder Steuerfragen, über die sich Täter irrt.
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Unmittelbares Ansetzen

Theorien

A

Entscheidend: Subjektives Vorstellungsbild der Täters

  1. Zwischenaktstheorie
    Zw. Verhalten des Täters und der TBV darf kein wesentlichen Zwischenakt mehr liegen

2.Bockelmann’sche Formel:
Täter muss Feuerprobe der kritischen Situation bestanden haben

  1. Jetzt-gehts-los-Formel:
    Versuch geht los, wenn der Täter die Grenze zum “JGL” überschritten hat (BGH)
  2. Gefährdungstheorie
    Versuchsbeginn, wenn Täter Rechtsgut als unmittelbar gefährdet sieht
  3. Sphärentheorie
    Wenn Täter in die Schutzsphäre des Opfers eigedrungen ist und in unmittelbar zeitlich-räumlichen Zusammenhang zur tat schreiten möchte
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Vorbereitungshandlung Theorien

A

(1) Unmittelbarkeitskriterium → Tatbestand teilverwirklicht, grds. ein Versuchsbeginn anzunehmen.
Allerdings muss die Teilverwirk- lichung tatsächlich rechtsgutsbezogen sein.

(2) Gefährdungskriterium → zum formalen Kriterium der Unmittelbarkeit muss ein materielles Kriterium der Rechtsgutsbezogenheit hinzukommen
(3) Tatplankriterium → auf Vorstellungsbild des Täters abzustellen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly