Versuch Flashcards
Voraussetzungen Versuch
I. Ausbleiben der Vollendung/ Nichtvollendung
II. Strafbarkeit des Versuchs §23 I iVm. §12 I StGB
III. Tatentschluss
IV. Unmittelbares Ansetzen zum Versuch
V. Rechtswidrigkeit
VI. Schuld
VII. Rücktritt nach §24
Ausbleiben der Vollendung
- Kausalität o. Obj. Zurechnung zu verneinen
2. Starker normativer Einschlag der Tathandlung
Tatentschluss
Vorsatz und alle sonstigen subjektiven Tatbestandsmerkmale
dolus eventualis genügt
Tatentschluss Formen
- Bloße Tatgeneigtheit
Täter hat noch innere Vorbehalte (handeln aufgrund unsicherer Stimmungslage)
–> kein hinreichender Tatentschluss, da Willensbildung noch erforderlich ist - Nur noch von tatsächlichen Voraussetzungen abhängige Tatentschluss
–> Täter bereits zur Tat entschlossen und Verwirklichung hängt nur noch von äußeren Umständen ab
Hinreichend - Tatentschluss mit Rücktrittsvorbehalt
Vorhandene Tatentschluss steht unter einer auflösenden Bedingung, ändert aber nichts an dessen Existenz. Entschluss kann nachträglich wegfallen
Untauglicher Versuch-Wahndelikt
- Untauglicher Versuch
Täter nimmt irrig einen Sachverhalt an, der im Falle seines Gegebenseins eine TBV begründen würde
- Versuch am untauglichen Objekt (Abtreibung Nichtschwangeren)
- Versuch mit untauglichen Mitteln (Kamille)
- Versuch des untauglichen Subjekts - Wahndelikt
Täter kennt Sachverhalt, aber Rechtsirrtum, weil er glaubt unter Strafe gestellt zu sein. - Abgrenzung bei normativen TBM
Zuständigkeits- oder Steuerfragen, über die sich Täter irrt.
Unmittelbares Ansetzen
Theorien
Entscheidend: Subjektives Vorstellungsbild der Täters
- Zwischenaktstheorie
Zw. Verhalten des Täters und der TBV darf kein wesentlichen Zwischenakt mehr liegen
2.Bockelmann’sche Formel:
Täter muss Feuerprobe der kritischen Situation bestanden haben
- Jetzt-gehts-los-Formel:
Versuch geht los, wenn der Täter die Grenze zum “JGL” überschritten hat (BGH) - Gefährdungstheorie
Versuchsbeginn, wenn Täter Rechtsgut als unmittelbar gefährdet sieht - Sphärentheorie
Wenn Täter in die Schutzsphäre des Opfers eigedrungen ist und in unmittelbar zeitlich-räumlichen Zusammenhang zur tat schreiten möchte
Vorbereitungshandlung Theorien
(1) Unmittelbarkeitskriterium → Tatbestand teilverwirklicht, grds. ein Versuchsbeginn anzunehmen.
Allerdings muss die Teilverwirk- lichung tatsächlich rechtsgutsbezogen sein.
(2) Gefährdungskriterium → zum formalen Kriterium der Unmittelbarkeit muss ein materielles Kriterium der Rechtsgutsbezogenheit hinzukommen
(3) Tatplankriterium → auf Vorstellungsbild des Täters abzustellen