Verantwortungen Flashcards
Objektüberwachung HOAI
Überwachung nach
- öfffentlichem Baurecht
- Verträgen
- Ausführungsplanung
- einschlägigen Vorschriften
- a.a.R.d.T
- Koordinierung
- Terminplan
- Dokumentation
- Aufmaß
- Rechnungsprüfung
- Nachträge
- Kostenkontrolle
- Kostenfeststellung
- Abnahme
Bauleiter BauO NW
- Überwachung öffentlichen Baurechts
- a.a.R.d.T
- Überwachung des sicheren bautechnischen Betriebs
- Überwachung der Arbeitsschutzbestimmungen
Pflichten des Bauleiters
-Gefahrenquellen absichern (Bauzäune, Absturzsicherung)
-Arbeitsabläufe koordinieren um Unfälle zu vermeiden
-Sicherheitskontrollen durchführen und dokumentieren
Verjährungsfrist Architekt?
Bis zu 30 Jahre bei..
- arglistigem Fehlverhalten
- Verschweigen eines bestehenden Mangels
- organisatorische Missstände verhindern Feststellung des Mangels
Qualifikation Bauleiter
“Sachkunde und Erfarung verfügen”
Verfügt die Bauleitung in Teilbereichen nicht über die notwendige Sachkunde und Erfahrung, so hat sie Sorge zu tragen, dass Fachbauleiter herangezogen werden. Diese hat der Bauleiter zu koordinieren (Fachbauleitung Brandschutz, TGA, etc.)
Was sind die wesentlichen Pflichten einer Bauaufsicht?
A. Kooperationspflicht
B. Wahrnehmungspflicht
C. Hinweispflicht
D. Dokumentationspflicht
Dokumentationspflicht
Dokumentation
- Bauablauf
- Planfortschreibung
- Baubesprechung
- schriftverkehr
Hinweispflicht
- vertragswiedeige Leistung
- Keine fachgerechte Ausführung
EinfacheWahrnehmungspflicht
Gängige Arbeiten
(Malerarbeiten, Putzarbeiten, etc.)
> keine intensive Überwachung notwendig, nur Stichprobenartig und nach Fertigstellung
Kooperationspflicht
- Übergabe Planunterlagen
- Übergabe Baugenehmigung
- Zustandsbesichtigung
- Einweisung Bauplan und Projekt
- Abnahmeverpflichtung
- Meterrisse/Wasser/Strom
Besondere Wahrnehmungspflicht
Schwere o. Gefährliche Arbeiten ( Betonarbeiten, Isolierung, Abdichtung)
> intensive Überwachung + vor Ort Präsenz
Wahrnehmungspflicht
- Verwendung von neuen Baustoffen
- Planungsänderung
- unvorhergesehene Schwierigkeiten bei Bauausführung (z.B Grundwasser)
- Unzuverlässigkeiten von Unternehmer/Handwerker
- gefahrträchtige Arbeiten (explosionsgefahr, Brandgefahr) > Arbeitsschutz
- Nachbesserungsarbeiten