Urheberrecht Flashcards
Wodurch wird man zum Urheber?
§7 Urheber ist der Schöpfer des Werkes.
Man muss ein Werk schaffen mit geistiger Schöpfungshöhe.
Das Werk muss veranschaulicht werden (körperlich oder unkörperlich). Die bloße Idee ist nicht geschützt. Das Werk muss individuelle Züge aufweisen.
Wer kann alles Urheber sein?
§2 (2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfung.
2 Arten von Personen: Natürliche Person.
Juristische Person: Personen Gebilde, vertreten durch eine natürliche Person -> kann nur Rechteinhaber sein, aber kein Urheber.
Was gibt es für geschützte Wertarten? (7)
Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme
Werke der Musik (jede Audiodatei, auch Geräusche, etc.)
pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst (Koreographie)
Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke (Architektur)
Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden (Fotografie, Lichtinstallationen, Lasershow, …)
Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden
Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellung.
Wie lange ist die Schutzdauer?
Bis zum Tod und dann plus 70 Jahre. (Immer der Jahreswechsel ist relevant)
Urheberpersönlichkeitsrechte
Sind ideelle (non-kommerzielle) Interessen
Bleiben zwingen bei einer Person, können nicht mit einem Lizenzvertrag abgetreten werden. Man kann aber erklären, dass man auf die Rechte verzichtet.
UrhG §12-§14
§12 Veröffentlichungsrecht
§12 Veröffentlichungsrecht: Ob und wie das Werk veröffentlicht wird. Veröffentlichen bedeutet: Das Werk der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, wobei Zugang bedeutet, die Möglichkeit der Kenntnisnahme zu haben.
§13 Ideelstest Recht
§13 Ideelstest Recht: Recht auf namentliche Nennung. Name kann auch ein Pseudonym, Künstlername sein.
§14 Entstellung des Werkes
§14 Entstellung des Werkes: Jede Form von Entstellung. Special: Darf man Werke bearbeiten? Bearbeitung vs. Entstellung. Bearbeiten darf man (§3). Wenn man die Bearbeitung aber verwenden möchte, benötigt man die Zustimmung.
Nutzungs- und Verwertungsrechte
Kommerzielle Interessen. Gegenstand eines Lizenzvertrages.
UrhG §15-§21
§16 Vervielfältigungsrecht
Vervielfältigung bedeutet: Das Erstellen eines neuen separaten Datenträgers, der den Inhalt audio/visuell wahrnehmbar machen kann oder lässt.
§17 Verbreitungsrecht
Die kommerzielle Veröffentlichung (der Öffentlichkeit zugänglich machen)
§ 19 Vortragsrecht und § 19a
(Lesung aus einem Buch, auch Hörbuch)
Aufführungsrecht (Theater, Konzert)
Vorführungsrecht (mittels technischer Hilfsmittel, zB. Kino)
§19a Nutzen der Sozialen Netzen - User Generated Content (Posts, etc.)
§97 UrhG
Unterlassung: (in die Zukunft gerichtet) -> Einstweilige Verfügung od. Anwaltliche Abmahnung
Schadenersatz: (in die Vergangenheit)
Verschulden?
Vorsatz und Fahlässigkeit
Vorsatz?
wissen und wollen