Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Flashcards
Wartezeit
Wartepflicht bedeutet, dass der Betroffene eine den Umständen nach angemessene Zeit auf das Eintreffen einer feststellungsbereiten Person zu warten.
Feststellungsinteresse
Ist geboten, bei Fremdschaden und keinem geringen Sachschaden.
Entfernen
Bedeutet die räumliche Trennung des Unfallbeteiligten vom Unfallort, so dass er nicht mehr uneingeschränkt für Feststellungen zur Verfügung steht.
Verkehrsunfall
Plötzliches Ereignis im öffentlichen Straßenverkehr, das mit seinen typischen Gefahren in ursächlichem Zusammenhang steht und die Tötung oder Verletzung eines Menschen oder einen nicht ganz belanglosen Sachschaden zur Folge hat.
Unfallort
Ist die Örtlichkeit, an der sich das schädigende Ereignis zugetragen hat sowie der engere Umkreis, in dem das Unfallbeteiligte Fahrzeug zum stehen gekommen ist.
Unfallbeteiligter
Jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.
Prüfungsschema Verkehrsunfallflucht
- Öffentlicher Verkehrsraum
- Unfallbeteiligter
- Verkehrsunfall
- sich entfernen
- fremdes Feststellungsinteresse
- Variante 1: alle Beteiligte vor Ort Vorstellung Feststellungsduldung Anwesenheitspflicht
- Variante 2: ein Beteiligter nicht vor Ort Wartepflicht besteht
- Variante 3: nach berichtigen oder entschuldigen Verlassen der Unfallstelle unverzügliche nachträglich Verstellungspflicht 9. subjektiver Tatbestand