StVO 3-10 Flashcards
Anfahren
Ist die Bewegung vom linken oder rechten Fahrbahnrand aus, mit nachfolgender Benutzung der Fahrbahn.
Andere Straßenteile
Öffentlicher Verkehrsraum, der aber nicht für den fließenden Durchgangsverkehr bestimmt ist. Zum Beispiel Tankstelle, Seitenstraße, Gehweg, öffentliche Parkplätze.
Einfahren
Ist eine Fahrbewegung aus einem Grundstück, Fußgängerbereich, verkehrsberuhigten Bereich, anderen Straßenteil oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die dem durchgehenden Verkehr dienenden Fahrbahnen.
Grundstücke
Sind alle Verkehrsflächen, die nicht dem öffentlichen Verkehr dienen.
Einmündung
Wenn eine Straße ohne eigene Fortführung auf eine durchgehende Straße trifft.
Kreuzung
Wenn zwei oder mehrere Straßen sich schneiden, so dass jeder über den Schnittpunkt hinaus fortgesetzt wird.
Abknickende Vorfahrt
Zwei Straßen werden entgegen ihren natürlichen Verlauf entsprechend der Hauptverkehrsrichtung zu einer Vorfahrtstraße zusammen gefasst.
Vorfahrtsfall
Liegt vor, wenn sich an einer Kreuzung oder Einmündung die Fahrlinien zweier Fahrzeuge im Querverkehr schneiden, berühren oder hemmend nähern, so dass sich für den einen das Recht auf Weiterfahrt und für den anderen eine Wartepflicht ergibt
Kreisverkehr
Ist ein Verkehrsknoten mit einer baulich abgetrennten Mittelinsel mit drei oder mehreren Einmündung, auf dem der Verkehr sich entgegen dem Uhrzeigersinn in ein Bahn Richtung abwickelt.
Schrittgeschwindigkeit
Durchschnittsgeschwindigkeit eines normal gehenden Fußgängers, d.h. circa 4-7 km/h.
Mäßige Geschwindigkeit
Möglichkeit anzuhalten, ohne hartes, erschreckendes bremsen. Circa 20 km/h.
Anhalteweg
Anhalteweg ist gleich Reaktionsweg plus Bremsweg.
Rückwärtsfahren
Fahren in Heckrichtung.
Abbiegefall
Abbiegen umfasst die Bewegung durch die der Fahrzeugführer die bisher benutzte Fahrbahn oder Straße nach der Seite verlässt oder auf ihr einen Bogen in die Gegenrichtung oder den gegenüberliegenden Straßenrand zu erreichen versucht.
Wenden
Ist die gezielte Lenkbewegung, durch die das Fahrzeug auf baulich einheitlicher Straße in die der bisherigen entgegengesetzte Fahrtrichtung gebracht wird.