Teil III: Überblick über wichtige Fachgebiete (A. Privatrecht) Flashcards

1
Q

Worin unterteilt sich das Privatrecht?

A
  • Bürgerliches Recht (Zivilrecht)

- Sonderprivatrechte

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2
Q

Was umfasst das Zivilrecht?

A

Materien, die jeden “Bürger” (lat. civis) betreffen können

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3
Q

Was sind Sonderprivatrechte?

A
  • Rechtsmaterien, die für bestimmte Personen (Unternehmer, Arbeitnehmer) wichtig sind
  • regeln spezielle Sachgebiete (Versicherungsrecht, Gesellschaftsrecht, Wertpapierrecht)
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4
Q

Was sind Rechtsquellen des Zivilrechts?

A
  • ABGB

- Reihe von Sondergesetzen (Ehegesetz, MRG, KSchG, usw.)

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5
Q

Wo werden privatrechtliche Streitigkeiten ausgetragen?

A

vor ordentlichen Gerichten

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6
Q

Was regelt das Privatrecht?

A

Rechtsbeziehungen zwischen Privaten (einander gleichrangig gegenüberstehenden Personen)

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7
Q

Wer ist Person im Rechtssinne?

A

der Träger von Rechten und Pflichten, jemand, der rechtsfähig ist

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8
Q

Welche Personen sind rechtsfähig?

A
  • natürliche Personen (=Menschen)

- juristische Personen (zB. Verein, AG, GmbH)

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9
Q

Wie werden Personen im Rechtssinne bezeichnet?

A

Rechtssubjekte

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10
Q

Was ist der Zeitraum der Rechtsfähigkeit eines Menschen?

A

Geburt bis Tod

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11
Q

Wie ergibt sich die Rechtsfähigkeit juristischer Personen?

A

aus Rechtsordnung, insbesondere Spezialgesetze (zB. Vereinsgesetz, Aktiengesetz, GmbH-Gesetz)

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12
Q

Was regelt das Familienrecht?

A
  • Rechtsbeziehung zwischen Eltern und Kindern (Kindschaftsrecht)
  • Rechtsbeziehungen zwischen Ehegatt:innen (Eherecht)
  • bzw. Partner:innen (Partnerschaftsrecht)
  • nichteheliche Lebensgemeinschaft (nur einzelne Bestimmungen)
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13
Q

Wodurch wird die Rechtsnachfolge von Todes wegen geregelt und was genau?

A

durch das Erbrecht, wer das Vermögen (+Schulden) übernimmt und auf welche Art und Weise

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14
Q

Was umfasst das Schuldrecht?

A

Regeln über die Schuldverhältnisse

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15
Q

Was ist ein Schuldverhältnis und wie ergibt es sich?

A
  • das Recht einer Person (=Gläubiger) von einem anderen (=Schuldner) eine Leistung zu verlangen
  • direkt aus dem Gesetz (“gesetzliches Schuldverhältnis”) oder aus Rechtsgeschäft
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16
Q

Was ist ein wichtiges Beispiel für gesetzliche Schuldverhältnisse?

A

Anspruch auf Ersatz eines erlittenen Schadens (Schadenersatzrecht)

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17
Q

Wodurch werden Rechtsgeschäfte begründet?

A

durch einen Vertrag

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18
Q

Wie kommt ein Vertrag zustande?

A

durch übereinstimmende Erklärungen der Vertragspartner, mit denen diese verbindlich Willen äußern, bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen

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19
Q

Wie nennt man die Willenserklärungen bei Verträgen?

A

Angebot und Annahme

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20
Q

Was ist ein maßgebliches Prinzip des Vertragsrechts?

A

Privatautonomie

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21
Q

Was ist die Privatautonomie?

A

Recht des Einzelnen, seine rechtlichen Beziehungen frei zu gestalten

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22
Q

Welches Recht umfasst die Privatautonomie?

A
  • ob und mit wem man einen Vertrag eingeht

- wie der Vertrag inhaltlich ausgestaltet sein soll (Vertragsfreiheit)

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23
Q

Was regelt das Gesetz und was ermöglicht es?

A
  • regelt eine Reihe von Verträgen ausdrücklich (Kauf, Tausch, Miete, Leihe, Schenkung, Dahrlenhsvertrag)
  • Vertragsfreiheit ermöglicht Schaffung neuer Vertragstypen
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24
Q

Was sind die Regeln des Schuldrechts und was bedeutet es?

A
  • “dispositives Recht”

- Parteien können davon abweichen

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25
Q

Wie schaut die Begrenzung der Vertragsfreiheit aus?

A
  • bestehen zwingende Vorschriften, die von Parteien nicht abgeändert werden können
  • z.B. Willenserklärung muss abgegeben werden oder Vertrag muss in bestimmter Form errichtet werden (schriftlich/von Notar)
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26
Q

Wozu dienen die Bestimmungen bei Verträgen?

A
  • Gleichrangigkeit der Vertragspartner zu sichern

- schwächere Vertragspartner vor Übereilung zu schwächen

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27
Q

Wie schützt das ABGB bei Verträgen?

A
  • Regelungen zum Schutz von Minderjährigen oder geistig beeinträchtigten Menschen
  • § 876 ABGB Vertrag, der gegen gesetzliches Verbot / gute Sitten verstößt, ist nichtig
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28
Q

Welche besonderen Schutzbestimmungen in Verbindung mit Verträgen gibt es noch?

A
  • Mieter von Wohnraum
  • Verbrauchen (=Konsumenten)
  • umfangreiche Bestimmungen
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29
Q

Was sind spezielle Teilbereiche des Bürgerlichen Rechts?

A
  • Wohnrecht (Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, WohnungsgemeinnützigkeitsG)
  • Konsumentenschutzrecht (KonsumentenschutzG, Reihe von Spezialgesetzen, von EU-Recht geprägt)
30
Q

Was regelt das Sachenrecht?

A

Herrschaftsrechte der Rechtssubjekte an körperlichen Sachen

31
Q

Was sind Herrschaftsrechte?

A
  • Eigentum an einer Sache

- beschränkte dingliche Rechte, Teilberechtigung an (fremder) Sache

32
Q

Was sind beschränkte dingliche Rechte?

A

Pfandrecht, Dienstbarkeit, Reallast, Wohungseigentumsrecht, Baurecht, Bergwerksberechtigung

33
Q

Was ist der Besitz?

A
  • kein dingliches Recht
  • rechtlich bedeutsamer Zustand, durch tatsächliche und vom Willen des Besitzers getragene Gewahrsame an einer Sache begründet
34
Q

Herrscht im Sachenrecht Privatautonomie?

A

nur sehr eingeschränkt, Art und Inhalt durch Gesetz bestimmt (keine neuen Sachenrechte, noch Inhalt verändern)

35
Q

Was spielt eine wichtige Rolle bei Sachenrechten?

A

Offenkundigkeit (Publizität), müssen von jedermann beachtet werden

36
Q

Was erfordert der Erwerb eines Sachenrechts?

A
  • ABGB folgt Kausalitätsprinzip
  • Bestehen eines Titels
  • offenkundiger Erwerbungsakt
37
Q

Was ist ein offenkundiger Erwerbungsakt?

A
  • bei beweglichen Sachen Übergabe der Sache an Erwerber

- bei Liegenschaften EIntragung des Rechtserwerbes im Grundbuch

38
Q

Was regelt das Privatrecht?

A

unterschiedliche Rechtsbeziehungen der “Bürger” zueinander

39
Q

Wo werden Regelungen für “Normalbürger” festgelegt?

A

durch das “allgemeine Privatrecht”, speziell ABGB

40
Q

Was sind “Sonderprivatrechte”?

A

Spezialvorschriften für bestimmte Personenkreise (Unternehmer, Arbeitnehmer) oder Sachbereiche (Gesellschaften, “Geistiges Eigentum”)

41
Q

Welches Sonderprivatrecht gibt es für “Unternehmer”?

A

Unternehmensrecht

42
Q

Wozu dient das Unternehmensrecht?

A
  • “Unternehmer” aufgrund von Erfahrung weniger schutzwürdig

- Geschäftsverkehr erfordert einfache und rasche Abwicklung der Rechtsgeschäfte

43
Q

Beispiel für Unterschied Unternehmensrecht und ABGB

A

Mangel bei Rechtsgeschäft über bewegliche Sache:

  • ABGB: innerhalb einer Frist von 2 Jahren geltend machen
  • Unternehmer: Geschäftspartner binnen 14 Tage, sonst Verlust Anspruch
44
Q

Was ist das Kerngesetz für Unternehmer?

A

Unternehmensgesetzbuch (UGB)

45
Q

Welche Gesetze werden dem Unternehmensrecht noch zugeordnet?

A
  • Gesetze, die bestimmte Sachbereiche gesondert regeln

- Gesellschaftsrecht, Vorschriften über Organisationsstruktur von Gesellschaften

46
Q

In welche Gesetze ist das Gesellschaftsrecht für die unterschiedlichen Rechtsformen aufgeteilt?

A
  • Aktiengesellschaft im Aktiengesetz AktG
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) im GmbHG
  • Genossenschaften im Genossenschaftsgesetz GenG
  • Offene Gesellschaft (OG) und Kommanditgesellschaft (KG) im UGB
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) als “Urform” im ABGB
47
Q

Was regelt das Arbeitsrecht als Sonderprivatrecht?

A

Sonderbeziehung Arbeitgeber zu Arbeitnehmer

48
Q

In welche Bereiche wird das Arbeitsrecht untergliedert?

A

Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht

49
Q

Was regelt das Individualarbeitsrecht?

A

rechtliches Verhältnis zwischen einzelnem Arbeitgeber und einzelnem Arbeitnehmer

50
Q

Wo findet man arbeitsrechtliche Regelungen?

A
  • wenige im ABGB §§ 1151 ff.

- zahlreiche Einzelgesetze (AngestelltenG, EntgeltfortzahlungsG, UrlaubsG)

51
Q

Was regelt das kollektive Arbeitsrecht?

A

rechtliche Beziehungen zwischen Vereinigungen auf Arbeitgeberseite (zB. Wirtschaftskammer) und Arbeitnehmerseite (zB. Arbeiterkammer, Gewerkschaft)

52
Q

Wo findet man das kollektive Arbeitsrecht?

A

weitgehend im ArbeitsverfassungsG zusammengefasst

53
Q

Worum geht es im zivilgerichtlichen Verfahren (ZGV)?

A

die zentrale Frage der Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche (eng mit materiellem Zivilrecht verknüpft)

54
Q

Was ist das Selbsthilfeverbot?

A

Verbot von Selbsthilfe zur Durchsetzung von Ansprüchen

55
Q

Was wird zum Ausgleich für das Selbsthilfeverbot bereitgestellt?

A
  • jedem Bürger Anspruch auf Gewährung von Rechtsschutz (Justizgewährungsanspruch)
  • Verfahren, das (allenfalls zwangsweise) Durchsetzung von in fairem Verfahren festgestellten Ansrpüchen gewährleistet
56
Q

Wo erfolgt die gerichtliche Feststellung, ob ein behauptetes Recht überhaupt besteht oder nicht?

A

in einem Erkenntnisverfahren

57
Q

Welche Erkenntnisverfahren gibt es?

A

streitiges und außerstreitiges Zivilverfahren

58
Q

Was passiert im formstrengen streitigen Zivilverfahren (Zivilprozess)?

A

zB.

  • Ansprüche auf Zahlungen eines Kaufpreises / Leistung von Schadensersatz verhandeln
  • Ehescheidungen
59
Q

Wofür ist das flexible Außerstreitverfahren?

A

Rechtssachen mit starkem Rechtsfürsorgecharakter (Obsorge, Erwachsenenvertretung)

60
Q

Was passiert wenn die unterliegende Partei der festgestellten Verpflichtung nicht nachkommt?

A

die Verpflichtung kann aufgrund der ergangenen Entscheidung zwangsweise vollstreckt werden (“Exekution geführt”)

61
Q

Wozu dient das Exekutionsverfahren?

A

zur Durchsetzung (“verbindlich”) festgestellter Ansprüche durch staatlichen Zwang, zB. durch Forderungsexekution

62
Q

Was ist die Forderungsexekution?

A
  • Arbeitgeber wird verpflichtet, Teil des Arbeitsentgelts für den im Erkenntnisverfahren verurteilten Arbeitnehmer (Schuldner) an Gläubiger zu bezahlen
  • Haftstrafen (Beugehaft) kommen in Betracht
63
Q

Was passiert mit zahlungsunfähigen / überschuldeten Schuldnern?

A

Insolvenzverfahren steht zur Verfügung

64
Q

Was hat das Insolvenzverfahren zum Ziel?

A
  • bestmögliche und gleichmäßige (quotenmäßige) Gläuberbefriedigung
  • Entschuldung / Sanierung des Schuldners
65
Q

Was sind die zentralen Gesetze des zivilgerichtlichen Verfahrens?

A
  • Zivilprozessordnung (ZPO)
  • Außerstreitgesetz (AußStrG)
  • Exekutionsordnung (EO)
  • Insolvenzordnung (IO)
66
Q

Was spielt eine Rolle wenn staatliche Hilfe zur Durchsetzung eines Rechts in Anspruch genommen wird?

A

Gerichtszuständigkeit

67
Q

Wo wird die Gerichtszuständigkeit geregelt?

A

Gesetz aus 1895, “Jurisdiktionsnorm” (JN)

68
Q

Was ist in der JN noch geregelt?

A

Instanzenzug

69
Q

Was beschreibt der Begriff Instanzenzug?

A

welches Gericht für die Überprüfung der Entscheidung eines anderen Gerichts zuständig ist

70
Q

Wie kann die Entscheidung eines Gerichts im Rechtsstreit angefochten werden?

A

mit sogenanntem “Rechtsmittel”

“Anträge” auf Überprüfung von gerichtlichen Entscheidungen

71
Q

Wie nennt man Anträge gegen die Entscheidung eines Gerichts in 1. und 2. Instanz?

A
  1. Instanz: Berufung

2. Instanz: Revision

72
Q

Wie schaut der Instanzenzug aus?

A

Bezirksgericht - Landesgericht - OGH

Landesgericht - Oberlandesgericht - OGH