Teil: IFRS Flashcards
IFRS
International Finanvial Reporting Standards
- Standard zur internationalen Rechnungslegung
Zielsetzung:
Erster Abschluss gemäß IFRS soll folgenden Gesichtspunkten genügen
- Transsparenz für Abschlussadressaten
- interperiodische Vergleichbarkeit
- Eignung als Startpunkt für IFRS Rechnungslegung
- Wahrung des Kosten-/Nutzenverhältnisses
IFRS
Anwendungsbereich
- Erstanwender: alle Unternehmen die erstmals den Jahresabschluss nach IFRS aufstellen
- Alle Unternehmen deren Abschluss einen ausdrücklichen und uneingeschränkten Hinweis auf Übereinstimmung mit IFRS enthält
IFRS
Grundsatz
Anpassung der bisherigen Rechnungslegungsgrundsätze gemäß gültiger IFRS im Umstellungszeitpunkt
- Bilanzierung aller gemäß IFRS anzusetzenden Vermögensgüter und Schulden
- Ausbuchung vorheriger Vermögensgüter und Schulden, die Ansatzvorschriften gemäß IFRS nicht genügen
- Umgliederung von Posten, die gemäß IFRS anders auszuweisen sind
- Bewertung aller bilanzierten Posten gemäß IFRS
IFRS
Angaben im Abschluss des Erstwanwenders
Überleitung von bisherigen Rechnungslegungsgrundsätzen auf IFRS gemäß IFRS 1.23
IFRS
UKV vs. GKV
- GuV nach IFRS sowohl nach UKV als auch nach GKV möglich
- In Deutschland: GKV weit verbreitet
- International: UKV weit verbreiteter Standard
- Erfahrungsgemäß: bei der Umstellung auf IFRS auch GuV-Rechnung umstellen
- Von GKV nach UKV
IFRS
Zeitraum für die Umstellung auf IFRS
Zeitraum für die Umstellung mit 2 Jahren angesetzt
- Umstellungsperiode X4
- Umstellungszeitpunkt (date of transition) 01.01.X4
- (nicht-veröffentlichte Eröffnungsbilanz)
- Vergleichsdaten (comparative disclosures) 31.12.X4
- (nicht-veröffentlichter) IFRS Abschluss + letzter HGB Abschluss
- Berichtsperiode X5
- Berichtszeitpunkt (reporting date) 31.12. X5
- Erster veröffentlichter IFRS-Abschluss
IFRS Umstellung
Angaben zum Jahresabschluss (12 Monatsperiode)
IFRS
Ziel der Rechnungslegung gemäß IFRS laut Framework
“fair presentation”
- Operationalisierung durch Rechnungslegungsgrundsätze
- Adressatenkreis: alle bzw. möglichst viel Adressaten, insbes. Anteilseigner bzw. Investoren
IFRS
Rechnungslegungsgrundsätze der IFRS
IFRS
Going Concern
Going Concern = Fortführungsprinzip
Die “Going Concern” Annahme enstpricht der Auffassung, dass man das Unternehmen unter der Annahme führt, dass das Geschäft auf unbestimmte Zeit fortgeführt wird. Dies entspricht nach dHGB dem Fortführungsprinzip.
IFRS
Accrual Basis
Die “Accrual Basis” ist die Abgrenzungsbasis der IFRS.
Dazu gehört:
- Realisation Principle -> Realisationsprinzip
- Matching Principle -> Aufwands- und Ertragsabgrenzung in GuB
- Defferals -> Stundungen
IFRS
Abgrenzungskriterien
IFRS
Bilanzgliederung nach Fristigkeit
Vermögensgüter (assets) und Schulden (liabilities) sind in kurz- und langfristig aufzugliedern
- Current/ non-current assets
- Current/ non-current liabilities
Ausnahme: latente Steuern
- immer auszuweisen als “langfristig” oder in eigenem Posten
ggf. Informationsdefizit durch fehlende Mindestgliederung - sehr umfangreiche Zusatzinformationen und Informationsdarstellung in “notes” (ähnlich zu Anhang)
IFRS
Allgemeine / grundsätzliche Regeln im Framework
Das Framework besitzt nicht den Charakter eines Standards
- Konkrete Regel liegen in den einzelnen Standards vor
- Keine in sich geschlossenen Konzeption für Ansatz von Vermögensgütern und Schulden
IFRS
Zweistufiges Konzept bezüglich Bilanzansatz laut Framework
1.Stufe: Definitionskriterien für VG/Schulden erfüllt?
- abstrakte Bilanzierungsfähigkeit?
- “ja” -> Stufe 2
- “nein”: keine Bilanzierung (sofort einkommenswirksam erfassen)
2.Stufe: Konkrete Ansatzkriterien für Bilanzierung
IFRS
Aktivierungsfähigkeit gem. IFRS (1.Stufe)
IFRS
Aktivierungsfähigkeit gem. IFRS (Stufe 2)
IFRS
Passivierungsfähigkeit gem. IFRS (Stufe 1)
IFRS
Passivierungsfähigkeit gem. IFRS (Stufe 2)
IFRS
“substance over form”
- wirtschaftliche Betrachtungsweise als ein Kriterium für Verlässlichkeit
- represented faithfully
- Das trifft vor allem dort zu, wo Eigentum und Besitz an derselben Sache auseinanderfallen.
- Wirtschaftlicher Gehalt eines Geschäftsvorfalls hat größere Bedeutung für die Bilanzierung als die formelle(juristische) Ausgestaltung
- Vgl. Unterschiede zwischen wirtschaftlichem und juristischem Eigentum:
- Eigentumsvorbehalt
- Leasing
- …
IFRS
“current assets”
Als “kurzfristig”(“current”) gelten Vermögensgüter gemäß IAS1.66 bei Erfüllung eines von vier Kriterien (sonst als “langfristig” (“non-current”)):
- Vermögensgut wird zu Zwecken des Verkaufs/Verbrauchs innerhalb des normalen Geschäftszyklus des Unternehmen umgesetzt
- Vermögensgut wird zu Handelszwecken gehalten
- Realisierung des Vermögensgutes innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag
- Vermögensgut ist Zahlungsmittel(-äquivalent) ohne Verwendungsbeschränkung
- grundsätzlich kurzfristige Vermögensgüter:
- Forderungen aus LuL
- Vorräte
- unbeschränkte liquide Mittel
IFRS
“current liabilities”
Als “kurzfristig”(“current”) gelten Schulden gemäß IAS1.69, wenn eines von vier Kriterien (sonst als “langfristig” (“non-current”)):
- Erfüllung der Schuld innerhalb eines normalen Geschäftszyklus
- Schuld wird zu Handelszwecken gehalten
- Begleichung der Schuld innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag
- Eingeschränktes Recht zur Verschiebung der Schulderfüllung um mindestens 12 Monate nach dem Bilanzsstichtag
- i.d.R. kurzfristige Schulden:
- Verbindlichkeiten aus Lul
- Klassifizierung immer abhängig von Restlaufzeit am Bilanzstichtag
- Verbindlichkeiten aus Lul