Teil dHGB Flashcards
Aktivierung von Wertpapieren
Aktienkauf
Ansatz
Aktien sind Wertpapiere und damit Vermögensgegenstände
- langfristig halten (Aktiva, A III. Finanzanlagen)
- Spekulationszwecken (Aktiva, B III. Wertpapiere)
Wenn langfristig halten (Aktiva, A III. Finanzanlagen) 3 mögliche Posten:
- Anteile an verbundene Unternehmen (beherrschender Einfluss >50%)
- Beteiligungen (Beteiligungshöhe >20% des Nennkapitals)
- Wertpapiere des Anlagevermögens (ansonsten)
Wenn zu Spekulationszwecken (Aktiva, B III. Wertpapiere) 2 mögliche Posten:
- Anteile an verbundenen Unternehmen (beherrschender Einfluss >50%)
- sonstige Wertpapiere
Ermittlung des Bilanzgewinns
Bemessungsgrundlagen
BMG1: Die BMG1 ergibt sich aus dem Jahresüberschuss abzüglich des Vortragwertesm falls dieser negativ, also ein Verlustvortrag ist.
BMG2: Die BMG2 ergibt sich, wenn man von der BMG1 den Teil abzieht, der satzungsmäßig in die gesetzliche Rücklage eingestellt werden muss. (5% er BMG1)
BMG3: Die BMG3 ergibt sich, indem man die Einstellung in “Andere Gewinnrücklagen” vorgenommen hat. Satzungsmäßig beträgt dieser Anteil maximal 50% der BMG2.
BMG4: entspricht BMG3. Allerdings kann der Vorstand entscheiden, ob “Rücklagen für Anteile an einem herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten Unternehmen”, weitere “Satzungsrücklagen” oder “Andere Gewinnrücklagen” eingestellt werden sollen.
Bilanzgewinn/-verlust: Der Bilanzgewinn errechnet sich indem man einen etwaigen Gewinnvortrag mit der BMG4 addiert.
latente Steuern
Das Ergebnis von abweichenden Bewertungen im Rahmen der Steuer- und Handelsbilanz sind latente Steuern. Klassische Beispiele sind u. a. Erstattungen der Steuer, zukünftige Steuerzahlungen oder Rückzahlungen der Steuer.
Agio
Unterschied zwischen dem Nennbetrag einer Aktie und dem Kaufpreis. Das Agio muss in der Bilanz erfasst werden, wenn Aktien von einer AG emittiert werden. Der Nennwert der Aktie wird vollständig im “gezeichneten Kapital” passiviert und die Differenr aus Kaufpreis und Nennwert wird in dem Bilanzposten “Kapitalrücklage” eingestellt.
Größenkriterien für Großunternehmen gemäß §1 PublG
Größenkriterien für Kapitalgesellschaften gemäß §267 dHGB
Aufstellungspflichten
Fristen für Aufstellungsfristen und Pflichtprüfung
Aufstellungspflichten für Großunternehmen nach PublG
Inventurarten und -verfahren
- Bilanzstichtagsinventur (§240 Abs.2 dHGB)
- Permanente Inventur (§241 Abs.2 dHGB)
- Vor-bzw. nachverlegte Inventur (§241 Abs. 3 dHGB)
Inventurarten und -verfahren
Bilanzstichtagsinventur
Zeitpunkt der Bestandsaufnahme
- Am Bilanzstichtag oder ca. 10 Tage vor bzw. nach diesem Tag (“ausgeweitete Stichtagsinventur”)
- Bilanzstichtag entspricht dem Inventartag
Voraussetzungen
- Bei ausgeweiteter Stichtagsinventur: Mengen- und Wertvor/-rückrechung der einzelnen Inventurposten
Inventurarten und -verfahren
Permanente Inventur
Zeiptunkt der Bestandsaufnahme
- einmal im Jahr jedoch ist kein genauer Zeitpunkt festgelegt. Der Wert des Inventars wird bei der permanenten Inventur der Buchführung entnommen. Diese muss nach GoB stattfinden.
- Inventartag entspricht immer dem Bilanzstichtag
Voraussetzungen
- Mengen- und Wertvorrechnung der einzelnen Inventurposten
Inventurarten und -verfahren
Vor- bzw. nachverlegte Inventur
Zeitpunkt der Bestandsaufnahme
- Innerhalb von 3 Monaten bzw. 2 Monate nach dem Bilanzstichtag “besonderes Inventar”
- Inventartag ist der Tag an dem Inventur gemacht wird.
Voraussetzungen
- (Nur) Wertvor- bzw. Wertrückrechnungen der einzelnen Inventurposten auf den Bilanzstichtag. Keine Mengenvor- bzw. Rückrechnungen
Vollständigkeitsgebot
gemäß §246 Abs.1 dHGB
Es sind sämtliche “Vermögensgegenstände, Schulden, RAP sowie Aufwendungen und Erträge” in den Finanzberichten des UN anzusetzen, “soweit gesetzlich nichts anderes vereinbart ist.”
Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
Handelt es sich um …
- Vermögensgegenstand §246 Abs.1 S.1 dHGB “Vollständigkeitsgebot”
- immaterieller VG §246 Abs.1 S.4 dHGB
- Aktiver RAP §250 Abs.1 dHGB
- Aktive latente Steuer §274 dHGB
Wenn ja, dann abstrakte Aktivierungsfähigkeit gegeben.
Konkrete Aktivierungsfähigkeit
Besteht ein explizites Aktivierungsverbot?
- §248 Abs.1 dHGB (deklaratorisches Verbot)
- Ausgaben für:
- Gründung
- EK-Beschaffung
- Abschluss von Versicherungsverträgen
- Ausgaben für:
- $248 Abs.2 S.2 dHGB
- Ausgaben für selbst geschaffene…
- Marken
- Drucktitel
- Verlagsrechte
- Kundenlisten
- Vergleichbare immaterielle VG
- Ausgaben für selbst geschaffene…