Strafrecht BT II Definitionen Flashcards
Def.: Befriedetes Besitztum eines anderen iSd § 123 StGB
Befriedetes Besitztum sind Grundstücke, die in äußerlich erkennbarer Weise mittels zusammenhängender Schutzwehre gegen das beliebige Betreten gesichert sind
Def.: Zum öffentlichen Dienst/Verkehr bestimmte Räume iSd § 123 StGB
Zum öffentlichen Dienst/Verkehr bestimmte Räume sind solche, in denen Tätigkeiten auf Grund öffentlich-rechtlicher Vorschriften ausgeübt werden
Def.: Unfall iSd § 142 StGB
Ein plötzlich eintretendes Ereignis im öffentlichen Straßenverkehr, das mit dessen typischen Gefahrensituationen in einem ursächlichen Zusammenhang steht und einen nicht unerheblichen Personen- oder Sachschaden zur Folge hat
Def.: Plötzliches Ereignis iSd § 142 StGB
Ein plötzliches Ereignis liegt vor, wenn zumindest für einen Beteiligten das Ereignis ungewollt gewesen ist
Def.: Unfallort iSd § 142 StGB
Der Unfallort ist die Stelle, an der sich der Unfall ereignet hat, sowie der unmittelbare Umkreis, innerhalb dessen die beteiligten Fahrzeuge zum Stehen gekommen sind
Def.: Sich Entfernen iSd § 142 StGB
Der Beteiligte muss den Unfallbereich räumlich verlassen
Def.: Auf andere Weise der Freiheit berauben iSd § 239 StGB
Jedes Tun oder Unterlassen, das einem anderen Menschen entgegen dessen Willen die Möglichkeit der Fortbewegung vollständig nimmt
Def.: Einsperren iSd § 239 StGB
Das gegen den Willen des Betroffenen erfolgende Verhindern des Verlassens eines umschlossenen Raumes durch Einsatz äußerer Vorrichtungen
Def.: Beschädigung iSd § 303 StGB
Eine Beschädigung liegt vor, wenn durch körperliche Einwirkung entweder die Sache in ihrer Substanz beeinträchtigt oder ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit gemindert wird
Def.: Zerstören iSd § 303 StGB
Eine Zerstörung ist eine Vernichtung oder Aufhebung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs
Def.: Urkunde iSd § 267 StGB
Eine Urkunde ist jede verkörperte, menschliche Gedankenerklärung, die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist und ihren Aussteller erkennen lässt
Def.: Menschliche Gedankenerklärung iSd Urkundenbegriffs
Eine menschliche Gedankenerklärung ist jede von einem Erklärungsbewusstsein getragene Entäußerung zur Nachrichtenübermittlung geeigneter Zeichen
Def.: Verkörperung iSd Urkundenbegriffs
Sie muss mindestens eine hinreichend feste Verbindung mit einem körperlichen Gegenstand aufweisen und visuell erfassbar sein
Def.: Beweiseignung iSd Urkundenbegriffs
Beweiseignung hat eine Urkunde bereits dann, wenn sie für sich allein oder in Verbindung mit anderen Umständen bei der Überzeugungsbildung mitbestimmend ins Gewicht fallen kann
Def.: Beweisbestimmung iSd Urkundenbegriffs
Die Beweisbestimmung kann sowohl von Anfang an als auch im Nachhinein festgelegt werden; Bewusstsein des Ausstellers, dass die Einführung der urkundlichen Erklärung in den Rechtsverkehr einem anderen eine rechtliche Reaktion und eine Verwendung der Erklärung zu Beweiszwecken ermöglicht