Strafrecht AT Flashcards
Def.: Irrtum über den Kausalverlauf
Ein Irrtum über den Kausalverlauf liegt vor, wenn der vorgestellte und der tatsächliche Kausalverlauf voneinander abweichen (Erfolg auf anderem Wege)
Def.: Das Fehlgehen der Tat
“abbaratio ictus”
Der Täter nimmt einen Angriff auf ein von ihm ausgewähltes, individualisiertes Objekt vor, dieser Angriff geht jedoch fehl und trifft ein anderes Objekt
Def.: Irrtum über eine Person/ ein Objekt
“error in persona/objecto”
Der Täter trifft zwar das anvisierte Objekt, irrt aber über dessen Identität oder Beschaffenheit
Angriff iSd § 32 StGB
Eine vom Menschen drohende Verletzung rechtlich geschützter Güter bzw. Interessen
Gegenwärtigkeit des Angriffs iSd § 32 StGB
Der Angriff ist gegenwärtig, wenn er unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert
Rechtswidrigkeit des Angriffs iSd § 32 StGB
Ein Angriff ist rechtswidrig, wenn es sich um ein objektiv sorgfaltswidriges Verhalten handelt und der Angegriffene den Rechtsgutsschaden nicht zu dulden braucht
Erforderlichkeit der Abwehrhandlung iSd § 32 StGB
Die Handlung ist erforderlich, wenn sie zur Abwehr geeignet ist und das mildeste der gleich geeigneten Gegenmittel darstellt
Def.: Handlung
Eine Handlung ist jedes willensgesteuerte Verhalten
Was ist eine rechtfertigende Einwilligung?
Eine rechtfertigende Einwilligung ist die Möglichkeit seine Rechtsgüter zu selbstgewählten Zwecken preiszugeben. Der Eingreifende erhält durch die (wirksame) Einwilligung die Erlaubnis fremde Güter in einer Weise zu beeinträchtigen, die ihm sonst verboten ist.
Def.: Einwilligungsfähigkeit
Die Einwilligungsfähigkeit ist die Fähigkeit nach geistiger und sittlicher Reife, Wesen, Bedeutung und Tragweite der Einwilligung zu erkennen und sachgerecht zu beurteilen.
Was ist Inhalt der Schuld?
“nulla poena sine culpa”
Die Schuld ist die Fähigkeit im Tatzeitpunkt das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Unrechtseinsicht zu handeln.
Was ist der Verbotsirrtum?
Der Verbotsirrtum ist die fehlende Einsicht Unrecht zu tun: Der Täter irrt über das tatbestandsspezifische Verbot.
Beim direkten Verbotsirrtum irrt der Täter über die Verbotsnorm als solche.
Beim indirekten Verbotsirrtum hat der Täter Kenntnis von der Verbotsnorm, irrt aber über das Eingreifen eines rechtfertigenden Erlaubnissatzes.
Erlaubnistatbestandsirrtum
Beim ETI stellt der Täter sich irrtümlich Umstände vor, die, wenn sie tatsächlich vorlägen, einen rechtlich anerkannten Rechtfertigungsgrund gewährten.
Prüfungsaufbau: Notwehrexzess, § 33 StGB
a) Gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff
b) Überschreitung der Grenzen der Notwehr
c) Asthenische Affekte
d) Subjektiver Verteidigungswille
Prüfungsaufbau: Entschuldigender Notstand
a) Vorliegen einer Notstandslage
b) Notstandshandlung
c) Zumutbarkeitsklausel?!
Prüfungsaufbau: ETI
- Vorliegen eines Erlaubnistatumstandsirrtums (hypothetische Prüfung)
- Rechtsfolgen
a) Strenge Schuldtheorie
b) Eingeschränkte Schuldtheorien
c) Stellungnahme
Prüfungsaufbau: Verbotsirrtum, § 17 StGB
a) Vorliegen eines Verbotsirrtums
b) Vermeidbarkeit
Prüfungsaufbau: Rechtfertigender Notstand, § 34 StGB
a) Notstandslage
aa) Gefahr für ein beliebiges Rechtsgut
bb) Gegenwärtigkeit der Gefahr
b) Notstandshandlung
aa) Erforderlichkeit
bb) Verhältnismäßigkeit
cc) Angemessenheit
c) Subjektives Rechtfertigungselement
Entschuldigungsgründe
a) Notwehrexzess, § 33 StGB
b) Entschuldigender Notstand, § 35 StGB
c) Übergesetzlicher entschuldigender Notstand
Schuldunfähigkeitsgründe
a) Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störung, § 20 StGB
b) Verminderte Schuldfähigkeit, § 21 StGB
Prüfungsschema: Mutmaßliche Einwilligung
a) Nichteinholbarkeit der Einwilligung
b) Mutmaßlicher Wille
c) Hypothetische Wirksamkeit
d) Subjektives Rechtfertigungselement
Rechtfertigende Einwilligung
a) Einwilligungssachverhalt
aa) Einwilligungserklärung
bb) Zeitpunkt der Erklärung
cc) Gegenstand der Einwilligung
b) Wirksamkeit
aa) Disponibilität des Rechtsguts
bb) Einwilligungsfähigkeit
cc) Freiheit von beachtlichen Willensmängeln
dd) (Keine) Objektiven Einwilligungsschranken
Prüfungsschema: Das unechte Unterlassungsdelikt, § 13 StGB
I. Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand
a) Erfolgseintritt
b) Unterlassung der gebotenen Erfolgsabwendung
c) Tatmacht
d) Quasikausalität
e) Garantenstellung
f) Objektive Zurechnung
g) Entsprechungsklausel
h) Täterschaft neben dem Begehungstäter?
2. Subjektiver Tatbestand
a) Wissen über Möglichkeit der Erfolgsabwendung
b) Vorsatz bezüglich der Garantenstellung
c) Erkennen der begründenden tatsächlichen Umstände
II. Rechtswidrigkeit (evtl. Pflichtenkollision)
III. Schuld (evtl. Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens?)
Prüfungsschema: Beihilfe, § 27 StGB
A. Strafbarkeit des Haupttäters
B. Ggf. Strafbarkeit als Täter
C. Strafbarkeit als Gehilfe
I. Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand
a) Vorsätzlich & rechtswidrig begangene Haupttat
b) Beihilfe als Hilfeleistung zur Tat
2. Subjektiver Tatbestand
a) Vorsatz bezüglich der Verwirklichung der Haupttat
b) Vorsatz bezüglich der eigenen Hilfeleistung
3. Ggf. Tatbestandsverschiebung gem. § 28 II StGB
a) Besonderes persönliches Merkmal (vgl. § 14 I StGB)
b) Strafe schärfen, mildern, ausschließen
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
Prüfungsschema: Mittelbare Täterschaft, § 25 I Var.2 StGB
A. Strafbarkeit des Tatnächsten
B. Strafbarkeit des mittelbaren Täters
Prüfungsschema: Mittäterschaft, § 25 II StGB (einzelne Prüfung)
I. Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand
a) Ggf. Verwirklichung wesentlicher Tatbeiträge durch andere
b) Zurechnungsgrundlage
aa) Gemeinsamer Tatplan
bb) Gemeinschaftliche Tatbegehung/ wesentlicher Tatbeitrag nach den Täterschaftslehren
2. Subjektiver Tatbestand
a) Vorsatz bezüglich aller objektiven Tatumstände, einschließlich der täterschaftsbegründenden Umstände
b) Ggf. in eigener Person besondere Unrechtsmerkmale verwirklicht
3. Ggf. Tatbestandsverschiebung gem. § 28 II StGB
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
Prüfungsschema: Anstiftung, § 26 StGB
A. Strafbarkeit des Haupttäters
B. Ggf. Strafbarkeit als Täter anprüfen
C. Strafbarkeit als Anstifter
I. Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand
a) Vorsätzlich & rechtswidrig begangene Haupttat
b) Bestimmen zu dieser Tat
2. Subjektiver Tatbestand
a) Vorsatz bezüglich der Verwirklichung der Haupttat
b) Vorsatz der eigenen Bestimmung zur Tat
3. Ggf. Tatbestandsverschiebung
a) Besonderes persönliches Merkmal
b) Strafe schärfen, mildern oder ausschließen
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
Was ist Inhalt eines Wahndelikts?
Beim Wahndelikt erfasst der „Täter“ das tatsächliche Geschehen zutreffend. Er nimmt jedoch irrig an, dass das tatsächliche Geschehen strafbar sei.
Was stellt sich der Täter bei einem abergläubischen Versuch vor?
Bei einem abergläubischen Versuch fehlen dem Täter nicht durchschnittliche Vorstellungen naturgesetzlicher Zusammenhänge, sondern er baut auf die Wirksamkeit magischer Kräfte
Was stellt sich der Täter bei einem grob unverständigen Versuch vor?
Bei einem grob unverständigen Versuch ist die Tätervorstellung für jedermann offensichtlich von keinerlei Kenntnis über naturgesetzliche Zusammenhänge getrübt
Was stellt sich der Täter bei einem einfach untauglichen Versuch vor?
Beim untauglichen Versuch stellt sich der Täter eine Sachverhaltslage irrig vor, die – läge sie vor – tatsächlich einem Straftatbestand unterfiele. (Untaugliches Mittel, untaugliches Objekt, untaugliches Subjekt)
Wann liegt ein unmittelbares Ansetzen nach der Zwischenaktstheorie vor?
Nach den Leitlinien der Rechtsprechung liegt ein unmittelbares Ansetzen vor, wenn der Täter nach seiner Vorstellung von der Tat die Schwelle zum „jetzt geht es los“ überschreitet und objektiv Handlungen vornimmt, die – nach seinem Tatplan – in ungestörtem Fortgang ohne wesentliche Zwischenakte unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen oder in einem unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen
- LEITKRITERIUM: die zeitlich-räumliche Nähe zur gesetzlich ausdifferenzierten Tatbestandsbegehung
- INDIZIEN: Verwirklichung des Tatplans, Handlungsunmittelbarkeit
Welche Frage ist nach der Gefährdungstheorie des unmittelbaren Ansetzens zu beantworten?
Liegt eine unmittelbare objektive Gefährdung des tatbestandlich geschützten Rechtsguts vor?