Strafrecht ausgewählte Delikte Flashcards
Was zeichnet ein konkretes Gefährdungsdelikt aus?
es hängt nur noch vom Zufall ab ob der Erfolg eintritt
nicht fernliegender Eintritt eines entsprechend schädigenden Ereignisses
Def. Kraftfahrzeugrennen im § 315d
Wettbewerb zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten mit min. 2 Teilnehmern ohne das ein Absprache nötig wäre (konkludent z.B. zunicken reicht)
Welche Rechtsgüter schützt der § 315d ?
Leben, Leib, Eigentum, Sicherheit im Straßenverkehr
Def. Ausrichten im § 315d I Nr. 1 ?
wer im Hintergrund als Organisator, Veranstalter und Urheber das Rennen vorbereitet und gestaltet
Def. Durchführen im § 315d I Nr. 1 ?
im Durchführungsstadium das Rennen in einer mit dem Ausrichter vergleichbaren herausgehobenen Funktion maßgeblich fördern
- Def. Kraftfahrzeugführer im § 315 d I Nr. 2 ?
- Def. teilnehmen im § 315d I Nr. 2 ?
- jemand, der alle oder wenigstens einen Teil der wesentlichen technischen Einrichtungen, welcher zur Fortbewegung des Fahrzeuges bestimmt sind bedinet
- die Mitwirkung als Kraftfahrzeugführer
Def. grob verkehrswidrig in den § 315 … ?
Def. rücksichtslos in den § 315 … ?
- objektiv besonders schwerer Verstoß gegen eine tatbestandrelevante Verkehrsvorschrift
- subjektiv hohes Risiko eingehen um das eigene Vorankommen zu fördern (bonus: handelt, wer sich aus eigensüchtigen Gründen bewusst über seine Pflichten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern hinwegsetzt oder wer aus Gleichgültig Bedenken gegen seine Fahrweise gar nicht erst aufkommen lässt, somit unbekümmert ob der möglichen Folgen ist)
Wie unterscheidet sich der § 315d I vom § 315d II ?
§ 315d I ist ein abstraktes
§ 31__5d II ist ein konkretes
Gefährdungsdelikt
Def. Verkehr in den Verkehrsdelikten?
alle in den §§ 315-315d genannten Verkehrsarten im öffentlichen Verkehrsraum also alle Ort die mit Duldung des verfügungsberechtigten als solche genutzt werden
Wie sind die Grenzwerte und weitere Bedingungen für…
- absolute Fahruntüchtigkeit
- relative Fahruntüchtigkeit
in Folge von Alkoholkonsum?
- 1,1 ‰ bei Kraftfahrzeugen; 1,6 ‰ bei Fahrrädern
- 0,3 ‰ + weitere Ausfallerscheinungen mit Rückschlüssen zum Alkoholkonsum
P! Sind Teilnehmer in den Fällen des § 315c taugliche Tatobjekte?
nein (h.M.): sie stehen im Lager des Täters und sind somit keine “andere Person”, Teilnehmer würde eigene Strafbarkeit begründen
ja: Wortlaut gibt keinen Anlass zur Restriktion auch in den §§ 212, 222, 223, 229 sind Teilnehmer taugliche Tatobjekte
P! Kann die Einwilligung des Gefährdeten in Fällen des § 315c zur Rechtfertigung führen?
nein: der § 315c schützt primär die Sicherheit des Straßenverkehres als einwilligungsfeindliches Kollektivrechtsgut
ja: Strafbarkeit hängt auch von einer Individualgefährdung ab, in welche wirksam eingewilligt werden könne, außerdem stehe außer in den Fällen der § 315c I Nr. 1 b und der § 315c I Nr. 2 der § 316 als AuffangTB zur Verfügung
bonus: Einwilligungsschranken § 228 und § 216 beachten
Ist das geführte Fahrzeug in den Fällen der § 315 … ein taugliches Tatobjekt?
+ Begründung
nein.
Tatwerkzeug kann nicht gleichzeitig Schutzobjekt sein, der Zufall wem das Fahrzeug gehört soll nicht über die Strafbarkeit entscheiden
- mit welcher Außnahme erfasst § 315b nur Eingriffe von außen in den Verkehr?
- § 315b ist ein ______ Gefährdungsdelikt
- Fall der bewussten Zweckentfremdung mit Pervertierungsabsicht / Schädigungsvorsatz / verkehrsfeindliche Einstellung
- konkretes
- Def. Anlagen im § 315b
- Def. ein Fahrzeug beschädigen im § 315b
- Def. Hinderniss bereiten im § 315b
- alle dem Verkehr dienenden Einrichtungen
- Teile eines Fahrzeuges so verändern, dass der Verkehr gefährdet wird
- Herbeiführen eines Vorganges, der geeignet ist, den Verkehrsfluss zu stören bzw. das Weiterfahren zu hindern