Strafrecht Flashcards

1
Q

Drohung mir gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben

A

…ist das ernsthafte in Aussicht stellen des Todes oder einer erheblichen körperlichen Misshandlung, deren Entritt nach menschlicher Erfahrung sicher, zumindest aber höchst Warscheinlich ist und auf deren Eintritt der Drohende Einfluss hat oder zu haben vorgibt.

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2
Q

Gewalt gegen Personen

A

…ist jede Einwirkung die vom Opfer unmittelbar oder mittelbar als körperlich wirkender Zwang empfunden wird und geeignet ist, geleisteten oder zu erwartenden Widerstand zu beseitigen

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3
Q

Drohung mit einem empfinlichen Übel

A

Die Drohung ist das in Aussicht stellen eines künftigen Übels, auf das der Drohende Einfluss hat oder zu haben vorgibt.
Die Äußerung der Drohung kann ausdrücklich oer konkluent erfolgen.

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4
Q

Gewalt gegen Sachen

A

Gewalt ist der Einsatz körperlicher Kraft oder die Vermittlung psychischer Zwangswirkung

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5
Q

Sache

A

Jeder körperliche Gegenstand unabhängig von seinem Aggregatszustand oder wirtschaftlichen Wertes

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6
Q

Fremd

A

Fremd ist, was weder im Allein noch Miteigentum eines andere steht und nicht herrrenlos ist

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7
Q

Beweglich

A

Eine Sache ist beweglich wenn sie fortgeschafft werden kann

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8
Q

Wegnahme

A

Ist der Bruch fremden Gewahrams und die Begründung neuen Gewahrsams

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9
Q

Gewahrsam

A

Ist die tatsächliche Herrschaftsgewalt eines Menschen über eine Sache, die von einem natürlichen Herrschaftswillen getragen ist.

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10
Q

Bruch fremden Gewahrsam

A

Liegt vor, wenn die Herrschaftsmacht gegen den Willen des Gewahrsamsinhabers aufgehoben wird.

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11
Q

Begründung neuen Gewahrsams

A

Liegt vor, wenn der Täter ungehindert über die Sache verfügen kann und der bisherige Gewahrsamsinhaber zuerst die Verfügungsgewalt des Diebs aufheben müsste um die Sache zurück zu erlangen

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12
Q

Zueignungsabsicht

A

Aneignungsabsicht und Enteignungsvorsatz

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13
Q

Aneignungsabsicht

A

Aneignungsabsicht bedeutet, dass der Täter sich mindestens vorrübergehend die Sache als solche in sein Vermögen einverleiben will.

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14
Q

Enteigungsvorsatz

A

Enteigungsvorsatz bedeutet, den Eigentümer entgültig aus seiner Eigentümerposition zu verdrägen, also dauerhaft enteignen zu wollen.

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15
Q

Körperliche Misshandlung

A

Ist jede üble unangemessene Behandung bei der das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird.

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16
Q

Gesundheitliche Schädigung

A

Ist das hervorrufen oder steigern eines krankhaften Zustandes körperliches oder seelischer Art

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17
Q

Beschädigen

A

Eine Sache ist beschädigt, wenn ihre Funktion oder ihr Zweck oder die Subsatnz nicht nur unerheblich beeinträchtigt ist.

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18
Q

Zerstörung

A

Eine Sache ist Zerstört, wenn ihre Funktion oder ihr Zweck oder ihre Substanz völlig aufgehoben ist.

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19
Q

Mittäter§25(2) StGB

A

Liegt vor, wenn mehrere Personen vorsätzlich bewusst und gewollt zusammenwirken.

+ gemeinsamer Tatentschluss
+ Arbeitsteiliges Vorgehen
+ Jeder hat subjektive und objektive Tat herrschaft

20
Q

Mittäterexzess

A

Die Straftat bezieht sich auf einen gemeinsamen Vorsatz. Einer der Beteiligten übersteigt diesen gemeinsam abgesteckten Rahmen jedoch. Er haftet allein für den Exzess.

21
Q

Waffe (im Sinne StR)

A

Hier kommen zunächst Waffe im technischen Sinne, mit welchen die KV begagen wird in Betracht:

Schusswaffen, Hieb-, Stich- und Stoßwaffen

22
Q

Gefährliches Werkzeug

A

Ein gefährliches Werkzeug ist ein Gegenstand, der bei konkreter Art der Verwendung geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen.

23
Q

hinterlistiger Überfall

A

Ein hinterlistiger Überfall ist ein planmäßig vorbereiteter, überraschend vorgetragener Angriff unter Verdeckung der wahren Absicht.

24
Q

Gemeinschaftlich begangen

A

Mindestens Zwei Personen müssen bewusst zusammen wirken.

25
Das leben Gefährdende Behandung
Gemäß BGH muss die Art der Behandlung nach den Umständen des Einzellfalls abstrakt geeignet sein, das Leben des Opfers zu gefährden. Subjektiv muss der Täter dabei die Umstände erkennen, aus denen sich die Lebensgefährlichkeit ergibt. Dauer und Stärker der Einwirkung -> Gefahrerhöhend
26
Umschlossener Raum
Ein umschlossener Raum ist ein Raumgebilde, das dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden und mit -mindestens teilweise- künstlichen Vorrichtungen umgeben ist, um das unbefugte eindrgen zu verhindern
27
Einbrechen
Einbrechen ist das gewaltsame beseitigen von Umschließungen, die dem Eindrigen entgegen stehen.
28
Einsteigen
Einsteigen ist das Betreten des geschützten Raumes unter Schwierigkeiten auf einem nicht üblichen bzw. dafür vorgesehenden Wege.
29
Falscher Schlüssel
Ein Schlüssel ist dann falsch, wenn er zur Tatzeit vom Berechtigen überhapt nicht, noch nicht oder nicht mehr zu Öffung des Schlosses bestimmt ist. Wenn der Schlüssel entwidmet ist, ist er Falsch.
30
Nicht zur Ordnungsgemäßen Öffnung bestimmtes Werkzeug
Nicht zur ordnungsgemäßen Öffnung bestimmte Werkzeuge sind alle Gegenstände die nicht Schlüssel sind, aber ennoch gewaltlos auf den Schließmechanismus einwirken.
31
Behältnis
Ein Behältnis ist ein umschlossener Raum, der zur Verwahrung und Sicherung von Sachen dient, jedoch nicht dazu bestimmt ist von Menschen betreten zu werden.
32
Verschlossen
Verschlossen ist ein Behältnis, wenn es durch eine Schutzvorrichtung gegen Zugriffe gesichert ist
33
Andere Schutzvorrichtungen
Andere Schutzvorrichtungen sind von Menschen geschaffene Einrichtungen, die dazu geeignet und bestimmt sind, die Wegnahme erheblich zu erschweren.
34
Gewerbsmäßigkeit
Gewerbsmäßigkeit liegt vor, wenn der Täter sich aus wiederholten Diebstählen eine fortlaufende Einnamhmequelle von einigem Umfang und gewisser Dauer verschaffen möchte.
35
Hilflosigkeit
Hilflosigkeit einer Person liegt vor, wenn sich jemand aus eigener Kraft nicht gegen die Wegnahme schützen kann.
36
Diebstahl mit Waffe
Ein Diebstahl mit Waffe liegt vor, wenn der Täter eine Waffe im technischen Sinne griffbereit und geladen mitführt. Waffe: Gerät, das dazu geeignet und bestimmt ist, andere Menschen zu töten oder zu verletzen.
37
Gefährliches Werkzeug iZm §244
Ein Gefährliches Werkzeug ist ein Gegenstand, der bei konkreter Art der Verwendung dazu geeignet ist, erhebliche Verletzungen hervorzurufen. Missbrauchsvermutung muss vorliegen Es ist dann anzunehmen, wenn das Werkzeug weder delikttypisch noch sozialüblich ist.
38
Wohnung
Eine Wohnung ist ein nicht allgemein zugängliches Raumgebilde, in welchem Privatsphäre entwickelt wird.
39
Täuschung
Das Einwirken auf das Vorstellungsvermögen eines anderen mit dem Ziel der Irreführung
40
Irrtum
Ein Irrtum liegt vor, wenn das Bewusstsein eiens Menschen und die Wirlichkeit nicht übereinstimmen.
41
Vermögensverfügung
Unter einer Vermögensverfügung wird jedes Handeln, Dulden oder Unterlassen verstanden, dass sich unmittelbar Vermögensmildernd auswirkt.
42
Vermögensschaden
Die Vermögensverfügung des Getäuschten muss bei diesem selbst oder bei einem anderen zu einem Vermögensschaden geführt haben
43
Bereicherungsabsicht (Sub. bei Betrug)
Die Absicht, sich oder einem Dritten einen Vermögensvorteil zu verschaffen.
44
Fahrlässigkeit §18 StGB
- Sorgfaltspflichtverletzung (z.B Straftat, Owi) - Vorhersehbarkeit (z.B Naheliegende Reaktion) - Vermeidbareit
45
Gelockerter Gewahrsam
...liegt vor, wenn der Inhaber weiß wo dir Sache sich befindet, aber durch dir räumliche Entfernung keine gegenwärtige Zugriffsmöglichkeit auf die Sache hat.
46
Generelle Raumherrschaft
... liegt vor, wenn die Sache sich innerhalb einem generell beherrschten Raum befindet
47
Gewahrsamsenklave
ist das einstecken von kleinen Gegenständen wenn sie dadurch dem Blick anderer entzogen sind. ! Gilt als vollendet, wenn die Sache eingesteckt ist.