Def PolG Flashcards
Hoheitliche Maßnahme
Eine Behörde handelt Hoheitlich, wenn sie einseitig öffentlich rechtlich handelt.
(Duldung ; Subordination)
Gebiet des Öffentlichen Rechts
Die s.g Gebietskausel dient der Abgrenzung gegenüber Maßnahmen des Privatrechts.
Regelung des Einzelfalls
Die Maßnahme muss nach dem Willen der Behörde darauf gerichtet sein, einseitig, mit dem Anspruch auf Verbindlichkeit eine unmittebare Rechtswirkung zu erzielen.
(Duldung, Besimmte Persone, Bestimmter Ort, Bestimmte Zeit)
Unmittelbare Rechtswirkung nach Außen
Die Regelung hat nur dann Außwirkungen, wenn ihre Rechtsfolge an eine außerhalb der Verwaltung stehenden Person gerichtet ist.
Zum Schutz eines anderen Bewohners
…der/die verletzt ist oder bedroht wird.
Gewahrsam
Gewahrsam liegt vor, wenn jemand durch die Polizei nicht nur kurzfristig an einem bestimmten, eng umgrenzten Ort festgehalten und dadurch an seiner Bewegungsfreiheit gehindert wird.
Auf andere Weiße
Andere Mildere Mittel stehen nicht zur Verfügung
Gegen den Willen des Inhabers
Wenn keine Zustimmung vorliegt, muss von einem entgegen stehenden Willen ausgegangen werden.
Betreten
Ist das Eintreten, notfalls gewaltsame eindringen, verweilen und treffen einfacher Feststellungen in der Wohnung
Sicherstellen
Die Inobhutnahme einer gefährdeten Sache durch die Polizei, im Intresse des Besitzers
Eigentümer
…ist wer die rechtliche Verfügungsgewalt und Rechtsherrschaft inne hat
Inhaber der tatsächlichen Gewalt
…ist, wer die tatsächliche Verfügungsgewalt hat
Sache
Ist jeder körperliche Gegenstand, unabhängig von seinem Aggregatszustand und wirtschaftlichen Werts
Gem §90 BGB
Beschlagnahme
Ist die befristete Wegnahme einer Sache, mit dem Ziel dem bisherigen Gewahrsamsinhaber die tatsächliche Verfügungsgewalt zu entziehen und amtlichen Gewahrsam zu begründen.
Unmittelbar bevorstehende Gefahr
…ist gegeben, wenn der Eintritt eines Schadens nach allgemeiner Lebenserfahrung sofort oder in aller nächster Zeit als Gewiss anzusehen ist, falls die Polizei nicht einschreitet