Def PolG Flashcards
Hoheitliche Maßnahme
Eine Behörde handelt Hoheitlich, wenn sie einseitig öffentlich rechtlich handelt.
(Duldung ; Subordination)
Gebiet des Öffentlichen Rechts
Die s.g Gebietskausel dient der Abgrenzung gegenüber Maßnahmen des Privatrechts.
Regelung des Einzelfalls
Die Maßnahme muss nach dem Willen der Behörde darauf gerichtet sein, einseitig, mit dem Anspruch auf Verbindlichkeit eine unmittebare Rechtswirkung zu erzielen.
(Duldung, Besimmte Persone, Bestimmter Ort, Bestimmte Zeit)
Unmittelbare Rechtswirkung nach Außen
Die Regelung hat nur dann Außwirkungen, wenn ihre Rechtsfolge an eine außerhalb der Verwaltung stehenden Person gerichtet ist.
Zum Schutz eines anderen Bewohners
…der/die verletzt ist oder bedroht wird.
Gewahrsam
Gewahrsam liegt vor, wenn jemand durch die Polizei nicht nur kurzfristig an einem bestimmten, eng umgrenzten Ort festgehalten und dadurch an seiner Bewegungsfreiheit gehindert wird.
Auf andere Weiße
Andere Mildere Mittel stehen nicht zur Verfügung
Gegen den Willen des Inhabers
Wenn keine Zustimmung vorliegt, muss von einem entgegen stehenden Willen ausgegangen werden.
Betreten
Ist das Eintreten, notfalls gewaltsame eindringen, verweilen und treffen einfacher Feststellungen in der Wohnung
Sicherstellen
Die Inobhutnahme einer gefährdeten Sache durch die Polizei, im Intresse des Besitzers
Eigentümer
…ist wer die rechtliche Verfügungsgewalt und Rechtsherrschaft inne hat
Inhaber der tatsächlichen Gewalt
…ist, wer die tatsächliche Verfügungsgewalt hat
Sache
Ist jeder körperliche Gegenstand, unabhängig von seinem Aggregatszustand und wirtschaftlichen Werts
Gem §90 BGB
Beschlagnahme
Ist die befristete Wegnahme einer Sache, mit dem Ziel dem bisherigen Gewahrsamsinhaber die tatsächliche Verfügungsgewalt zu entziehen und amtlichen Gewahrsam zu begründen.
Unmittelbar bevorstehende Gefahr
…ist gegeben, wenn der Eintritt eines Schadens nach allgemeiner Lebenserfahrung sofort oder in aller nächster Zeit als Gewiss anzusehen ist, falls die Polizei nicht einschreitet
Erhebliche Gefahr (Erheblichkeit)
Die erhebliche Gefahr ist dann gegeben, wenn ein bedeutendes Rechtsgut (FELGE) gefährdet ist.
Dringende Gefahr
Liegt vor, wenn der baldige Eintritt eines ernsthaften Schadens an einem wichtigen Rechtsgut droht, falls die Polizei nicht einschreitet.
Schwere Gesundheitsgefahr
Liegt vor, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung der Gesundheit durch langwierige ernsthafte Erkrankungen droht.
Lebensgefahr
Liegt vor, wenn ein Menschenleben durch Vernichtung oder durch erhebliche Gesundheitsschädigung bedroht ist.
Wohnung
Jeder nicht allgemein zugängliche Raum, der als Stätte des Aufenthalts oder Wirkens von Menschen gemacht ist.
Konkret drohende Gefahr
Die Konkret drohende Gefahre ist eine Sachlage, bei der die hinreichende Warscheinlichkeit besteht, dass in absehbarer Zeit ein Schaden auf den Einzelfall bezogen eintritt
Erforderlichkeit
-> Notwendigkeit
immer wenn eine polizeiliche Aufgabe vorliegt
->Zweckmäßig:
Wenn die Gefahr damit beseitigt werden kann.
Verursacher
Verursacher ist derjenige, der durch sein Verhalten bewusst oder unbewusst die Bedrohung oder Störung der öffentlichen Sicherheit herbeigeführt hat.