Def PolG Flashcards

1
Q

Hoheitliche Maßnahme

A

Eine Behörde handelt Hoheitlich, wenn sie einseitig öffentlich rechtlich handelt.

(Duldung ; Subordination)

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2
Q

Gebiet des Öffentlichen Rechts

A

Die s.g Gebietskausel dient der Abgrenzung gegenüber Maßnahmen des Privatrechts.

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3
Q

Regelung des Einzelfalls

A

Die Maßnahme muss nach dem Willen der Behörde darauf gerichtet sein, einseitig, mit dem Anspruch auf Verbindlichkeit eine unmittebare Rechtswirkung zu erzielen.

(Duldung, Besimmte Persone, Bestimmter Ort, Bestimmte Zeit)

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4
Q

Unmittelbare Rechtswirkung nach Außen

A

Die Regelung hat nur dann Außwirkungen, wenn ihre Rechtsfolge an eine außerhalb der Verwaltung stehenden Person gerichtet ist.

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5
Q

Zum Schutz eines anderen Bewohners

A

…der/die verletzt ist oder bedroht wird.

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6
Q

Gewahrsam

A

Gewahrsam liegt vor, wenn jemand durch die Polizei nicht nur kurzfristig an einem bestimmten, eng umgrenzten Ort festgehalten und dadurch an seiner Bewegungsfreiheit gehindert wird.

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7
Q

Auf andere Weiße

A

Andere Mildere Mittel stehen nicht zur Verfügung

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8
Q

Gegen den Willen des Inhabers

A

Wenn keine Zustimmung vorliegt, muss von einem entgegen stehenden Willen ausgegangen werden.

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9
Q

Betreten

A

Ist das Eintreten, notfalls gewaltsame eindringen, verweilen und treffen einfacher Feststellungen in der Wohnung

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10
Q

Sicherstellen

A

Die Inobhutnahme einer gefährdeten Sache durch die Polizei, im Intresse des Besitzers

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11
Q

Eigentümer

A

…ist wer die rechtliche Verfügungsgewalt und Rechtsherrschaft inne hat

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12
Q

Inhaber der tatsächlichen Gewalt

A

…ist, wer die tatsächliche Verfügungsgewalt hat

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13
Q

Sache

A

Ist jeder körperliche Gegenstand, unabhängig von seinem Aggregatszustand und wirtschaftlichen Werts
Gem §90 BGB

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14
Q

Beschlagnahme

A

Ist die befristete Wegnahme einer Sache, mit dem Ziel dem bisherigen Gewahrsamsinhaber die tatsächliche Verfügungsgewalt zu entziehen und amtlichen Gewahrsam zu begründen.

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15
Q

Unmittelbar bevorstehende Gefahr

A

…ist gegeben, wenn der Eintritt eines Schadens nach allgemeiner Lebenserfahrung sofort oder in aller nächster Zeit als Gewiss anzusehen ist, falls die Polizei nicht einschreitet

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16
Q

Erhebliche Gefahr (Erheblichkeit)

A

Die erhebliche Gefahr ist dann gegeben, wenn ein bedeutendes Rechtsgut (FELGE) gefährdet ist.

17
Q

Dringende Gefahr

A

Liegt vor, wenn der baldige Eintritt eines ernsthaften Schadens an einem wichtigen Rechtsgut droht, falls die Polizei nicht einschreitet.

18
Q

Schwere Gesundheitsgefahr

A

Liegt vor, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung der Gesundheit durch langwierige ernsthafte Erkrankungen droht.

19
Q

Lebensgefahr

A

Liegt vor, wenn ein Menschenleben durch Vernichtung oder durch erhebliche Gesundheitsschädigung bedroht ist.

20
Q

Wohnung

A

Jeder nicht allgemein zugängliche Raum, der als Stätte des Aufenthalts oder Wirkens von Menschen gemacht ist.

21
Q

Konkret drohende Gefahr

A

Die Konkret drohende Gefahre ist eine Sachlage, bei der die hinreichende Warscheinlichkeit besteht, dass in absehbarer Zeit ein Schaden auf den Einzelfall bezogen eintritt

22
Q

Erforderlichkeit

A

-> Notwendigkeit
immer wenn eine polizeiliche Aufgabe vorliegt

->Zweckmäßig:
Wenn die Gefahr damit beseitigt werden kann.

23
Q

Verursacher

A

Verursacher ist derjenige, der durch sein Verhalten bewusst oder unbewusst die Bedrohung oder Störung der öffentlichen Sicherheit herbeigeführt hat.