Stellvertretung, §§ 164 ff. BGB Flashcards
Schema: Stellvertretung, § 164 I
I. Zulässigkeit II. eigene WE III. im Namen d. Vertretenen (Offenkundigkeit) IV. innerhalb d. Vertretungsmacht V. kein Ausschluss
Abgrenzung: Bote - Stellvertreter
Der Bote überbringt nur eine fremde WE. Der Stellvertreter hat Verhandlungsspielraum.
Kann ein beschränkt Geschäftsfähiger Stellvertreter sein?
Ja, das bestimmt § 165 BGB.
Auf wessen Person ist bei Willensmängeln i.R.d. Stellvertretung abzustellen?
Auf die Person des Vertreter gem. § 166 I BGB.
Jedoch kann sich der Vertretene nicht auf die Unkenntnis des Vertreters bzgl. solcher Umstände berufen, die er selbst kannte, § 166 II 1 BGB. Beispiel: ein Bösgläubigkeit Hintermann kann sich nicht auf die Gutgläubigkeit seines Vertreters berufen.
Dies gilt jedoch nur für Umstände (Sachmangel, fehlende Eigentümerstellung), nicht jedoch für Willensmängel, daher
h. M. § 166 II 1 analog auch auf Willensmängel
a. A. (-)
Aus welchen §§ folgt die gesetzliche Vertretungsmacht von Eltern für ihre Kinder?
§§ 1626, 1629
Wann kann auf das Offenkundigkeitsprinzip verzichtet werden?
bei sog. „Geschäften für den, den es angeht“ denn bei Bargeschäften des täglichen Lebens ist es dem Vertragspartner regelmäßig gleichgültig, wer eigentlich sein Vertragspartner sein soll.
Welche Folge hat ein Verstoß gegen das Offenkundigkeitsprinzip?
Tritt der Vertreter nicht im fremden Namen auf, gibt er die Erklärung in eigenem Namen ab, § 164 II BGB.
Was sind Innen- & Außenvollmacht?
Innenvollmacht: Vollmachtserklärung wird ggü. dem Vertreter abgegeben, § 167 I Alt. 1 BGB.
Außenvollmacht: Vollmachtserklärung wird ggü. Drittem abgegeben, § 167 I Alt. 2 BGB.
Folgen der Vertretung ohne Vertretungsmacht
Vertrag schwebend unwirksam
- Vertretener kann Vertrag genehmigen, § 177 I
- Geschäftspartner kann
a. Vertretenen zur Gebehmigung aufrufen, nach 2 Woche gilt sie als verweigert, § 177 II
b. widerrufen, § 178
Wird Genehmigung verweigert -> falsus procurator Haftung
Geschäftspartner kann wählen
- Erfüllung durch Vertreter
- SE durch Vertreter
Definition: Duldungsvollmacht
Eine Duldungsvollmacht liegt vor, wenn der Vertretene weiß, dass ein anderer führ ihn handelt, er aber in zurechenbarer Weise dagegen nichts unternimmt und das Verhalten duldet.
Definition: Anscheinsvollmacht
Eine Anscheinsvollmacht liegt vor, wenn der Vertretene das Auftreten des anderen in seinem Namen zwar nicht kennt, aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und verhindern können und der Dritte daher annehmen durfte, der Vertretene billige das Verhalten des Vertreters.
Meinungsstreit: Rechtsfolge der Anscheinsvollmacht
h.M. -> Rechtscheinstatbestand -> Vertretung (+)
Arg.: Rechtssicherheit, Schutz des Empfängers
a.A. -> überhaupt keine Vollmacht
Arg.: Fahrlässigkeit könne keine Vollmacht begründen
Folge:
- § 164 I (-)
- falsus procurator Haftung, § 179
- Ansprüche gegen Vertretenen höchstens aus c.i.c. unter Beachtung von § 254 (Mitverschulden)