Staatsrecht Flashcards
Subsidiarität
“Nachrangigkeitsregel”; Vorrang der unteren Ebenen bei der Erledigung öffentlicher Aufgaben; Regel der Zuständigkeitsausübung in der EU gemäß Art. 5 III EUV; im Grundgesetz kann auch Art. 30 GG als Variante der Subsidiarität angesehen werden.
Primärrecht EU
EUV (Vertrag über die Europäische Union),
AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union)
EU-GR-Charta (EU-Grundrechte- Charta)
Sekundärrecht EU
Verordnungen (VO)
-> Gleichbedeutend zu einem Gesetz in Deutschland
Richtlinien (RL)
–> Muss erst noch in nationales Gesetz umgewandelt werden (Rahmengesetz)
Beschlüsse
-> entweder Verwaltungsakt (Einzelfall) oder Gesetzgebungsakt (abstrakt-generell)
(VO, RL und Beschlüsse sind Supranational -> Art. 288 ff.)
Empfehlungen
Stellungnahmen
Tertiärrechte EU
DR (Deligierter Rechtsakt)
-> Art 290 AEUV
–> wie Rechtsverordnung
DFR ( Durchführungsrechtsakt)
-> Art. 291 AEUV
–> Wie Verwaltungsvorschriften
Staat nach 3-Elemente-Lehre
- Staatsvolk
- Staatsgebiet
- Staatsmacht (Regierung)
Sozialformen des Verhalten
Soziales Handeln
Einflussnahme
Machtausübung
Herrschaft
Soziales Handeln
Orientierung am Sinn des Handelns anderer
Einflussnahme
Änderung der Handlungspräferenzen anderer
Machtausübung
Durchsetzung des eigenen Willens gegen den Willen anderer
Herrschaft
Ausübung institutionalisierter Macht
institutionalisierter hier geregelt
z.B. einer Behörde
Gesetz (abstrakt-generell)
Abstrakt-genereller Rechtssatz mit Außenwirkung
Abstrakt: unbestimmte Vielzahl von Personen
Generell: unbestimmte Vielzahl von Sachverhalten
Rechtssatz: bestehend aus Tatbestand und Rechtsfolge mit Subjekt
Volkssouveränität
Gem. Art 20 II S.1 GG
Volk als Träger der Staatsgewalt -> Verfassungsgebende Gewalt-> Verfassungsstaat
Legitimität
Anerkennung der Herrschaft
z.B. durch Wahlen