Dienstrecht Flashcards
1
Q
Rechtsquelle Funktionsvorbehalt
A
Art. 33 Abs. 4 GG
Ist eine OrgaNorm, die alle Träger öffentlicher Gewalt verpflichtet, die ständige Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse i.d.R durch Beamte ausführen zu lassen
2
Q
Abweichen von Funktionsvorbehalt (Art. 33 Abs. 4 GG)
A
Nur in begründeten Fällen zulässig
3
Q
Hoheitliche Befugnisse (hier bzgl Art.33 Abs. 4 GG)
A
Eingriffs- und Leistungs- und Regulierungsverwaltung
4
Q
Laufbahngruppen
A
einfacher Dienst - A
mittlerer Dienst - B
gehobener Dienst - C
höherer Dienst - D