Staatsorganisationsrecht Flashcards

1
Q

Nennen Sie die vier Funktionen des Rechts und ordnen Sie diese dem vorstaatlichen und dem staatlichen Recht zu.

A
  • Ordnungsfunktion
  • Gerechtigkeitsfunktion
  • Herrschaftsfunktion
  • Herrschaftskontrollfunktion
  • Vorstaatliche Normen haben nur Ordnungs- und
    Gerechtigkeitsfunktion. Im staatlichen Recht kommt die
    Herrschaftsfunktion hinzu, später auch die
    Herrschaftskontrollfunktion
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2
Q

Welche Merkmale kennzeichnen die Entstehung von Protostaaten?

A
  • Mit zunehmender Ausprägung von Eigentum und
    Arbeitsteilung entsteht Ungleichheit
  • Mit der Unterwerfung friedlicher Ackerbauern durch
    kriegerische Hirtenvölker entstehen Staatsgebilde
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3
Q

Nennen Sie die wichtigsten Stationen der Verfassungsgeschichte vom Ende des Mittelalters bis zur Entstehung der deutschen Verfassungen.

A
  • Am Ende des Mittelalters steht der Beginn
    bürgerlicher Gesellschaften
  • Luthers Reformation (1517)
  • Aufklärung und Idee der Gewaltenteilung
  • Französische Revolution (1789)
  • Entstehung der großen Kodifikationen (Code Civil,
    Bürgerliches Gesetzbuch u.a.)
  • Entstehung der deutschen Verfassungen
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4
Q

Welche Staatsformmerkmale prägen das Grundgesetz?

A
  • Bundesstaat (Art. 20 Abs. 1)
  • Republik
  • Repräsentative Demokratie (Art. 20 Abs. 2)
  • Sozialstaat (Art. 20 Abs. 1)
  • Rechtsstaat (Art. 20 Abs. 3)
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5
Q

Welche verfassungsrechtlichen Grundentscheidungen haben die Verfasser des Grundgesetzes getroffen?

A
  • Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2, S. 2)
  • Bestimmtheitsgrundsatz (Art. 20 Abs. 3)
  • Verhältnismäßigkeit
  • Verbot der unzulässigen Rückwirkung
  • Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes
  • Homogenitätsprinzip (Art. 28 Abs.1)
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6
Q

Nennen Sie die wesentlichen Regelungen des Gesetzgebungsverfahrens und der daran beteiligten Verfassungsorgane.

A
  • Gesetzesentwürfe können von der Bundesregierung, aus der Mitte des Bundestages oder vom Bundesrat eingebracht werden (Art. 76 Abs. 1 GG)
  • Grundsätzliche Gesetzgebungskompetenz der Länder (Art. 70 GG)
  • Der Bund hat ausschließliche oder konkurrierende Gesetzgebungskompetenz (Art. 73, 74 GG)
  • Mitwirkung des Bundesrates an der Gesetzgebung: Einspruchs- und Zustimmungsgesetze
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7
Q

Nennen Sie die wichtigsten verfassungsrechtlichen Verfahrensarten.

A
  • Organstreitverfahren Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG
  • Abstrakte Normenkontrolle Art. 93 Abs. 1 Nr. 2, 2a
  • Bund-Länder-Streitigkeiten Art. 93 Abs. 1 Nr. 3
  • Verfassungsbeschwerde Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a
  • Kommunalverfassungsbeschwerde Art. 93 Abs. 1 Nr. 4b
  • Konkrete Normenkontrolle Art. 100 Abs. 1 GG
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