Staatsorganisationsrecht Flashcards
Abstrakte Prüfungspunkte
Zuständigkeit
Antragsteller und Antragsgegner
Antragsgegenstand
Antragsbefugnis oder Antragsgrund
Form und ggf Frist
Rechtsschutzbedürfnis/ objektives Klarstellungsinteresse
Aufbauschema Begründetheit bei Verletzung subjektiver Rechtspositionen/ kontradiktorische Verfahren
Subjektive Rechtsposition (Schutzbereich)
Beeinträchtigung (Eingriff)
Rechtfertigung
1. Rechtfertigende Norm liegt vor und ist selbst verfassungsgemäß (bei Verfassungsnormen idR kein Problem)
- Formelle und materielle Voraussetzungen der Norm liegen vor
a) Formelle Verfassungsmäßigkeit (Zuständigkeit, Verfahren, Form)
b) Materielle Verfassungsmäßigkeit
Aufbau bei objektiver Normenprüfung/ objektiver Beanstandungsverfahren
Formelle Verfassungsgemäßigkeit der Norm (Zuständigkeit (Kompetenz), Verfahren, Form)
Materielle Verfassungsgemäßigkeit der Norm
Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht (je nach Position in der Normpyramide Bzw Verfahrensart/Fallfrage
aus dem GG idR
- Grundrechte
- Staatsstruktueprinzipien (Art. 20 GG)
- sonst. Bestimmungen des GG, zB Art 38 1 S1,2; Art. 21 GG)
Zulässigkeitsprüfung
Fragt danach, ob sich das angegangene Gericht überhaupt mit der Sachfrage befassen darf oder ob es den Antrag als unzulässig abweisen muss.
Sachentscheidungsvoraussetzungen
Begründetheit
Prüfung ob das angegriffene Gesetz formell und materiell verfassungsmäßig ist.
Objektives Recht
Sollensordnung, die erforderlichenfalls zwangsweise durchgesetzt werden kann.
Subjektives Recht
Die Macht des Einzelnen, von einem anderen ein bestimmtes Verhalten verlangen zu können.
Drei Elemente Lehre
Staatsvolk
Personenverband, der sich seiner Zusammengehörigkeit bewusst geworden ist
Staatsgebiet
Abgegrenztes Territorium der Erdoberfläche
Staatsgewalt
originäre Herrschaftsmacht über ein Staatsvolk und ein Staatsgebiet
Juristische Person
Rechtsfähige Organisationseinheit mit rechtlicher Selbständigkeit
Bsp Bund
Organ
rechtlich unselbstständige Leistungseinheit, die bestimmte Aufgaben für den Rechtsträger wahrnimmt und durch die der Rechtsträger rechtliche Handlungsfähigkeit erlangt
Organwalter
Natürliche Person, die die Aufgaben ausführt, die dem Organ zugewiesen sind
Bsp. Bundeskanzler und Bundesminister (Art. 62 GG)
Verfassung
Grundlegende Bestimmungen über Organisation und Ausübung der Staatsgewalt in einer Urkunde zusammengefasst, also schriftlich niedergelegt
Legitimation
Herleitung der Macht aus ursprünglich berechtigte Machtquelle (Rückführung zB auf das Volk)
Ziel ist die Legitimation
Allgemeine, jedenfalls aber größtmögliche Anerkennung(swürdigkeit) dieser politischen Macht als gerechtfertigt (legitim).
Normenhierarchie
Bundesverfassung GG
Allgemeine Regeln des Völkerrechts
Formelle Gesetze (vom Parlament beschlossene Gesetze) und völkerrechtliche Verträge
Materielle Gesetze (Rechtsverordnungen, Satzungen)
Verwaltungsvorschriften (internes Recht der Verwaltung)
Landesrecht (in gleicher Weise, Bundesrecht bricht Landesrecht Art. 31)
Pouvoir constituant
Verfassungsgebende Staatsgewalt
Volk (anerkannt insb. durch die Präambel, Art. 20 ll 1 und Art. 146 GG)