BGB AT Flashcards
Die Befristung
Enthält eine Bestimmung, welche die Rechtswirkung das Geschäft von einem zukünftigen gewissen Ereignis abhängig macht. -> auf bestimmte Zeit abschließen $163 BGB mit Anfangstermin: aufschiebende B. mit Endtermin: auflösende B.
Versteckter Dissens
Parteien wissen nicht, dass sie sich nicht über alles geeinigt haben, meinen also ihre WE stimmen überein
es gilt: hypothetischer Parteiwille: Wie hätten sich die Parteien entschieden, wenn die bei Vertragsschluss die Wahl zwischen den lückenhaften, aber wirksamen oder gar keinem Vertrag gehabt hätten
-> erst nach $$ 133,157 auch essentialia negotii beachten
Offener Dissens
Die Parteien wissen, dass sich nicht über alles geeinigt haben, gehen aber beide davon aus die Lücke noch zu schließen.
-> im Zweifel nicht zustande gekommen
widerlegt, wenn mit tatsächlicher Vertragsdurchführung begonnen wurde
Ausnahmen: essentialia n. nicht zustandegekommen, bei vertragl. Nebenp. zählt Parteiwille $$133,157
Die Annahme
Die Annahme ist eine enpfangsbedürftige WE, durch die der Antragsempfänger dem Antragenden sein Einverständnis mit dem angebotenen Vertragsschluss zu verstehen gibt.
Deckungsgleich zum Angebot
Willenserklärung
Eine WE ist eine private Willensäußerung, die auf das Herbeiführen einer Rechtsfolge gerichtet ist.
Vertrag
Ein Vertrag kommt durch zwei inhaltlich übereinstimmende, aufeinander gerichtete Willenserklärungen, Antrag und Annahme zustande.
Verfügungsgeschäft
Regeln die Rechtsbeziehungen von Rechtssubjekten zu Rechtsobjekten, indem sie unmittelbar auf die dingliche Zuordnung eines Gegenstandes (Sache oder Forderung) einwirken, zB durch Übertragung, Aufhebung oder Änderung des Inhalts des betroffenen Rechts.
z.B. Übereignung $$ 929ff
Objektiver Tatbestand
Der obj. TB einer WE ist gegeben, wenn das in Frage stehende Verhalten nach dem objektiven Empfängerhorizont unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung und den Grundsätzen von Treu und Glauben als rechtlich verbindliche Erklärung verstanden werden durfte und so von RBW zeugt.
Verpflichtungsgeschäft
Regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Rechtssubjekten, indem sie ein schuldrechtliches Band zwischen den Parteien begründen und damit Ansprüche auslösen.
Bsp Kaufvertrag $433 BGB
-> noch keine Änderung der Zuordnung von Gegenständen (Eigentum)
Trennungsprinzip
Unterteilung in Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft.
Abstraktionsprinzip
Statuiert die Unabhängigkeit von Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft zueinander in ihrer Wirksam- oder Unwirksamkeit.
Relativität des Schuldverhältnisses
Die Rechte uns Pflichten des Vertrags entfalten grds. nur zwischen den Vertragsparteien Wirkung. Außenstehende Dritte können nicht von den Vertragsparteien auf die Erfüllung des Vertrages in Anspruch genommen werden.
Pacta sunt servanda
Verträge sind einzuhalten.
Ein einmal geschlossener Vertrag ist in seinem Bestand schutzwürdig.
Ergibt sich aus dem Willen der Parteien und aus Gründen des Verkehrsschutzes.
Privatautonomie
Ergibt sich aus $311 1 BGB
Inhalts-, Abschluss- und Formfreiheit
Ausnahme zB Schrifterfordernis
-> Nichtigkeit gem. $$ 125,126
Offerta ad incertas personas
Verbindliches Angebot an einen unbestimmten Personenkreis.
Die Unbestimmtheit des Adressatenkreises schließt dann ein wirksames Vertragsangebot nicht aus. Vielmehr gilt das Angebot gegenüber jedermann, der innerhalb einer bestimmten Frist oder solange das Angebot aufrechterhalten wird die Annahme erklärt.