Soziologie Flashcards
Annäherung an den soziologischen
Vertrauensbegriff
- Vertrauen und Vertrautheit
- Hervorbringung von Deutungen der Situation
- Vertrauen in Technik und Expertise
- Vertrauen in Vertreter von Institutionen und Organisationen
- Vertrauen in die gesellschaftlichen Institutionen
- Erste Systematisierung des soziologischen Vertrauensbegriffs
Ausgangspunkte:
Die Ebenen soziologischer Betrachtungen
• Soziologie als Wissenschaft vom Zusammenleben von
Menschen
• Mikroebene:
-> Interaktionen und Handlungen von Menschen
• Mesoebene:
-> Institutionalisierte Typisierungen; Institutionen und
Organisationen
• Makroebene:
-> Gesamtgesellschaftliche Institutionen
Ein Beispiel:
Vertrauen im öffentlichen Straßenverkehr
- Interagieren wir mit einer Reihe von anderen Menschen
(Mikroebene) - Wir haben mit Institutionen und Organisationen und deren
professionellen Vertretern zu tun (Mesoebene) - Deren Handlungen im Rahmen von politischen und rechtlichen
Institutionen gesamtgesellschaftlich verankert sind, von deren
Gültigkeit wir ausgehen. (Makroebene)
Interaktionen im Straßenverkehr
• Wir vertrauen darauf, dass andere Verkehrsteilnehmer,
• die Vorfahrt beachten,
• Bei „rot“ stehen bleiben und bei „grün“ die Kreuzung überqueren.
• Auf mich achten, so wie ich auf sie achte
• Etc. etc.
d.h.: wir gehen davon aus, dass andere Personen in bestimmter Weise
handeln.
Vertrauen als Erwartung an das Handeln/die Interaktionen Anderer
Institutionen / Organisationen
Wir vertrauen darauf, dass wir etwa im Konfliktfall (Unfall) auf
professionelle, gesellschaftlich institutionalisierte Vertreter der
Sicherheit und der Justiz als unparteiische Schlichter und Richter
zurückgreifen können (Polizei und Gericht).
Gesamtgesellschaftliche Institutionen
Wir vertrauen auf die Legitimität und Gültigkeit des Straßenrechts
und der Durchsetzbarkeit dieser staatlichen Institution im Rahmen
der generellen Rechtsstaatlichkeit unser Gesellschaft.
Der Vertrauensgrundsatz
§ 3 Abs. 1 der StVO (Straßenverkehrsordnung Österreich)
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige
Rücksichtnahme; dessen ungeachtet darf jeder Straßenbenützer vertrauen, dass
andere Personen die für die Benützung der Straße maßgeblichen Rechtsvorschriften
befolgen, außer er müsste annehmen, dass es sich um Kinder, Menschen mit
Sehbehinderung mit weißem Stock oder gelber Armbinde, Menschen mit
offensichtlicher körperlicher Beeinträchtigung oder um Personen handelt, aus deren
augenfälligem Gehaben geschlossen werden muss, dass sie unfähig sind, die Gefahren
des Straßenverkehrs einzusehen oder sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten.
Vertrauen, dass andere Personen die für die Benützung
der Straße maßgeblichen Rechtsvorschriften befolgen
• D.h. wir erwarten prinzipiell, dass alle Straßenteilnehmer vernünftig
und entsprechend der gültigen Regeln handeln
• Dass Personen bei rot stehen bleiben, bei grün fahren; die Vorfahrt
beachten; Abstand halten; die Geschwindigkeit dem Verkehr
anpassen; etc….
Hintergrund der Regel ist die Vermeidung von Chaos und das
Erreichen eines einigermaßen flüssigen Verkehrs.
Vertrauen und Misstrauen
• Wenn wir also von „Vertrauen“ in der Soziologie sprechen, dann
sprechen wir immer auch von „Misstrauen“
Vertrauen und Misstrauen zeigen sich als Pole eines Kontinuums.
m.a.W.: Das soziale Leben funktioniert weder bei „naivem, absoluten
Vertrauen“ noch bei einem „generellen Misstrauen“