Sozialversicherungen (EL) Flashcards
Welches Ziel verfolgt die EL?
Garantierte Existenzsicherung von Personen, die AHV/IV-Leistungen beziehen.
Spricht man bei EL-Leistungen von Versicherungsleistungen?
Nein, man spricht von Bedarfsrenten. (Versorgungsprinzip).
Finanzierung?
Ausschliesslich durch Steuergelder. (keine Beiträge/Prämien)
Aus welchen Komponenten besteht die EL?
- der jährlichen Ergänzungsleistungen, die monatlich ausbezahlt werden (Geldleistung)
- der Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten (Sachleistung)
Anspruchsberechtigte Personen?
generell und kumulativ
- Wohnsitz und Aufenthalt in CH
eine der nachstehenden Voraussetzungen
- Anspruch auf AHV oder IV Rente
- ununterbrochen während mind. 6 Monaten IV-Taggeldbezug
- Anspruch auf HE de IV
vom Gesetz anerkannten Ausgaben müssen die anrechenbaren Einnahmen unter Berücksichtiguns des Vermögens übersteigen.
Was für Krankheits- und Behinderungskosten können berücksichtigt werden?
- Kostenbeteiligung gemäss KVG 64
- Zahnbehandlungskosten ELKV8
- Diät ELKV9
- Kosten für Erholungskuren ELKV11
- Kosten für Badekuren ELKV12
- Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause
- Hilfe, Pflege und Betreuung von Behinderten in Tagesstrukturen
- Transporte zur nächstgelegenen Behandlungsstelle
- Hilfsmittel und Hilfsgeräte
Welches Mindestalter gilt?
Personen haben Anspruch, wenn sie das 18. Altersjahr vollendet haben.
Welche Unterschiede gibt es gegenüber der Sozialhilfe?
bei EL gelten:
- Höhere Ansätze
- Pauschalen
- Keine Rückerstattungspflicht
- Keine Verwandtenunterstützung
- Rechtsanspruch in der ganzen CH gleich.
Welche Ausgaben gelten in Wohnung?
- Miete
- Betrag für Lebensbedarf
- Kantonale Durchschnittsprämie Krankenkasse
Welche Ausgaben gelten in Heim?
- Heimtaxe
- Pflegezuschlag
- Betrag für persönliche Auslagen
- Kantonale Durchschnittsprämie KK.
Wer bezeichnet die EL-Durchführungsstellen?
Die Kantone. Ausser in BS, GE, und ZH, dort sind es die kantonalen Ausgleichskassen.
Was verstehen Sie unter Meldepflicht?
VN hat über Veränderungen über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse zu melden. Zu unrecht bezogene Leistungen werden zurückerstattet.
Anspruchsbeginn?
Erstmals für den Monat, in dem die Anmeldung eingereicht wurde und sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind.
Anspruchsende?
Anspruch erlischt auf Ende des Monats, in welchem eine der Voraussetzungen dahingefallen ist.
Rückwirkender Anspruch?
- wenn die Anmeldung innert 6 Monaten nach Zustellung der AHV/IV erfolgt
- wenn die Anmeldung innert 6 Monaten nach einem Heim- oder Spitaleintritt eingereicht wird