Sozialversicherungen (EL) Flashcards

1
Q

Welches Ziel verfolgt die EL?

A

Garantierte Existenzsicherung von Personen, die AHV/IV-Leistungen beziehen.

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2
Q

Spricht man bei EL-Leistungen von Versicherungsleistungen?

A

Nein, man spricht von Bedarfsrenten. (Versorgungsprinzip).

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3
Q

Finanzierung?

A

Ausschliesslich durch Steuergelder. (keine Beiträge/Prämien)

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4
Q

Aus welchen Komponenten besteht die EL?

A
  • der jährlichen Ergänzungsleistungen, die monatlich ausbezahlt werden (Geldleistung)
  • der Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten (Sachleistung)
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5
Q

Anspruchsberechtigte Personen?

A

generell und kumulativ

  • Wohnsitz und Aufenthalt in CH

eine der nachstehenden Voraussetzungen

  • Anspruch auf AHV oder IV Rente
  • ununterbrochen während mind. 6 Monaten IV-Taggeldbezug
  • Anspruch auf HE de IV

vom Gesetz anerkannten Ausgaben müssen die anrechenbaren Einnahmen unter Berücksichtiguns des Vermögens übersteigen.

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6
Q

Was für Krankheits- und Behinderungskosten können berücksichtigt werden?

A
  • Kostenbeteiligung gemäss KVG 64
  • Zahnbehandlungskosten ELKV8
  • Diät ELKV9
  • Kosten für Erholungskuren ELKV11
  • Kosten für Badekuren ELKV12
  • Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause
  • Hilfe, Pflege und Betreuung von Behinderten in Tagesstrukturen
  • Transporte zur nächstgelegenen Behandlungsstelle
  • Hilfsmittel und Hilfsgeräte
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7
Q

Welches Mindestalter gilt?

A

Personen haben Anspruch, wenn sie das 18. Altersjahr vollendet haben.

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8
Q

Welche Unterschiede gibt es gegenüber der Sozialhilfe?

A

bei EL gelten:

  • Höhere Ansätze
  • Pauschalen
  • Keine Rückerstattungspflicht
  • Keine Verwandtenunterstützung
  • Rechtsanspruch in der ganzen CH gleich.
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9
Q

Welche Ausgaben gelten in Wohnung?

A
  • Miete
  • Betrag für Lebensbedarf
  • Kantonale Durchschnittsprämie Krankenkasse
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10
Q

Welche Ausgaben gelten in Heim?

A
  • Heimtaxe
  • Pflegezuschlag
  • Betrag für persönliche Auslagen
  • Kantonale Durchschnittsprämie KK.
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11
Q

Wer bezeichnet die EL-Durchführungsstellen?

A

Die Kantone. Ausser in BS, GE, und ZH, dort sind es die kantonalen Ausgleichskassen.

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12
Q

Was verstehen Sie unter Meldepflicht?

A

VN hat über Veränderungen über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse zu melden. Zu unrecht bezogene Leistungen werden zurückerstattet.

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13
Q

Anspruchsbeginn?

A

Erstmals für den Monat, in dem die Anmeldung eingereicht wurde und sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind.

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14
Q

Anspruchsende?

A

Anspruch erlischt auf Ende des Monats, in welchem eine der Voraussetzungen dahingefallen ist.

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15
Q

Rückwirkender Anspruch?

A
  • wenn die Anmeldung innert 6 Monaten nach Zustellung der AHV/IV erfolgt
  • wenn die Anmeldung innert 6 Monaten nach einem Heim- oder Spitaleintritt eingereicht wird
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16
Q

Wo und in welcher Form ist ein Gesuch um EL einzureichen?

A

Schriftlich bei der AHV-Zweigstelle des Wohnortes.

17
Q

Welcher Höchstbetrag gilt bei den jährlichen EL?

A
  • Höchstbetrag wurde per 01.01.2008 mittels NFA-Einführung aufgehoben.
  • Höchstbeträge bei Vergütung von Krankheits-und Behinderungskosten haben weiterhin Gültigkeit.
18
Q
A