Sozialversicherungen (AHV) Flashcards

1
Q

Wie ist die AHV organisiert?

A

Durchführungsorgane sind die Arbeitgeber, die Ausgleichskassen mit deren Zweigstellen und die zentrale Ausgleichskasse (ZAS).

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2
Q

Welche Personen sind obligatorisch versichert?

A

Alle Personen die in der CH arbeiten oder als Nichterwerbstätige hier den Wohnsitz haben oder die im Dienste der Eidgenossenschaft im Ausland tätig sind.

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3
Q

Welche Personen sind beitragspflichtig?

A

Beitragspflichtig sind erwerbstätige und nicht erwerbstätige Personen. Die erwerbstätigen werden in 2 Gruppen eingeteilt, die Selbständigerwerbende und Unselbständigerwerbende (AG und AN).

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4
Q

Wann kommt es zu einer Einkommensteilung?

A
  • Wenn beide Ehegatten Rentenberechtigt sind.
  • Verwitwete Person hat Anspruch auf Alters- oder IV-Rente.
  • Scheidung
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5
Q

Wie wird das massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen (MDJ) berechnet?

A

Durchschnitt aus Erwerbseinkommen x Aufwertungsfaktor + Durchschnitt aus Erziehungsgutschriften + Durchschnitt aus Betreuungsgutschriften

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6
Q

Witwenrenten

A

80% der Alters- oder Invalidenrente, welche die Verstorbene Person ausgelöst hätte.
Wenn mind. 1 Kind immer.
Wenn keine Kinder, mind. 45-jährig und 5 Ehejahre.

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7
Q

Witwerrente

A

80% der Alters- oder Invalidenrente, welche die verstorbene Person ausgelöst hätte. Nur solange Kinder unter 18 Jahren .

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8
Q

Waisenrente

A

Die Waisenrente beträgt 40% der Alters- oder ganzen Invalidenrente, die der verstorbene Elternteil ausgelöst hätte. Bis 18 bzw 25jährig wenn in Ausbildung.

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9
Q

Koordination Witwen-/Witwerrente

A

Verwitwete Bezüger von Alters/Invalidenrenten erhalten auf ihrer Rente einen Zuschlag von 20%. Rente und Zuschlag dürfen Höchstbetrag nicht übersteigen.
Wenn gleichzeitig Anspruch auf beide Renten, wird nur die höhere ausbezahlt.

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10
Q

Kinderrenten

A

Bezüger einer Alters- oder IV Rente haben Anspruch auf eine Kinderrente von 40% ihrer eigenen Rente. Bis Kind 18 bzw 25 ist.

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11
Q

Koordination Kinder/Waisenrenten

A

Treffen zwei Rentenansprüche zusammen, wird auf 60% gekürzt. Z.B. wenn beide Elternteile verstorben sind.

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12
Q

Finanzierungsverfahren?

A

Ausgaben-Umlageverfahren. Die in einer Periode eingenommenen Beiträge werden in der selben Periode verwendet.

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13
Q

Finanzierungsmittel?

A
  • Beiträge der vP und AG
  • Beiträge der öffentlichen Hand (Bund)
  • Anteil Mehrwertsteuer
  • Ertrag der Spielbankenabgabe
  • Zinsertrag auf dem Ausgleichsfonds
  • Regress auf Haftpflichtig Dritte
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14
Q

Wer entscheidet in Bezug auf die Sozialversicherungen ob Selbständig- oder Unselbständig gilt?

A

Die AHV. (Ausgleichskasse)

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15
Q

Was gehört zum massgebenden Lohn?

A

Grundlohn, Orts- und Teuerungszulagen, Grati., Treueprämien, Gewinnbeteiligungen, Verwaltungshonorare, Tantiemen, Naturalleistungen

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16
Q

Was gehört nicht zum massgebenden Lohn?

A

Familienzulagen, Taggelder der Unfall-, Kranken- und Privatversicherung, Rente der AHV/IV, Pensionskassenrenten, Renten der Unfall- oder Militärversicherung, Stipendien, usw

17
Q

Naturallohn

A

Entschädigungen für geleistete Arbeit, welche nicht in Geldform erfolgen. Z.B. Unterkunft, Verpflegung, Gratisparkplatz, Verbilligung der Dienstwohnung, Kost und Logis

18
Q

Was für Ausnahmen gibt es bei der obligatorischen Versicherung? (Privilegien und Immunitäten gemäss Völkerrecht)

A
  • Mitglieder des Personals von diplomatischen Missionen
  • Personal von Berufskonsularposten
  • Internationale Beamte (UNO, usw)
19
Q

Ausnahme der obligatorischen Versicherung.
Erfüllen der Versicherungsvoraussetzungen nur für eine kurze Zeit (3Monate). (Nichterwerbstätige)

A

Besuche, Kuren, Ferien, Studien.
- Bedingung: in der CH keinen Wohnsitz und keine Erwerbstätigkeit

20
Q

Ausnahmen der obligatorischen Versicherung für Arbeitnehmende?

A

Max. 3 aufeinanderfolgende Monate im Kalenderjahr in CH erwerbstätig.
BEZAHLUNG AUS DEM AUSLAND

21
Q

Ausnahme der obligatorischen Versicherung für Selbständigerwerbende?

A

Max. 3 aufeinanderfolgende Monate im Kalenderjahr in der CH erwerbstätig.

22
Q

Weiterführung der obligatorischen Versicherung für AN?

A

Personenkreis = Tätigkeit im Ausland, AG in der CH und von ihm entlöhnt, Einverständnis von AN und AG

Voraussetzungen = 5 vorbestandene aufeinanderfolgende Versicherungsjahre, Gesuch innert 6 Monate seit Beginn der Tätigkei

23
Q

Weiterführung der obligatorischen Versicherung für NE Studierende mit Wohnsitz im Ausland?

A

Personenkreis = Studierende mit WOHNSITZ IM AUSLAND, Bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem sie das 30. Altersjahr vollenden

Voraussetzungen = 5 aufeinanderfolgende Versicherungsjahre, Gesuch innert 6 Monate, nach Ablauf dieser Frist nicht mehr möglich.

24
Q

Ziele des Sozialversicherungsabkommen?

A
  • Gleichstellung bezüglich Leistungsanspruch
  • Vermeidung von Doppelbelastungen im Beitragsbereich
25
Wer erhält eine Versicherungsnummer und einen Versicherungsausweis?
* Wer Beiträge bezahlt * wer als Nichtbeitragspflichtiger Leistungen bezieht (z.B. Kinder) * Personen, welche keine dieser Voraussetzungen erfüllen, aber in CH Wohnsitz haben, wird eine VN reserviert.
26
Wer kann sich der freiwilligen Versicherung anschliessen?
* Personenkreis: CH, EU und EFTA Bürger mit Wohnsitz ausserhalb CH, EU EFTA * Voraussetzungen: 5 aufeinanderfolgende Versicherungsjahre vor Beitritt * Beitrittserklärung innerhalb 1 Jahr nach Ausscheidung.
27
Welche Beiträge werden an die freiwillige Versicherung geleistet?
AHV/IV. Keine EO Beiträge. AN bezahlt doppelter Mindestbeitrag selber. (SFr. 890.00)
28
3 Arten von Ersatzeinkommen, die zum beitragspflichtigen Renteneinkommen eines NE gehören:
Renten und Pensionen aller Art, Alimente, Unfall- oder Krankentaggelder
29
Was verstehen Sie unter dem Begriff "volle Erwerbstätigkeit"
Eine Erwerbstätigkeit, die mindestens der Hälfte der übliche Arbeitszeit (4Std. pro Tag) entspricht.
30
Was verstehen Sie unter dem Begriff "dauernde Erwerbstätigkeit"?
Eine Erwerbstätigkeit, die während mindestens neun Monaten in einem Kalenderjahr ausgeübt wird.
31
Wann und von wem werden die Leistungen angepasst?
Mindestens alle 2 Jahre durch den Bundesrat. Kürzere Abstände möglich, bei Anstieg des Preisindexes um mehr als 4% pro Jahr. AHVG33ter, AHVV5ter
32
Grundsatz der Festsetzungsverjährung?
Beiträge müssen innert 5 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, für welches sie geschuldet sind, mittels Verfügung festgesetzt werden. AHVG161
33
Was für Verjährungen gibt es?
* Festsetzungsverjährung (Geltendmachung der Beitragsforderung mittels Verfügung) * Vollstreckungsverjährung (Inkasso der rechtskräftigen Beitragsforderung) * Rückerstattungsverjährung (Zu viel oder zu Unrecht bezahlte Beiträge)
34
Auf was werden die Beiträge bei Nichterwerbstätigen bemessen?
* Vermögen (In- und ausländisches Vermögen) * Renteneinkommen-wiederkehrend zufliessende Leistungen (Renten und Pensionen aller Art, Tgg. von Versicherungen, Alimente, Leibrenten
35
Ausnahme des massgebenden Renteneinkommens bei NE?
* Renten der AHV und IV * Fürsorgeleistungen * Stipendien * Vermögenserträge
36
Durch wen wird das Vermögen und Renteneinkommen bei Beiträge durch NE ermittelt?
* Steuerverwaltung aufgrund rechtskräftigen kantonalen Steuerveranlagung * Ausgleichskasse wenn keine Steuermeldung vorliegt
37
Nennen Sie 5 Solidaritäten in der AHV?
* Generationenvertrag * Arm-Reich * Splitting * Erziehungsgutschriften * Betreuungsgutschriften
38
Begriff des vollen Beitragsjahres
Ein volles Beitragsjahr liegt vor, wenn Person länger als 11 Monate versichert war und in dieser Zeit den Mindestbeitrag aufweist.
39