Sozialverischerungsabkommen (SVA) Flashcards
1
Q
Mit der EU
A
- Verordnung (EG) Nr. 883/2004
- Prinzip: Unterstellung unter Sozialversicherungsrecht des Erwerbsortprinzip
2
Q
Entsendung mit EU gem Art. 12 I Verordnung (EG) Nr. 883/2004 - Prüfkriterien (6)?
A
- vorübergehende Erwerbstätigkeit im Einsatzstaat (2J, resp. Verlängerung auf 6J. möglich)?
- Vorversicherung im Entsendestaat?
- Gewöhnliche nennenswerte Tätigkeit des AG (bei operativer Gesellschaft gegeben)?
- weiterbestehendes Arbeitsverhältnis zum alten AG, auch wenn andere Gruppenges. neu den Lohn zahlt?
- kein Ablösen von Entsandten
- keine Mehrfachtätigkeit
- -> kurzfristige Ents. bis 24Mte, bei Ausglechskasse beantragen
- ->langfristige Ents. bis 6 Jahre, bei BSV beantragen
–> Falls alles erfüllt: AN kann im Entsendestaat weiter sozialversichert bleiben
3
Q
Erwerbsortprinzip
A
- bei einer Tätigkeit
- bei unwesentl. Tätigkeit im WS-Staat (weniger als 25%)
- Marginale Tätigkeiten unberücksichtigt (5% -> Ausnahme: VR-Mandat)
- gilt für selbst. und unselbst. Erwerbstätige
- Auslegung nach jeweiligem Landesrecht
4
Q
Erwerbsortprinzip
A
- bei einer Tätigkeit
- bei unwesentl. Tätigkeit im WS-Staat (weniger als 25%)
- Marginale Tätigkeiten unberücksichtigt (5% -> Ausnahme: VR-Mandat)
- gilt für selbst. und unselbst. Erwerbstätige
- Auslegung nach jeweiligem Landesrecht
5
Q
USE in mehreren Staaten
A
A) WS in CH B) AO in: 1. CH --> CH SozialversicherungsR 2. EU --> EU SozialversicherungsR 3. CH + EU --> SozialversicherungsR vom Sitzstaat des AG, ausser im Ansässigkeitsstaat wesentliche Tätigkeit (25%) 4. EU mehrere AG --> CH
6
Q
Selbst. Erwerbstätigkeit in mehreren Staaten
A
A) WS in CH B) AO in: 1. CH --> CH SozialversicherungsR 2. EU --> EU SozialversicherungsR 3. CH + EU --> SozialversicherungsR vom WS-Staat, nur wenn wesentl. Tätigkeit (25%). Sonst am Erwerbsort bzw. Ort der Haupttätigkeit
7
Q
USE und selbst. Erwerbstätigkeit in mehreren Staaten
A
A) WS in CH
- -> SozialversicherungsR der CH, immer wenn dort USE
- -> falls im Ausland USE –> dann ausländ. SozialversicherungsR
8
Q
Pauschal besteuerte in der CH
A
- Im Ausland erzieltes Erwerbseinkommen, von pauschal best. unterliegt nicht der Beitragspflicht 6ter AHVV
- Pausch. best. gelten als Nichterwerbstätige
- Grds. Versicherungspflicht in CH
- Prüfung FZA (resp. Vo EU)