Sozialrecht Fragen and Antworten 1000 S56 Flashcards
Was regelt das Sozialrecht ?
Sozialrecht :-regelt sozialpolitische Bereiche.
-gehört zum öffentlichen Recht und regelt viele für das Gesundheitswesen relevante Punkte.-> 5 Bereiche der Sozialversicherungen.
5 Bereiche der Sozialversicherungen
Arbeitslosenversicherung SGB II /SGB III
-. Krankenversicherungen :SGBV. -Rentenversicherungen:SGB VI
. Unfallversicherungen:SGB VII
. Pflegeversicherungen: SGB XI
Sozialversicherungen aufgaben ?
-dienen der Solidargemeinschaft, da die Beiträge nicht nach der Bedürftigkeit, sondern nach der Leistungsfähigkeit, also dem Einkommen, erhoben werden und somit die besser Verdienenden die weniger Verdienenden unterstützen.
Was sind die Leistungen Der Krankenversicherung ?
Hauptleistungen : Krankenbehandlung ,Krankengeld, Rehabilitation/AHB,
Vorsorgemaßnahmen( Ausnahme : IGeL- Leistungen
Schwangeren- und Mutterschaftshilfen
Welche weitere Nebenleistungen übernimmt die Krankenkasse?
- Stellung von Hilfsmitteln zur Behandlung einer Erkrankung oder zur Vermeidung einer Behinderung
- Häusliche Krankenpflege
- Haushaltshilfe bei Krankheit eines Betreuers eines Kindes unter 12Jahren
- Ambulante Palliativ- oder Hospizversorgung
Wozu dient die Pflegeversicherung ?
Einführung in den 90er Jahren zur Übernahme von steigenden Kosten für Heimplätze
Was sind IGel- Leistungen
IGel: Individuelle Gesundheitsleistungen. -freiwillige Leistungen zur Vorsorge, die nicht von den gesetzlichen Kassen übernommen werden, sondern vom Versicherungsnehmer selbst gezahlt werden müssen.
Was übernimmt die Pflegeversicherung ?
- Kosten für Pflegemittel, technische Hilfsmittel( Rollstuhl usw. und Zuschüsse für Umbauten.
- Übernahme von Geldleistungen bei Versorgung durch Angehörige und Sachleistungen ( Zahlungen an ambulante Dienste oder stationäre Pflege im Heimen (anteilig)
Wer hat Anspruch auf Pflegeleistungen S57.
Anspruch auf Pflegeleistungen :Einzahlung in die Pflegekasse in den letzten 10 Jahren mindesten 2 Jahren oder Familienversicherung
Wer stuft die Pflegegrade ein?
Zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit und deren Schweren: Forderung eines Gutachten
Erstellung durch MDK ( Medizinischen Dienst der Krankenversicherung , vom Sozialmedizinischen Dienst(SMD); oder anderen unabhängigen Gutachtern.