Kostenträger Flashcards
Kostenträger Akutkrankenhaus
-GKV: gesetzliche Krankenversicherung
PKV: Privatkrankenversicherung
Unfallversicherung ( bei Berufsunfall/ - krankheit)
SGB V Wirtschaftlichkeitsangebot
zweckmäßige, notwendige Leistungen werden unterstützt wie Gallen- OP. nicht notwendige Leistungen wie z.B. Schönheitsoperation ( Beauty- Fashion ) werden nicht bewilligt.
Finanzierung im Krankenhaus
Im Krankenhaus spricht man auch von einem dualen Finanzierungssystem, da die Finanzierung aus 2 Töpfen erfolgt.
1. Investitionskosten (z. B. Neubauten, Anschaffung von medizinischen Großgeräten)
2. Betriebskosten (z. B. Personalkosten, Verbrauchsmaterial)
und Behandlungskosten
- Investitionskosten
- Investitionskosten (z. B. Neubauten, Anschaffung von medizinischen Großgeräten) werden durch die Krankenhausförderung der Bundesländer aus Steuermitteln finanziert.
- Betriebskosten
- Betriebskosten (z. B. Personalkosten Verbrauchsmaterial)
und Behandlungskosten werden von den Krankenkassen
übernommen
● Die Behandlungskosten
● Die Behandlungskosten werden nach Fallpauschalen
bzw. DRGs (Diagnosis Related Groups) bezahlt. In diesem Klassifikationssystem werden Patienten in bestimmte Fallgruppen eingeordnet. Zu jeder Fallgruppe
ist ein fester Betrag hinterlegt, der die Behandlung,
Therapie und Pflege abdecken muss.
wichtig für Pflegende
wichtig für Pflegende: Nebendiagnosen (z. B. Dekubitus) sind nach den Kriterien der ICD zu dokumentieren.
Ebenso kann eine hochaufwendige Pflege über den
Pflege-Komplex-Maßnahmen-Score (PKMS) erfasst
und abgerechnet werden.
Zusatzentgelte
Durch Zusatzentgelte werden Kosten erstattet, die
nicht von den Fallpauschalen abgedeckt sind, wie z. B.
Blutprodukte, teure Medikamente oder Prothesen
Krankenhäuser:
Krankenhäuser: Zugelassene Einrichtungen, in denen vollstationäre, teilstationäre, vor- und nachstationäre, stationsäquivalente und ambulante Krankenbehandlung erbracht wird (§ 39 SGB V).
1) Krankenhäuser im Sinne dieses Gesetzbuchs
sind Einrichtungen, in denen durch ärztliche und pflegerische Hilfestellung Krankheiten, Leiden oder Körperschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden sollen oder Geburtshilfe geleistet wird und in denen die zu versorgenden Personen untergebracht und verpflegt werden können.