Soziale Stadt Flashcards

1
Q

Problementwicklung von Hallschlag

A

Die Problementwicklung von Hallschlag begann nach dem Ersten Weltkrieg, als aufgrund der Wohnungsknappheit ein großflächiger, kostengünstiger Wohnungsbau für einkommensschwache Gruppen umgesetzt wurde. Diese standardisierte Bauweise führte zu einer monotonen Architektur, die das heutige Erscheinungsbild des Stadtteils prägt.

Mit dem Rückgang der lokalen Industrie und der Abwanderung von Arbeitsplätzen verschlechterte sich das Image von Hallschlag, was zu einer sozialen Segregation führte. Die Bewohner, meist sozial benachteiligte Gruppen, konnten sich kaum eine Umsiedlung leisten, während sozial besser gestellte Gruppen den Stadtteil mieden.

Angesichts dieser Probleme und des allgemeinen demografischen und wirtschaftlichen Wandels in Deutschland wurde Hallschlag 2007 in das Programm „Die Soziale Stadt“ aufgenommen, um benachteiligte Quartiere aufzuwerten und die Lebensbedingungen der dortigen Bevölkerung zu verbessern.

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2
Q

Begründung der Anwendung des Planungsinstruments „Soziale Stadt“

A

Die Anwendung des Planungsinstruments „Soziale Stadt“ im Stadtteil Hallschlag wurde durch umfangreiche Untersuchungen vom Planungsbüro ORplan im Jahr 2006 begründet. Sie umfassten eine Bestandsaufnahme und Analyse, die den Handlungsbedarf im Stadtteil aufzeigten. Dabei wurden die Bewohner aktiv einbezogen, sich über ihre Wünsche und Vorschläge für zukünftige Maßnahmen zu äußern, was zu einer stärkeren Akzeptanz führen sollte.

Die Untersuchungen identifizierten eine Vielzahl von Problemen im Hallschlag, die sich aus einer Kombination von städtebaulichen und sozialstrukturellen Mängeln ergaben. Dazu zählten das Fehlen einer klaren städtebaulichen Mitte, die isolierte Verteilung der kommerziellen und sozialen Infrastruktur sowie qualitative Unterschiede zwischen den Wohngebieten. Zusätzlich wurden soziale Probleme wie der hohe Anteil an Bewohnern mit Migrationshintergrund und an Hilfsgeldempfängern, Jugendgerichtsfällen und der Mangel an sozialen Aufstiegschancen festgestellt. Auch das Scheitern vorheriger Maßnahmen zur Verbesserung der Verhältnisse wurde thematisiert.

Neben den identifizierten Problemen wurden auch städtebauliche Potenziale des Gebiets hervorgehoben, wie die nutzbaren Freiflächen und das Ausbaupotenzial der sozialen und technischen Infrastruktur. Diese Potenziale, zusammen mit der Bereitschaft der Bewohner und Wohnungsbaugesellschaften zur Zusammenarbeit und Investition, bildeten die Grundlage für die Empfehlung, Hallschlag in das Bund-Länder-Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die Soziale Stadt“ aufzunehmen.

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3
Q

Planungsziele

A

Die Planungsziele sind darauf ausgelegt, die Lebensqualität im Stadtteil Hallschlag zu verbessern und eine nachhaltige städtebauliche und soziale Entwicklung zu fördern.

  • Neugestaltung des öffentlichen Raums: Ein zentrales Ziel ist die Verbesserung und Umgestaltung der öffentlichen Flächen. Dies umfasst sowohl die Schaffung neuer Grünflächen als auch die Neugestaltung von Verkehrsflächen.
  • Sanierung der Wohnumfelder: Maßnahmen zur Renovierung und Instandsetzung von Gebäuden sowie die Verbesserung der Infrastruktur in den Wohnbereichen.
  • Herausbildung einer Stadtteilmitte: Schaffung eines klaren und attraktiven Mittelpunktes für die Gemeinschaft, der zur sozialen und kulturellen Identität des Stadtteils beiträgt.
  • Erneuerung der Ortsidentität und Imagebildung: Ansehen des Stadtteils sowohl innerhalb der Stadt als auch in der Öffentlichkeit zu verbessern.
  • Partizipative Planung und kontinuierliche Anpassung: Die Ziele des Programms Soziale Stadt werden in einem partizipativen Prozess entwickelt und fortlaufend angepasst. Dies bedeutet, dass die Wünsche und Vorstellungen der betroffenen Bürger und Akteure in die Planung einbezogen und die Ziele flexibel angepasst werden, um den sich ändernden Bedürfnissen gerecht zu werden.
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4
Q

Zeitlicher Verlauf

A

Der zeitliche Verlauf des Instruments „Soziale Stadt“ im Stadtteil Hallschlag begann 2005 mit der Entscheidung zur Stadterneuerung und den Vorbereitungen für die Aufnahme in das Programm. 2007 wurde das Programm offiziell aufgenommen und die Sanierung beschlossen, gefolgt von der Erarbeitung des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) und der Bürgerbeteiligung.

Ab 2008 begann die Umsetzung mit der Eröffnung des Stadtteilbüros und den ersten Treffen des Bürgergremiums. In den folgenden Jahren wurden zahlreiche Maßnahmen wie die Modernisierung von Straßen und Gebäuden, der Bau von Spielplätzen sowie die Umgestaltung von Freiräumen durchgeführt.

2011 wurde das Sanierungsgebiet erweitert, und in den darauffolgenden Jahren setzte sich die Modernisierung fort. 2019 wurden größere Projekte wie die Einweihung eines Mehrgenerationenhauses und die Neugestaltung von Mobilen Jugendeinrichtungen abgeschlossen.

Ab 2020 lag der Fokus auf der weiteren Modernisierung der Infrastruktur. Zum Stand 2024 ist das Programm abgeschlossen und das Stadtteilmanagement beendet.

Der Rahmenplan aus dem Jahr 2020 sieht jedoch Leitbilder und Ziele für die nächsten 15-20 Jahre vor.

Zudem läuft die Förderung des Stadtteils voraussichtlich bis April 2025. Die Entwicklung im Hallschlag befindet sich somit im laufenden Prozess.

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5
Q

Akteure

A

Die Beschlussfällung geschieht in den gemeinderätlichen Gremien, d. h. im Referat Städtebau und Umwelt und im Gemeinderat. Dies erfolgt auf Grundlage der Vorbereitung in der Interdisziplinären Projektgruppe, welche die Resultate aus dem Bürgergremium bearbeitet.

Somit läuft die Entscheidungsfällung gleichermaßen im Bürgergremium unter Einbeziehung der Bewohner, in der Interdisziplinären Projektgruppe unter Leitung durch die Kommune und Beteiligung der Fachämter, sowie durch die betroffenen Eigentümer, darunter die Wohnbaugesellschaften und Privateigentümer und wird insgesamt koordiniert durch das Stadtteilmanagement.

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6
Q

Bestandteile und Phasen des Plans

A

Neuordnungskonzept (2006): Dieses Konzept bildet den Ausgangspunkt und legt die Themen und Vorgehensweisen fest, die im Verlauf des Programms „Soziale Stadt“ behandelt werden sollen. Es stellt den Handlungsrahmen für die Entwicklung des Stadtteils dar.

Integriertes Entwicklungskonzept (IEK): In enger Zusammenarbeit zwischen dem Stadtteilmanagement und den Bürger wird das IEK erstellt und fortlaufend angepasst. Es definiert die Ziele und Maßnahmen für die Entwicklung des Stadtteils und stützt sich auf die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen und die Vorschläge aus der Bürgerbeteiligung.

Wettbewerb und Auswahl von Planungsbüros (2009-2010): Ein Wettbewerb wird ausgeschrieben, um Pläne für die Umsetzung der Themen des IEK zu erstellen. Drei Planungsbüros sind beteiligt, darunter das Büro lohrberg stadtlandschaftsarchitektur für die Freiraummaßnahmen und das Büro R+T Verkehrsplanung für die Verkehrsplanung.

Rahmenplan: Der Rahmenplan, der in Zusammenarbeit mit den Bürger entwickelt wird, fokussiert sich auf die drei Handlungsfelder „Wohnen, Wohnumfeld und öffentlicher Raum“, „Soziales und kulturelles Miteinander“ sowie „Bildung und Gesundheit“. Er enthält spezifische Maßnahmen wie:

  • Integration des Stadtteils in den gesamtstädtischen Kontext
  • ÖPNV-Anbindung durch die U-Bahn
  • Schaffung von Wegeverbindungen, z.B. zum Anschluss an die U-Bahnhaltestelle
  • Gestaltung des Travertinparks
  • Umwandlung der Straße Hallschlag in einen Quartiersboulevard
  • Umstrukturierung von Grünräumen
  • Überprüfung der Verkehrsstruktur
  • Aufwertung öffentlicher Plätze und des städtebaulichen Bestands

Umsetzungsphase: Im Jahr 2011 wird der Plan bewilligt, und ab 2012 beginnen die ersten Umsetzungsmaßnahmen. Die Umsetzung wird von den Planungsbüros begleitet.

Weiterentwicklung (ab 2019): Eine Arbeitsgemeinschaft, bestehend aus lohrberg, V+T und ORplan, analysiert die bisherigen Entwicklungen und erstellt ab 2019 neue Rahmenpläne. Diese werden in drei Bereiche aufgeteilt: „Städtebau“, „Freiraum“ und „Verkehr“. Die Planung erfolgt in einem umfassenden Beteiligungsprozess.

Kurzfristige, mittelfristige und langfristige Handlungsempfehlungen:

  • Kurzfristige Empfehlungen: Neuordnung der Wohnbestände, Schaffung der „Grünen Achse auf der Steig“, Errichtung einer Quartiersgarage, Geschwindigkeitsreduktion, und Schaffung von Querungsmöglichkeiten.
  • Mittelfristige Ziele: Errichtung einer neuen Kindertagesstätte, barrierefreie Wegeverbindungen, neue Bushaltestellen, Ausbau von Mobilitätspunkten, Aufwertung von Platzräumen, Stegverbindung nach Stuttgart-Münster, Modernisierung von Wohnbeständen und Freiraumflächen.
  • Langfristige Empfehlungen: Umgestaltung von Flächen in privatem Besitz oder Pachtverhältnissen, Bestandsentwicklung von Gewerbeflächen, Nachverdichtung der Straße Hallschlag.

Nachhaltigkeit und Identitätsstiftung: Der Plan zielt auf eine nachhaltige Qualifizierung von Stadt-, Verkehrs- und Freiräumen ab. Schwerpunkte sind der Klimawandel, Biodiversität und die Schaffung eines identitätsstiftenden Städtebaus, der alle Altersgruppen und Kulturen einbezieht und die sozialen und infrastrukturellen Bedarfe des Stadtteils nachhaltig stärkt.

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7
Q

Schlüsselemente des Verfahrens

A

Integrativer Ansatz: Das Programm kombiniert bauliche und soziale Maßnahmen. Es adressiert sowohl bauliche Aspekte wie Modernisierung und Infrastruktur als auch soziale Belange wie die Vernetzung kultureller Gruppen und die Förderung von Partizipation.

Finanzierung: Die Finanzierung erfolgt durch eine Kombination von Mitteln:

  • 30% des Budgets kommen vom Bund
  • 30% vom Land
  • 40% von der Stadt
  • Ergänzend tätigt die Kommune weitere Investitionen, um die Mittel der Städtebauförderung aufzubessern.

Integriertes Entwicklungskonzept (IEK): Das IEK ist ein zentrales Instrument des Programms und definiert den Handlungsrahmen für die Stadtteilentwicklung. Es wird unter Beteiligung der Bewohner, Wohnbaugesellschaften und Fachpersonen der öffentlichen Ämter erstellt. Die drei Handlungsfelder des IEK sind:

  • Wohnen, Wohnumfeld und öffentlicher Raum: Beinhaltet Modernisierung, Aufwertung des Wohnumfelds, Schaffung von Treffpunkten, städtebauliche Aufwertung, Sicherheits- und Sauberkeitsmaßnahmen, Stärkung der lokalen Ökonomie und Integration des ÖPNV.
  • Soziales und kulturelles Miteinander: Zielt auf die Verbesserung des Zusammenlebens unterschiedlicher Generationen und Herkunft, Unterstützung im Alltag und Verbesserung des Stadtteilimages ab.
  • Bildung und Gesundheit: Fokussiert auf Bildung, Qualifizierungsmöglichkeiten, Gesundheit, Ernährung und Bewegung.

Stadtteilmanagement: Das Stadtteilmanagement, in diesem Fall von Weeber+Partner übernommen, ist verantwortlich für die Erstellung und kontinuierliche Fortschreibung des IEK. Es organisiert die Bürgerbeteiligung, vernetzt und koordiniert lokale Akteure und führt das Stadtteilbüro, welches Projekte koordiniert und Öffentlichkeitsarbeit betreibt.

Verfügungsfonds: Zur Finanzierung von bürgergetragenen Projekten stehen Verfügungsfonds zur Verfügung. Diese sind auf maximal 7500 Euro pro Jahr begrenzt und sollen Projekte unterstützen, die den Zielen des IEK entsprechen und soziale sowie nachhaltige Wirkungen haben.

Schlüsselprojekt - Mehrgenerationenhaus: Ein herausragendes Projekt im Bereich der investiven Bau- und Infrastrukturmaßnahmen. Das Grundstück wird 2007 erworben, der Bau beginnt 2016 und wird 2018 abgeschlossen. Das Mehrgenerationenhaus bildet zusammen mit dem Nachbarschaftszentrum und der Waldorf-Kindertagesstätte das „Forum 376“, ein integriertes Stadtteil- und Familienzentrum.

Öffentlichkeitsarbeit und Imagebildung: Zur Verbesserung des Stadtteilimages wird das Motto „Zukunft Hallschlag“ eingeführt. Es wird ein Logo-Wettbewerb veranstaltet, und eine Stadtteilzeitung namens „Hallo Hallschlag“ wird veröffentlicht, um Informationen über Projekte und Angebote zu verbreiten.

Partizipation: Ein zentrales Merkmal des Programms ist die starke Bürgerbeteiligung. Bürger
werden in Bürgerforen, Workshops und anderen Beteiligungsformaten aktiv in die Planungs- und Entscheidungsprozesse einbezogen. Der Bottom-up-Ansatz ermöglicht es, Wünsche und Ideen der Anwohner
in den Gesamtplan zu integrieren.

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8
Q

Grundlagen des Planungsinstruments

A

Das Planungsinstrument „Soziale Stadt“ ist durch eine solide rechtliche und finanzielle Basis gekennzeichnet, die durch formelle und informelle Planungsprozesse ergänzt wird, um eine effektive und integrative Stadtentwicklung zu ermöglichen.

Formelles Planungsverfahren: Das Verfahren ist als formell zu bezeichnen und unterliegt den Vorschriften des öffentlichen Planungsrechts. Es enthält rechtsverbindliche Festsetzungen, die für alle Beteiligten bindend sind und die rechtliche sowie finanzielle Absicherung der Maßnahmen gewährleisten.

Besonderes Städtebaurecht: Dieses ergänzt das Allgemeine Städtebaurecht und ist im Baugesetzbuch (BauGB) verankert. Es behandelt den Umgang mit dem städtebaulichen Bestand und regelt spezifische Aspekte der Sozialen Stadt. Insbesondere der § 171e BauGB legt fest:

  • Besonderer Entwicklungsbedarf: Bedingungen, unter denen ein Gebiet als besonders entwicklungsbedürftig gilt.
  • Gemeindebeschluss: Wie der räumliche Umfang des Gebiets festgelegt wird.
  • Integriertes Entwicklungskonzept (IEK): Die Notwendigkeit der Erarbeitung eines IEK mit Beteiligung der relevanten Akteure.
  • Quartiersmanagement: Die Einrichtung einer Koordinierungsstelle, die für die Umsetzung verantwortlich ist.
  • Weitere Paragrafen (§§ 136-164b BauGB) zu städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen bieten einen rechtlichen Rahmen für bauliche und soziale Maßnahmen, ermöglichen scharfe Eingriffe und garantieren das Fortschreiten des Verfahrens.

Städtebauförderung:

  • Finanzierung: Die Städtebauförderung stellt die finanzielle Grundlage für die Soziale Stadt bereit. Der Bund gewährt den Ländern Finanzhilfen, die durch Mittel der Länder und Kommunen ergänzt werden.
  • Verwaltungsvereinbarung: Diese wird jährlich zwischen Bund und Ländern abgeschlossen und konkretisiert die Städtebauförderung verfassungsrechtlich. Sie regelt den finanziellen Rahmen, die Finanzierungsbeteiligung, die Programme der Städtebauförderung, deren Schwerpunkte und weitere Verfahrensvorschriften.
  • Durchführungsverordnungen und Förderrichtlinien: Auf Landesebene gibt es zusätzliche Regelungen zur Umsetzung der Städtebauförderung.

Informelle Verfahrenselemente: Trotz des formellen Rahmens enthält das Programm informelle Elemente:

  • Erarbeitung des IEK: Involviert flexible, nicht formell geregelte Prozesse wie Runde Tische und die Formulierung von Leitbildern und Zielen. Diese informellen Elemente können die formelle Planung ergänzen oder als Orientierungshilfe dienen.
  • Der Planungsprozess der Sozialen Stadt ist daher eine Kombination aus formellen und informellen Elementen, die in Wechselwirkung zueinanderstehen.
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9
Q

Mechanismen des Planungsinstruments

A

Ordnungsrechtliche oder legislative Instrumente (Besonderes Städtebaurecht): Dieses Gesetz bildet den rechtlichen Rahmen für das Programm „Soziale Stadt“ und legt die Möglichkeiten und Grenzen für die Handlungsweise der Akteure fest. Es fordert eine erfolgreiche Bürgerbeteiligung sowie die Verschriftlichung von Maßnahmen, Zielen und Kostenübersichten. Durch die Bindung an Gesetze und Regularien wird Planungssicherheit gewährleistet und die Ziele und Maßnahmen werden klar formuliert.

Fiskalische Instrumente (Städtebauförderung): Diese Fördermittel kommen vom Bund und den Ländern und bilden die finanzielle Grundlage für die Umsetzung der Maßnahmen. Zudem ermöglicht die Städtebauförderung die Ausschreibung von Verfügungsfonds, die finanzielle Anreize für die Mitwirkung der Bürger bieten.

Vertragliche Instrumente (Koordination und Kooperation): Das Quartiersmanagement spielt eine zentrale Rolle bei der Koordination von Maßnahmen und der Bündelung von Angeboten. Quartiersmanager verhandeln städtebauliche Verträge zwischen der Kommune und öffentlichen sowie privaten Investor oder Bauherr, um die Entwicklungsziele des Quartiers zu erreichen. Zusätzlich werden Kooperationsvereinbarungen mit lokalen Akteuren, wie Wohnungsbaugesellschaften, sozialen Trägern und Bildungseinrichtungen, abgeschlossen, um Ressourcen zu bündeln und Angebote zu koordinieren.

Informations- und kommunikative Instrumente (Bürgerbeteiligung und Informationsveranstaltungen): Das Quartiersmanagement organisiert Informationsveranstaltungen, moderiert Bürgerbeteiligungsprozesse und sorgt für fachliche Orientierung. Durch Bürgerforen, Workshops und andere Beteiligungsformate werden Anwohner aktiv in die Planungs- und Entscheidungsprozesse eingebunden. Diese Mechanismen stellen sicher, dass die Maßnahmen den Bedürfnissen der Bewohner entsprechen. Der Bottom-up-Ansatz, der durch diese Instrumente verfolgt wird, hilft, den komplexen Sachverhalt des Programms verständlich zu machen und Lernprozesse zwischen Fachkräften und Bürger zu etablieren.

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10
Q

Legitimation des Planungsinstruments

A

Das Programm „Soziale Stadt“ erfüllt die Anforderungen an Legitimierung durch die rechtliche Absicherung der Notwendigkeit, die Eignung der Maßnahmen für das Allgemeinwohl und die Verhältnismäßigkeit der Lösung für die spezifischen Probleme des Stadtteils.

Erforderlichkeit der Planung (rechtliche Absicherung durch das Besondere Städtebaurecht): Die Notwendigkeit einer Planung wird durch das Besondere Städtebaurecht festgelegt. Hierbei wird ein „Besonderer Entwicklungsbedarf“ definiert, der in benachteiligten oder verdichteten Gebieten vorliegt und eine Kombination aus investiven und sozialen Maßnahmen erfordert (§ 171e BauGB). Für den Hallschlag in Stuttgart wurde durch Untersuchungen festgestellt, dass der Stadtteil erheblich benachteiligt ist. Diese Feststellung rechtfertigt die Aufnahme in das Programm „Soziale Stadt“, da die vorhandenen Mängel und Defizite eine umfassende Intervention erfordern.

Geeignetheit der Lösung (Problemlösung und Allgemeinwohl): Das Planungsinstrument muss geeignet sein, die identifizierten Probleme zu lösen und dem Allgemeinwohl zu dienen. Im Hallschlag ermöglicht der umfassende Ansatz der Sozialen Stadt durch verschiedene Mechanismen die gezielte Auseinandersetzung mit sozialen und baulichen Problemen. Der partizipative Ansatz, bei dem Bewohner in Projektgruppen arbeiten und Vertreter in ein Bürgergremium entsenden, sorgt dafür, dass die Maßnahmen den Bedürfnissen der Anwohner entsprechen. Die Integration von Fachexperten in den Planungsprozess gewährleistet, dass die Lösung angemessen und zielgerichtet ist.

Verhältnismäßigkeit der Lösung (nachhaltige Verbesserung): Die vorgeschlagene Lösung muss für die spezifische Situation verhältnismäßig sein. In Stuttgart wurden die bisherigen Anstrengungen als unzureichend bewertet, da sie lediglich bestehende soziale Schieflagen konservierten. Die „Soziale Stadt“ als Planungsinstrument deckt sowohl bauliche als auch soziale Maßnahmen ab, was eine nachhaltige Verbesserung der sozialen Infrastruktur ermöglicht. Der Erfolg des Programms zeigt sich beispielsweise im Forum 376, das durch Synergiewirkungen zur dauerhaften Aufwertung des Stadtteils beigetragen hat.

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11
Q

Grenzen des Planungsinstruments

A

Hauptgrenzen des Plans „Soziale Stadt“ liegen in der unzureichenden Erreichbarkeit und Beteiligung aller sozialen Gruppen, der Notwendigkeit einer effektiven Nachsorge nach dem Ende der Förderperiode sowie der Gefahr unrealistischer Erwartungen und der daraus resultierenden Legitimationsverluste. Um diese Grenzen zu überwinden, sind gezielte Maßnahmen und Anpassungen erforderlich, die die Nachhaltigkeit und Effektivität des Programms langfristig sicherstellen können.

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