Planungssystem und Planungsinstrumente Flashcards

1
Q

Woraus besteht Stadtplanung?

A

Stadtplanung befasst sich nicht nur mit Architektur und Städtebau, sondern auch mit:

  • Programmen und Strategien (Analysen, Texten)
  • Gesetzen und Regulierungen (Normen, Wirkungsmechanismen)
  • Interventionen und Trial & Error (Maßnahmen, Versuchen)
  • Auseinandersetzungen (Entscheidungsprozessen, Diskussionen)
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2
Q

Raumproduktion

A

Prozess, durch den eine Gesellschaft ihre räumlichen Bedingungen schafft. Dieser Prozess ist nicht nur physisch, sondern auch sozial und kulturell geprägt. Jede Gesellschaft gestaltet ihren eigenen Raum entsprechend ihrer spezifischen politischen Verhältnisse, ihrer Sprache und ihrer sozialen Strukturen. Dabei werden auch bestehende Machtverhältnisse im Raum reproduziert und manifestiert. Stadtplanung steuert bestimmte Formen der Raumproduktion, indem sie die ihre Gestaltung und Nutzung beeinflusst. Raum wird hierbei nicht als statischer, physischer Container verstanden, sondern als dynamisches Konstrukt, das kontinuierlich durch gesellschaftliche Praktiken produziert und reproduziert wird. Der urbane Raum spiegelt dabei die gesellschaftlichen Bedingungen wieder und trägt gleichzeitig zur Prägung und Reproduktion dieser Bedingungen bei.

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3
Q

Raumpraxis

A

Raumpraxis beschreibt, wie eine Gesellschaft ihren Raum gestaltet und nutzt. Jede Gesellschaft „produziert“ ihren eigenen Raum, was bedeutet, dass Raum nicht nur physisch existiert, sondern ständig durch gesellschaftliche Aktivitäten und Machtverhältnisse geformt wird. Die Stadtplanung spielt eine zentrale Rolle in der Raumpraxis, indem sie bestimmte Formen der Raumproduktion steuert und beeinflusst.

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4
Q

Raumdimensionen nach Lefebvre

A
  • wahrgenommener Raum: physischer und materieller Raum, den wir direkt erleben, wie Gebäude, Straßen und Städte
  • konzipierter Raum: geplanter Raum, der durch Planer, Architekten und Entscheidungsträger durch Karten, Pläne und Konzepte gestaltet wird, ist stark von institutionellen Strukturen geprägt
  • gelebter Raum: subjektiv erfahrene Raum, der durch individuelle und kollektive Erlebnisse, Erinnerungen und Emotionen geprägt ist, hat symbolische und emotionale Bedeutungen, die über die physische Struktur hinausgehen

Planung bezieht sich nicht nur auf den „konzipierten Raum“, sondern ist ein integraler Bestandteil aller drei Formen der Raumproduktion.

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5
Q

Unterschiede zwischen Raumproduktion und Planung

A

Raumproduktion und Planung unterscheiden sich in mehreren Aspekten:

  • Initiative:
    • Raumproduktion entsteht durch kollektives Handeln von Individuen und Gemeinschaften, die den Raum durch ihre Aktivitäten gestalten
    • Planung wird von städtischen Behörden initiiert und umfasst die formale Gestaltung und Genehmigung räumlicher Entwicklungen
  • Zielsetzung:
    • Raumproduktion ist ein dynamischer, offener Prozess, der auf die Bedürfnisse und Praktiken der Menschen vor Ort reagiert
    • Planung ist systematisch und zielt darauf ab, Raumproduktion zu steuern und zu organisieren
  • Legitimation:
    • Raumproduktion kann gesellschaftlich legitim sein, auch wenn sie rechtlich nicht anerkannt ist
    • Planung hat rechtliche Legitimation, auch wenn die gesellschaftliche Akzeptanz schwindet, und kann in das Eigentum eingreifen
  • Grenzen:
    • Raumproduktion stößt auf rechtliche Beschränkungen, besonders beim Grundeigentum
    • Planung sollte Raumproduktion nicht ignorieren oder verhindern, sondern integrieren, da beide Prozesse untrennbar miteinander verbunden sind
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6
Q

Planung und Eigentum

A

Die Beziehung zwischen Planung und Eigentum ist durch ein Spannungsfeld zwischen dem individuellen Eigentumsrecht und dem Gemeinwohl geprägt. Das Bodeneigentum, spielt eine zentrale Rolle in der Planung, da Planungsentscheidungen oft direkt auf Grund und Boden Einfluss nehmen.

Das Grundgesetz (§14 GG) garantiert das Eigentumsrecht, definiert jedoch auch dessen Grenzen. Eigentum verpflichtet, und sein Gebrauch soll dem Wohl der Allgemeinheit dienen. In der Planung bedeutet dies, dass individuelle Eigentumsrechte zugunsten des Gemeinwohls eingeschränkt werden können. Diese Balance zwischen dem Schutz des individuellen Eigentums und der Berücksichtigung öffentlicher Interessen ist ein grundlegender Aspekt der Planung.

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7
Q

Boden

A

Boden ist die oberste Verwitterungsschicht der Erde, die aus Land und Wasser besteht und ein Gefüge aus mineralischem und organischem Material bildet. Er ist Teil von Ökosystemen und dient als Lebensraum für Menschen, da er die Grundlage für viele Lebensbedürfnisse wie Wohnen und Bewegung bietet. Zudem ist Boden eine wichtige Ressource für die Produktion von Nahrungsmitteln und Rohstoffen.

Rechtlich betrachtet ist Boden ein physischer Maßstab für staatliche Souveränität und umfasst das Recht auf Eigentum, das auch gewinnorientierte Nutzungsmöglichkeiten beinhaltet. Gleichzeitig unterliegt dieses Recht jedoch der Verpflichtung, dem Gemeinwohl zu dienen.

Wirtschaftlich ist Boden ein ubiquitäres Gut, das jedoch nicht als öffentliches Gut gilt, sondern als Ware und knappe Ressource. Er dient als Sachwertanlage und Sicherheit für Kredite. Boden ist endlich, nicht vermehrbar oder produzierbar und nicht beweglich, was zu Nutzungskonflikten zwischen Grundbedürfnissen, gesellschaftlichen Ansprüchen (Gebrauchswert) und wirtschaftlichen Interessen (Tauschwert) führt, was eine Steuerung durch Eingriffe in die Bodennutzung erfordert.

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8
Q

Leitvorstellung der Raumordnung und Grundsätze der Bauleitplanung

A

Die Leitvorstellung der Raumordnung und die Grundsätze der Bauleitplanung betonen beide die Bedeutung einer nachhaltigen Entwicklung. Nach dem Raumordnungsgesetz (ROG) soll soziale, wirtschaftliche und ökologischen Ansprüche in Einklang gebracht werden. Ähnlich fordert das Baugesetzbuch (BauGB), dass Bauleitplanung die soziale, wirtschaftliche und umweltbezogene Anforderungen berücksichtigt und gleichzeitig den Bedürfnissen künftiger Generationen gerecht wird. Beide Konzepte streben eine sozialgerechte und umweltschonende Bodennutzung an.

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9
Q

Planung als politisches Handlungsfeld

A

Planung ist ein politisches Handlungsfeld, das sich mit der bewussten Intervention von kollektiven Akteuren bei der Gestaltung urbaner Räume beschäftigt. Ziel ist es, die Ergebnisse im Interesse der beteiligten Akteure zu beeinflussen.

Planung operiert stets im Spannungsfeld unterschiedlicher Interessen und kann dabei auch interessengeleitet sein. Sowohl der Planungsgegenstand als auch der Planungsprozess und die Ziele sind häufig umstritten. In liberalen Demokratien wird laufend darüber diskutiert, was Planung ist und wie sie idealerweise gestaltet werden sollte.

In Bezug auf die Bodennutzung steuert Planung die zukünftige Entwicklung, indem sie sowohl Siedlungsräume, nicht bebaute Naturräume als auch die dazwischenliegende Infrastruktur berücksichtigt. Planung, als Teil des Wohlfahrtsstaats, ist befugt, Eigentumsrechte am Boden zu regulieren (durch Erweiterung oder Einschränkung), um den Lebensraum der Gesellschaft zu gestalten und räumliche Disparitäten auszugleichen.

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10
Q

Vormoderne Planung

A

Logische Schritte, um die Zukunft wirksam nach bestimmten Zielen zu gestalten

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11
Q

Planung in liberalen Demokratien

A

Planung in liberalen Demokratien bezeichnet eine Institution des Wohlfahrtsstaates, die dazu dient, die konflikthaften gesellschaftlichen und individuellen Ansprüche an den Raum gemäß den Prinzipien des Wohlfahrtsstaates zu regeln. Sie ist von Natur aus konflikthaft, da sie immer eine Umverteilung bedeutet. Dabei werden sowohl gegenwärtige als auch zukünftige Interessen berücksichtigt. Die Planung umfasst nicht nur die Festlegung von Zielen und Methoden, sondern auch die Art und Weise, wie diese umgesetzt werden, was je nach Planungsverständnis variieren kann.

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12
Q

Wohlfahrtsstaat

A

Ein Staat, der umfassende Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung des sozialen, materiellen und kulturellen Wohlergehens seiner Bürger durch staatliche Eingriffe und Unterstützungsmaßnahmen ergreift

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13
Q

Entwicklung des Wohlfahrtsstaats und der Planung

A

Die Wurzeln des Wohlfahrtsstaates reichen tief in die Aufklärung zurück. Diese Zeit markierte den Übergang von Irrationalität und Tradition zu Vernunft und Wissenschaft. Es entstand der Glaube an die Gleichheit und Handlungsmacht der Menschen sowie an eine durchdachte Planung für die Gesellschaft.

Die Aufklärung stellte die feudalistischen und absolutistischen Herrschaften infrage und forderte einen Staat, der auf Menschenrechten und Gerechtigkeit basiert – sichtbar in den Idealen „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“. Der Staat sollte demokratisch sein, Gewaltenteilung haben und dem Gemeinwohl dienen. Man glaubte auch, dass Geschichte und Gesellschaft planbar sind.

Ein Staat war in der Aufklärung nur dann legitim, wenn er den Willen des Volkes respektierte oder den „Gesellschaftsvertrag“ erfüllte und das Wohl der Gesellschaft förderte. Diese Ideen führten zur Entwicklung des Wohlfahrtsstaates, der sich im 19. und 20. Jahrhundert weiter festigte, besonders durch politische Veränderungen und Arbeiterkämpfe.

Wichtige Denker wie Immanuel Kant und John Locke trugen die Ideen des politischen Liberalismus vor, darunter Gewaltenteilung, internationale Zusammenarbeit und freie Wahlen. Der Wohlfahrtsstaat integriert diese liberalen Prinzipien, die die Freiheit des Einzelnen und des Marktes betonen. Adam Smiths Konzept der „unsichtbaren Hand“ des Marktes aus „Der Wohlstand der Nationen“ ist zentral: Er beschrieb, wie Freihandel und Eigeninteresse zum Wohlstand der Nationen beitragen können, solange ein angemessener staatlicher Rahmen vorhanden ist.

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14
Q

Doppelrolle des Wohlfahrtsstaats

A

Der Wohlfahrtsstaat hat eine Doppelrolle, die in liberalen Demokratien besonders deutlich wird. Diese Doppelrolle umfasst zwei wesentliche Funktionen:

  • Entbettung des Marktes: Der Staat sorgt dafür, dass der Markt reibungslos funktioniert, indem er zentrale Rahmenbedingungen wie Vertragssicherheit, Handelsregeln und Eigentumsrechte garantiert. Diese Funktion wird als „Entbettung“ bezeichnet, weil der Staat den Markt aus seinem sozialen und wirtschaftlichen Kontext herauslöst und ihm eine stabile Grundlage bietet. Er stellt sicher, dass die Marktprozesse effizient und vorhersagbar ablaufen.
  • Einbettung des Marktes: Gleichzeitig übernimmt der Staat die Aufgabe, die negativen Auswirkungen des Kapitalismus abzufedern. Das bedeutet, dass er Maßnahmen wie Daseinsvorsorge, soziale Sicherheitsnetze und individuelle Rechte bereitstellt. Diese Funktion wird als „Einbettung“ bezeichnet, weil der Staat den Markt in ein soziales Netz einbettet, das die sozialen und individuellen Bedürfnisse berücksichtigt und Ungleichheiten ausgleicht.
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15
Q

Legitimität des Wohlfahrtsstaates

A

Die Legitimität des Wohlfahrtsstaates in liberalen Demokratien basiert auf seiner Orientierung am Gemeinwohl. Der Staat wird als gerechtfertigt angesehen, weil er zwischen unterschiedlichen Interessen vermittelt und abwägt. Ein konkretes Beispiel dafür ist die Planung der Bodennutzung. Hier hat der Staat die Aufgabe, den Umgang mit dem wertvollen Gut Boden zu regeln, indem er Optionen für die Nutzung eröffnet oder einschränkt. Planung ist dabei ein Mittel, um Missstände abzubauen, gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen und dem Gemeinwohl zu dienen. Sie ermöglicht eine geordnete Entwicklung und kann das Eigentum in einem gewissen Rahmen einschränken, ohne jedoch dessen grundlegende Existenz infrage zu stellen.

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16
Q

Stadtstruktur

A

Die Stadtstruktur kann durch verschiedene Modelle erklärt werden, die unterschiedliche Aspekte des städtischen Wachstums und der räumlichen Organisation betrachten. Zwei bedeutende Modelle stammen von Ernest Burgess (1926) und Homer Hoyt (1956):

  • Burgess-Modell - Modell der konzentrischen Zonen: Städtisches Wachstum in konzentrischen Ringen um ein Zentrum, soziale Schichtung nach Zonen
  • Hoyt-Modell - Sektor-Modell: Städtisches Wachstum in sektoralen Bereichen entlang von Verkehrswegen und geografischen Merkmalen, verschiedene städtische Funktionen und soziale Klassen konzentrieren sich in spezifischen Sektoren
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17
Q

Bodenrente und Einfluss von Stadtplanung

A

Bodenrente bezeichnet den wirtschaftlichen Gewinn, der durch die Nutzung von Grundstücken oder Immobilien aufgrund ihrer Lagebedingungen erzielt wird.

Stadtplanung beeinflusst die Bodenrente durch:

  • Definition der Art und Maß der baulichen Nutzung
  • Schaffung von Infrastruktur (Erschließung, Transportmittel, soziale Infrastruktur)
  • Bedingung von Standortvorteilen und -nachteilen (Emissionen, Zentralität, Grünanlagen, Freizeiteinrichtungen)
  • Förderung von Investitionen (Sanierung, Hofbegrünung)
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18
Q

Bodenspekulation

A

Kauf und Haltung von Grundstücken mit dem Ziel, von einer zukünftigen Wertsteigerung zu profitieren. Spekulanten erwerben Grundstücke in der Erwartung, dass deren Preis durch Veränderungen in der Stadtentwicklung, Infrastrukturverbesserungen oder andere Faktoren steigen wird.

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19
Q

Verfügungsregime

A

Rechte und Möglichkeiten innerhalb des Verfügungsregimes definieren, wie ein Eigentümer mit seinem Vermögen umgehen kann:

  • Nutzungsrecht (Usus, ius utendi): Recht, ein Gut zu benutzen (ein Grundstück zum Wohnen nutzen, ohne dabei Miete zu zahlen)
  • Recht am Ertrag (Usus fructus, ius frutendi): Recht, die Erträge oder „Früchte“ eines Gutes zu behalten, die durch die Nutzung des Gutes erzielt werden (Mietzinsen aus der Wohnnutzung eines Grundstücks erhalten)
  • Veränderungsrecht (Abusus, ius abutendi): Recht, ein Gut zu verändern, zu vernichten oder seine Nutzung erheblich zu ändern (ein Grundstück, das ursprünglich für Wohnzwecke vorgesehen war, stattdessen für gewerbliche Zwecke nutzen)
  • Veräußerungsrecht (ius abutendi): Recht, ein Gut zu verkaufen und den erzielten Gewinn zu behalten (ein Grundstück verkaufen und den Erlös daraus behalten)
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20
Q

Traditioneller Planungsprozess

A

Der traditionelle Planungsprozess umfasst eine strukturierte, oft lineare Vorgehensweise, bei der technische Lösungen für gesellschaftliche Probleme entwickelt werden. In diesem Ansatz entscheidet eine demokratisch gewählte Stadtregierung über die verschiedenen Aspekte der Planung. Das traditionelle Planungsverständnis orientiert sich an der Gegenwart und dem Status Quo, um zukünftige Entwicklungen zu gestalten und gesellschaftliche Ziele zu erreichen. Die Planung sowie die Regierungen fungieren dabei als ordnende Instanzen, die durch Zielformulierung und deren Umsetzung Ordnung schaffen.

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21
Q

„Dilemmas in a General Theory of Planning“ von Horst Rittel und Melvin Webber

A

Rittel und Webber empfehlen einen flexiblen, iterativen Ansatz, der die Komplexität und Unsicherheit „bösartiger Probleme“ berücksichtigt und sich an den wechselnden Anforderungen und dem Feedback der Betroffenen orientiert.

  • „wicked problems“ sind komplexe, schwer abgrenzbare Probleme, die keine einfachen Lösungen haben
  • im Gegensatz zu „tame problems“, die klare Lösungen haben und sich in standardisierte Verfahren einordnen lassen, sind „wicked problems“ vielschichtig und verfügen nur über temporäre Lösungen, die je nach Kontext angepasst werden müssen
  • Probleme und ihre Lösungen sind dynamisch und Planer müssen kontinuierlich Anpassungen vornehmen (im Gegensatz zu einem linearen Planungsprozess, bei dem man von einem klar definierten Problem zu einer festgelegten Lösung übergeht)
  • in einer pluralistischen Gesellschaft gibt es kein universell akzeptiertes allgemeines Wohl
22
Q

Idealer Planungprozess

A

Dynamischer und integrativer Prozess, in dem Planung und Entscheidung eng zusammengehören. Dieser Prozess zielt darauf ab, kollektives Handeln zu ermöglichen, indem er als Koordinations- und Konsensfindungsprozess dient und durch die Auswahl der besten Alternative zum optimalen Ergebnis gelangen. Innerhalb dieses Rahmens werden kontinuierlich Vorentscheidungen getroffen, die die Beteiligung relevanter Akteure, die Berücksichtigung und Gewichtung unterschiedlicher Interessen sowie die Definition von Planungsproblemen und -zielen umfassen, um ein möglichst breites Einvernehmen zu erzielen.

23
Q

Systemgerechtigkeit

A

Systemgerechtigkeit bezieht sich auf die Fairness und Gleichbehandlung in öffentlichen Planungsprozessen, die auf demokratischen Grundsätzen basieren. Sie verlangt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind (§3 Abs. 1 GG). Öffentliche Planung muss daher auf einem politisch legitimierten Zielsystem basieren und nach einheitlichen Maßstäben erfolgen. Bei vergleichbaren Fällen muss Gleichbehandlung gewährleistet sein, wobei in Einzelfällen Abweichungen möglich sind. Diese Abweichungen sind jedoch nur dann gerechtfertigt, wenn die Planung insgesamt notwendig ist, die vorgeschlagene Lösung geeignet ist, die identifizierten Probleme zu lösen und dem Allgemeinwohl dient. Zudem muss die Lösung verhältnismäßig sein, was bedeutet, dass keine weniger eingreifenden Alternativen zur Verfügung stehen, die gleichermaßen effektiv wären.

24
Q

Planung und Politik

A

Der Zusammenhang zwischen Planung und Politik besteht darin, dass Planung ein wesentlicher Teil des politischen Prozesses ist, der darauf abzielt, kollektives Handeln in Situationen zu ermöglichen, in denen ein Konsens nicht von vornherein gegeben ist. Politik schafft die Rahmenbedingungen für kollektives Handeln, während die Planung den Konsens- und Koordinationsprozess vorbereitet und gestaltet.

Dieser Prozess der Konsensfindung in der Planung ist oft mit Konfliktaustragung verbunden, da unterschiedliche Interessen und Meinungen berücksichtigt und ausgeglichen werden müssen. Die Methoden, um Konsens zu erreichen, können variieren und reichen von Überredung und Verhandlungen bis hin zur Anwendung von Macht, wie etwa Mehrheitsentscheidungen, oder in extremen Fällen sogar diktatorischem Zwang.

25
Q

Planungspraxis

A

Planungspraxis bezieht sich auf die konkrete Umsetzung von Raumplanung, bei der Funktionen und Ansprüche innerhalb eines Raumes gesteuert und verteilt werden. Diese Verteilung basiert auf Annahmen über die Struktur und Funktionsweise der Gesellschaft, die politische, ökonomische und soziologische Aspekte umfassen.

Da unterschiedliche Akteure verschiedene Interessen haben, entstehen häufig Konflikte über die Art der Verteilung. Dieser Verteilungsprozess ist sowohl machtbasiert als auch politisch und erfordert umfassendes Expertenwissen, z. B. im Bau- und Planungsrecht, Verwaltungsaufbau sowie technischem und sektoralem Wissen.

Für die Legitimation des Verteilungsprozesses spielen Expertenwissen und der Ausgleich zwischen verschiedenen Interessen eine zentrale Rolle. Da gesellschaftliche Bedingungen sich ständig ändern, sind die Ergebnisse des Verteilungsprozesses nie endgültig. Diese Verteilung kann zudem Rückwirkungen auf die Gesellschaft haben, was möglicherweise zu einer Neuverteilung oder Anpassung führt.

26
Q

Funktionen der Raumplanung als öffentliche Aufgabe

A

Die Funktionen der Planung in einem demokratischen Kontext umfassen mehrere zentrale Aufgaben:

  • Frühwarnfunktion: Planung soll frühzeitig auf Probleme aufmerksam machen und Einfluss darauf nehmen, wie diese wahrgenommen, definiert und gelöst werden können
  • Orientierungsfunktion: Planung hilft dabei, Handlungen zeitlich in die Zukunft zu verlängern und langfristige Perspektiven zu entwickeln
  • Koordinationsfunktion: Planung berücksichtigt sachliche Zusammenhänge und deren Bewertung aus verschiedenen Interessensperspektiven berücksichtigt, um Ziel und Maßnahmekonflikte frühzeitig auszuräumen
  • Moderationsfunktion: In Fällen von Verteilungs- und Interessenkonflikten soll die Planung dazu beitragen, verhärtete Positionen aufzulösen und kooperative, gemeinwohlorientierte Lösungen zu fördern
27
Q

Planungsebenen innerhalb des deutschen Raumordnungssystems

A
  • Europäische Union:
    • Europäisches Rahmenentwicklungskonzept (EUREK): Vorgaben und Leitlinien auf europäischer Ebene.
  • Bund:
    • Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung: Koordinierende und rahmensetzende Aufgaben für die Raumplanung.
    • Raumordnungsgesetz (ROG): Gesetzliche Grundlage, die Ziele, Grundsätze und Erfordernisse der Raumordnung definiert und eine nachhaltige Entwicklung sicherstellen soll.
  • Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO):
    • Koordination zwischen Bund und Ländern.
    • Leitbilder der Raumordnung: Übergeordnete Ziele, wie die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Sicherung der Daseinsvorsorge, nachhaltige Entwicklung und Gestaltung des Klimawandels.
  • Bundesländer:
    • Oberste und Obere Raumordnungs- und Landesplanungsbehörden: Behörden, die für die Raumplanung auf Landesebene zuständig sind.
    • Landesplanungsgesetze (LPlG): Gesetzliche Rahmenbedingungen für die Raumordnung auf Landesebene.
    • Landesentwicklungspläne/-programme (LEP): Konkrete Planungen und Programme, die die langfristige Entwicklung des Landes steuern.
    • Raumordnungspläne: Pläne, die die Struktur und Nutzung des Raumes auf Landesebene festlegen.
  • Regionen:
    • Regionalpläne: Legen fest, wie verschiedene Raumkategorien genutzt werden sollen. Sie beinhalten:
      • Raumkategorien: Verschiedene Arten von Flächen.
      • Zentrale Orte: Hauptknotenpunkte innerhalb der Region.
      • Besondere Gemeindefunktionen: Spezifische Aufgaben und Funktionen, die einzelnen Gemeinden zugewiesen werden.
      • Siedlungsschwerpunkte: Bereiche mit verstärkter Siedlungsentwicklung.
      • Achsen: Wichtige Verkehrswege und Entwicklungskorridore.
  • Gemeinden:
    • Flächennutzungspläne: Planen die Nutzung von Flächen auf kommunaler Ebene.
    • Bebauungspläne: Konkrete Festlegungen für die Bebauung bestimmter Gebiete.
28
Q

Hierarchisches Planungssystem

A

Hierarchisches Planungssystem regelt das Zusammenspiel der verschiedenen Planungsebenen. Wesentliche Elemente dieser Hierarchie sind das Gegenstromprinzip und die Anpassungsgebot: Untere Planungsebenen müssen an übergeordneten Planungen beteiligt werden, während sie gleichzeitig an die Vorgaben dieser Planungen gebunden sind.

29
Q

Typen von Planungsinstrumenten

A

Die Typen von Planungsinstrumenten lassen sich in drei Hauptkategorien unterteilen: Formelle Instrumente, Informelle Instrumente und Beteiligung. Diese Instrumente unterscheiden sich in ihrer Anwendung und Zielsetzung.

  • Formelle Pläne und Instrumente sind rechtsverbindlich (basieren auf Gesetzen und Verordnungen und haben verbindlichen Charakter, z. B. Bauleitplanung und besonderes Städtebaurecht)
  • Informelle Instrumente haben keine unmittelbaren rechtlichen Wirkungen und unterliegen in der Regel keinem förmlichen Verfahren, sie bieten zielgerichtete Lösungen für spezifische städtebauliche Herausforderungen, da sie ohne gesetzliche Verpflichtungen entwickelt werden (z. B. städtebauliche Rahmenpläne, Wettbewerbsbeiträge, Governance-Instrumente, räumliche Interventionen). Es existiert „keine allgemein anerkannte Systematisierung“ von informellen Intrumenten.
  • Beteiligung:
    • Bestandteil von formellen und informellen Instrumenten
    • Ausgangspunkt für räumliche Entwicklung („bottom-up“)
30
Q

Bauleitplanung

A

Die Bauleitplanung stellt sicher, dass die städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde planvoll und unter Berücksichtigung der zukünftigen Bedürfnisse und Anforderungen erfolgt. Sie unterteilt sich in zwei Hauptpläne:

  • Flächennutzungsplan (FNP) gehört zur vorbereitenden Bauleitplanung (verwaltungsinterner Planwerk) und legt die grundsätzliche Nutzung des Bodens in einer Gemeinde fest. Der FNP ist nicht rechtlich verbindlich, sondern dient als Orientierung für die weitere Entwicklung und die Aufstellung von Bebauungsplänen
  • Bebauungsplan (B-Plan) gehört zur verbindlichen Bauleitplanung (Rechtsnorm) und konkretisiert die Vorgaben des Flächennutzungsplans. Er ordnet die städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde durch Festlegungen zur Art und zum Maß der Bodennutzung.
    • Funktionsweise (Angebotsplanung): Im Rahmen des Bebauungsplans macht die Stadt den Grundstückseigentümern ein “Angebot” zur Bebauung ihrer Grundstücke. Es gibt jedoch kein Baugebot, das heißt, die Eigentümer sind nicht verpflichtet, sofort zu bauen.
    • Typen: qualifizierter und einfacher B-Plan („Angebotsplanung“), vorhabenbezogener B-Plan
    • Bestimmtheitsgebot: Vollständigkeit, Übersichtlichkeit, Eindeutigkeit, Lesbarkeit, Dauerhaftigkeit
31
Q

Besonderes Städtebaurecht

A

Besonderes Städtebaurecht ist ein formelles Instrument der Stadtplanung, das sich auf den Umgang mit dem bestehenden städtebaulichen Bestand konzentriert, um bestehende Stadtstrukturen zu erhalten, anzupassen oder neu zu gestalten. Es geht über die allgemeine Bauleitplanung hinaus.

Merkmale:

  • Fokus auf den Bestand: Ab den 1960er Jahren wurde zunehmend deutlich, dass neben der Außenentwicklung auch die Bestandsentwicklung berücksichtigt werden muss.
  • Schärfere Eingriffe: gezielte Maßnahmen, um bestehende Probleme zu lösen
  • Förderung durch Bund: Wenn Rendite nicht ausreicht, kann der Bund an den Kosten beteiligen

Instrumente:

  • Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen
  • Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen
  • Stadtumbau
  • Soziale Stadt
  • Private Initiativen zur Stadtentwicklung
  • Erhaltungssatzung
  • Städtebauliche Gebote

Ursprünglich „Kahlschlagsanierung“: sehr großer Eingriff in die Eigentumsrechte und finanzieller Aufwand

32
Q

Städtebauförderung

A

Städtebauförderung bezieht sich auf die Bereitstellung von Bundesmitteln zur Unterstützung städtebaulicher Maßnahmen in Städten und Gemeinden. Städte und Gemeinden können diese Fördermittel beim zuständigen Landesministerium beantragen, das die Förderrichtlinien und Bedingungen festlegt.

Ein zentraler Bestandteil der Städtebauförderung ist die Festlegung einer Gebietskulisse, die sich an Satzungen, besonderem Städtebaurecht oder Förderprogrammen orientiert. Zudem muss die finanzielle Beteiligung des Landes und der Kommune sichergestellt werden. Ein integriertes Handlungskonzept (ISEK) ist erforderlich, um Ziele, Maßnahmen und Projekte zu definieren sowie Synergieeffekte zu berücksichtigen. Auch die Mitwirkung der Bürger
muss gewährleistet und das Konzept regelmäßig fortgeschrieben werden. Zudem ist eine Kosten- und Finanzierungsübersicht (KoFi) notwendig.

Schwerpunkte (laut § 164b Abs. 2 BauGB)

  • Stärkung von Innenstädten und Ortsteilzentren, insbesondere durch Wohnungsbau und Denkmalschutz
  • Wiedernutzung von brachliegenden Flächen, wie Industrie-, Konversions- oder Eisenbahnflächen, für Wohn- und Arbeitsstätten sowie Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen, unter Berücksichtigung umweltschonender und flächensparender Bauweisen
  • Durchführung städtebaulicher Maßnahmen zur Behebung sozialer Missstände

Insgesamt zielt die Städtebauförderung darauf ab, städtebauliche Strukturen zu verbessern, bestehende Probleme zu beheben und eine nachhaltige Stadtentwicklung zu fördern.

33
Q

Governance-Instrumente als Teil von informellen Instrumenten

A

Governance-Instrumente sind Planungswerkzeuge, die seit den 1990er Jahren in Städten verwendet werden. Dazu gehören projektbezogene und strategische Planung. Ihr Zweck ist es, klare Richtlinien innerhalb der Verwaltung zu schaffen und die Ziele anderer Pläne oder Projekte abzustimmen. Diese Instrumente sorgen dafür, dass offizielle Planungen wie die Bauleitplanung in ein Netzwerk von informellen Planungen eingebettet sind.

Typen:

  • ordnungsrechtliche/legislative
    Instrumente:
    Gesetze, Verordnungen, Satzungen (bestimmen die Möglichkeiten/Grenzen des
    Handelns öffentlicher wie privater Akteure)
  • fiskalische Instrumente: Förderung, externe finanzielle Anreize
    (Subventionen, Steuern)
  • vertragliche Instrumente:
    Verhandlungen und Überzeugungen der Akteure als ‚gleichberechtigte Partner‘ (Vertrag, Vereinbarung, Kooperationen)
  • Informations- und/oder
    kommunikative Instrumente: Überzeugen, fachliche Orientierung, Koordination, Beteiligung
34
Q

Offene räumliche Interventionen als Teil von informellen Instrumenten

A

Offene räumliche Interventionen sind Maßnahmen, die oft aus Unzufriedenheit mit offiziellen Planungen entstehen und von unten nach oben kommen. Sie werden zunehmend auch von offiziellen Stellen genutzt, um die Wirkung und Akzeptanz von Projekten zu testen. Beispiele sind Zwischennutzungen und Tactical Urbanism, bei denen kurzfristige, flexible Maßnahmen zur Verbesserung von städtischen Räumen eingesetzt werden. Diese Interventionen fördern die Bürgerbeteiligung und bieten eine Alternative zu formellen Planungsprozessen.

35
Q

Instrumente der räumlichen Entwicklung und Steuerung

A

Indirekte Mechanismen

  • regulative Instrumente (Bau-, Planungs-, Naturschutz- und Umweltrecht) setzen den rechtlichen Rahmen für räumliche Entwicklungen
  • kommunikative Arbeitsformen sind auf Überzeugung und Verständigung zwischen verschiedenen Akteuren ausgerichtet
  • finanzielle Steuerungsformen eingesetzt (öffentliche Förderungen und andere finanzielle Unterstützungsquellen)

Direkte Mechanismen

  • Marktteilnahme (Zwischenerwerb von Grundstücken)
  • Durchführung öffentlicher Investitionen (Infrastrukturprojekte, Aufwertung von Freiräumen)

Strukturierende Wirkung öffentlicher Akteure durch Prozessmanagement: Förderung von Meinungsbildung, die Koordination zwischen verschiedenen Akteuren sowie die Gestaltung von Kooperationen und Organisationsentwicklungen

36
Q

“Paradigmenwechsel” im besonderen Städtebaurecht

A

Grundlegende Veränderung in der städtebaulichen Praxis und den Prioritäten.

Ursprünglich:

  • Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen: Ganze Stadtviertel wurden radikal erneuert („Kahlschlagsanierung“), was große Eingriffe ins Stadtbild und hohe Kosten verursachte.
  • Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen: Schaffung von neuem Bauland durch umfangreiche Umstrukturierungen, die stark in Eigentumsrechte eingriffen und später soziale Abfederung erforderten.

Paradigmenwechsel:

  • Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen: Fokus auf einer „behutsamen Stadterneuerung“, die vorhandene Strukturen schonend modernisiert.
  • Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen: Anstelle der Erschließung neuen Baulands wird jetzt die Umnutzung innerstädtischer Konversionsflächen priorisiert.

Heute konzentriert sich die Stadtentwicklung vor allem auf Erneuerung und Konversion im Innenbereich. Diese Ansätze sind jedoch komplexer und erfordern differenzierte Instrumente, um den neuen Herausforderungen gerecht zu werden.

37
Q

Unterschied zwischen dem besonderen und dem allgemeinen Städtebaurecht

A

Der Unterschied zwischen dem besonderen und dem allgemeinen Städtebaurecht liegt im Umgang mit den städtebaulichen Gegebenheiten einer Gemeinde.

Das allgemeine Städtebaurecht konzentriert sich auf die generelle Planung und Entwicklung von neuen Baugebieten. Es bezieht sich auf die Schaffung von Baurechten und die Entwicklung neuer städtischer Strukturen, oft auf unbebauten Flächen. Die Komplexität liegt hier in der Planung neuer Gebiete und der Integration dieser in die bestehende Stadtstruktur. Die Akteursstruktur ist dabei meist klarer und die Eigentumsverhältnisse weniger fragmentiert.

Das besondere Städtebaurecht befasst sich primär mit dem Umgang mit dem bestehenden städtebaulichen Bestand einer Gemeinde. Hier liegt die Komplexität in den spezifischen Merkmalen der vorhandenen Gebiete, wie kleinteiligen Eigentumsstrukturen, zahlreichen Stakeholdern (z.B. Bewohner, Eigentümer, Institutionen) und sozialen sowie ökonomischen Dynamiken wie Gentrifizierung, Schrumpfung oder Leerstand. Diese Faktoren führen zu einem flächenhaften Handlungsbedarf, der gezielte und oft umfangreiche Eingriffe erfordert. Um diese Komplexität zu bewältigen, bietet das besondere Städtebaurecht größere Steuerungsmöglichkeiten, wie das bodenrechtliche Sonderrecht oder städtebauliche Gebote. Zudem erfordert es oft den erweiterten Einsatz von Fördermitteln, um die notwendigen Maßnahmen durchzuführen.

Das besondere Städtebaurecht ist komplexer und spezifischer auf bestehende Strukturen ausgerichtet, während das allgemeine Städtebaurecht eher die grundlegende Planung und Entwicklung neuer städtischer Gebiete umfasst.

38
Q

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen (SEM)

A

Instrument der Stadtplanung, das für die Entwicklung sehr großer Gebiete genutzt wird, die im öffentlichen Interesse liegen und eine einheitliche Vorbereitung sowie eine zügige Durchführung erfordern. Diese Maßnahmen sind im Baugesetzbuch (§ 165 Abs. 3 BauGB) geregelt und unterliegen strengen Voraussetzungen:

  • Die Maßnahme muss den Zielen einer neuen Entwicklung oder einer städtebaulichen Neuordnung entsprechen.
  • Die Durchführung muss im Interesse der Allgemeinheit liegen, etwa zur Deckung eines erhöhten Bedarfs an Wohn- und Arbeitsstätten, zur Errichtung von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen oder zur Wiedernutzung brachliegender Flächen.
  • Die Ziele der Maßnahme können nicht durch städtebauliche Verträge oder andere mildere Mittel erreicht werden.
  • Die zügige Durchführung der Maßnahme muss innerhalb eines absehbaren Zeitraums gewährleistet sein.

Verfahren und Eingriffe:

  • Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme stellt den höchsten Eingriff in die Eigentumsrechte dar. Dabei kauft oder enteignet die Stadt alle betroffenen Grundstücke im Entwicklungsbereich. Der Wert dieser Grundstücke wird zum Zeitpunkt des Einleitungsbeschlusses der SEM festgelegt.
  • Im Anschluss erfolgen die Grundstücksneuordnung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung des notwendigen Planungsrechts.
  • Nach Abschluss der Entwicklungsmaßnahme werden die Grundstücke in ihrer neuen Form wieder veräußert.

Besondere Herausforderungen:

  • Die Stadt muss bei der Durchführung einer SEM in finanzielle Vorkasse gehen und trägt das Risiko, insbesondere zur Vermeidung von Bodenspekulation.
  • Aufgrund der intensiven Eingriffe in die Eigentumsrechte und der hohen Anforderungen an die Durchführung ist die „Latte“ für die Festlegung einer SEM sehr hoch.
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Q

Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen

A

Zentrales Instrument des besonderen Städtebaurechts, das darauf abzielt, Gebiete wesentlich zu verbessern oder umzugestalten, um städtebauliche Missstände zu beheben (laut § 136 Abs. 2 BauGB).

Hauptarten:

  • Substanzschwäche: Gebäude/Gebiet entspricht nicht den Anforderungen für gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
  • Funktionsschwäche: Gebiet erfüllt seine vorgesehenen Aufgaben innerhalb der Gemeindestruktur nicht mehr

Voraussetzungen in vorbereitenden Untersuchungen (VU):

  • städtebauliche Missständen
  • Maßnahmenkonzept mit Rahmenplan und Stadterneuerungskonzept
  • Sicherstellung der Finanzierbarkeit durch eine Kostenschätzung und Finanzierungsübersicht (KoFi)

Verfahrensarten:

  • Vereinfachtes Verfahren: Erhaltung, Instandsetzung und Modernisierung
  • Umfassendes Verfahren (Regelfall): erhebliche Gebietsumgestaltung mit besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften (Dämpfung der Bodenwertsteigerung und Erhebung von Ausgleichsbeträgen)

Besonderheiten:

  • Besonderes Vorkaufsrecht: Die Gemeinde hat das Recht, Grundstücke im Sanierungsgebiet zu kaufen.
  • Baugebot: Verpflichtung zur Durchführung bestimmter Bauarbeiten.
  • Sozialplan: Unterstützung der Betroffenen zur Minderung nachteiliger Auswirkungen
  • Soziale Erhaltungssatzung (Milieuschutz): Schutz der ansässigen Bevölkerung vor Verdrängung
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Q

Drei Säulen des besonderes Städtebaurechts

A

Hoheitliche Veranlassung: Notwendigkeit einer öffentlichen Initiative oder Entscheidung zur Durchführung von städtebaulichen Maßnahmen. Sie wird erforderlich, wenn die Angebote der Planung nicht ausreichen, um bestehende Probleme zu lösen. Besondere Herausforderungen treten bei kleinteiligen Eigentümerstrukturen und bei Gebieten auf, die von Entwertungsprozessen betroffen sind, wie bei Sanierungsgebieten.

Durchsetzungsinstrumente: Maßnahmen, die nicht nur als Anstoß für den Prozess dienen, sondern auch während des gesamten Prozesses eine Rolle spielen. Diese Instrumente unterstützen die Umsetzung der Maßnahmen und helfen dabei, die festgelegten Ziele zu erreichen.

Finanzierung umfasst Beteiligung aller drei Ebenen der öffentlichen Haushalte – Bund, Länder und Kommunen. Zudem ist die Beteiligung der Eigentümer notwendig, deren Grundstücke durch die Maßnahmen an Wert gewinnen. Diese Eigentümer müssen Ausgleichsbeträge leisten, um die Kosten der Sanierungsmaßnahmen zu decken und die Finanzierung nachhaltig zu sichern.

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Q

Kontext der informelln Planungsinstrumente

A

Kritik des fordistischen Planungsverständnisses: Das traditionelle Planungsverständnis war durch eine „Planungseuphorie“ gekennzeichnet, die umfassende, sektorale und top-down orientierte Planungen beinhaltete. Diese Form der Planung war stark hierarchisch und hoheitlich, was in der heutigen Zeit zunehmend in Frage gestellt wird.

Veränderte Planungsparadigmen: Mit dem Wandel vom Fordismus zum Postfordismus haben sich ökonomische und soziale Strukturen verändert, einschließlich Pluralisierung, Individualisierung und der De-Industrialisierung.

Neoliberales Staatsverständnis und Stadtpolitik: In der neoliberalen Ära kam es zu einer Roll-back- und Roll-out-Neoliberalisierung, die durch Privatisierung, Austeritätspolitik, Steuersenkungen und Investitionsförderung gekennzeichnet ist. Dies führte zu einer Verringerung der Finanzmittel der Gemeinden und einer betriebswirtschaftlichen Orientierung der Verwaltung. Aufgaben wurden zunehmend an privatwirtschaftliche und zivilgesellschaftliche Akteure ausgelagert. Städte begannen, sich im Wettbewerb miteinander zu messen, was zu einem Fokus auf Stärken, Stadtimage und weiche Standortfaktoren führte.

Neue Planungsparadigmen: In der neuen Planungslandschaft wird von der funktionalen Trennung und der autogerechten Stadt abgerückt. Stattdessen wird die historische Substanz gewürdigt, Innenentwicklung priorisiert und Governance statt Government betont. Planungsansätze sind nun inkrementell und pragmatisch, wobei Beteiligung, Kommunikation und Moderation zentrale Rollen spielen. Flexibilität und Anpassungsfähigkeit sind gefordert, und es gibt ein gewisses Misstrauen gegenüber umfassender Planung zugunsten von flexiblen Projekten.

In diesem Kontext gewinnen informelle Planungsinstrumente an Bedeutung. Diese Instrumente entstehen oft aus offenen Strategiepapiere und Projekten und sind integraler Bestandteil der heutigen Planungsprozesse. Sie ermöglichen eine flexiblere und partizipative Herangehensweise an die Stadtplanung, die besser auf die komplexen und dynamischen Anforderungen der Gegenwart eingehen kann. Informelle Planungsinstrumente sind demnach nicht an strikte hierarchische Vorgaben gebunden, sondern erlauben es, auf die vielfältigen Herausforderungen des urbanen Wandels flexibel zu reagieren.

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Q

Informelle Planungsintrumente

A

Instrumente räum-
lichen Planens, die nicht rechtlich formalisiert, standardisiert und direkt rechtsverbindlich sind.
Informelle oder auch „weiche“ oder „persuasive“ Planungsverfahren und -instrumente werden
über folgende Merkmale charakterisiert:

  • keine oder geringe rechtliche Normierung
  • hohe Flexibilität durch eine situationsgerechte Orientierung auf spezifische Herausforde-
    rungen und entsprechend angepasste Verfahren und Instrumente, um mit diesen umzugehen
  • offene, kommunikative Aushandlungsprozesse und kooperative Zusammenarbeit unter-
    schiedlicher Akteure in netzwerkartigen Strukturen
  • indirekte Wirksamkeit durch die Selbstbindung der Akteure an die informellen Instrumente;
    ggf. Umsetzung in konkrete Projekte, (Förder-)Programme und Maßnahmen bzw. Berücksich-
    tigung in formellen Planungsverfahren

Unterteilung in:

  • Verwaltungsbindend und
    unterstützend: Governance New Public Management
  • Räumliche Interventionen,
    alternative Ansätze (Vorläufer: Soziale, performative Kunst)
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Q

Governance

A

Modernes Steuerungs- und Staatsverständnis, das ein kooperatives und kommunikatives Vorgehen betont, bei dem räumliche Entwicklungen nicht nur von staatlichen Akteuren entschieden werden, sondern in einem dialogischen und flexiblen Prozess mit verschiedenen Interessengruppen ausgehandelt werden.

In der Planungstheorie wird Governance als Ausdruck eines veränderten Staats- und Steuerungsverständnisses beschrieben, bei dem Planung als horizontales, netzwerkartiges und informelles Handeln verstanden wird. Anstelle strikter top-down-Ansätze liegt der Fokus auf der Kooperation zwischen verschiedenen Akteuren, um gemeinsam Lösungen für räumliche Entwicklungen zu erarbeiten.

44
Q

Informelle Städtebauliche Rahmenplanung, Wettbewerbe als Governance-Instrument

A

Informelle Städtebauliche Rahmenplanung umfasst räumlich und sachlich begrenzte Entwicklungsaufgaben, die als Wegweiser für die Verwaltung dienen und eine Informationsgrundlage für Bürger und Investoren bieten. Sie ist notwendig, um Entscheidungsgrundlagen für die materielle Ausgestaltung städtebaulicher Projekte zu schaffen und als Vermittlungsinstrument zwischen den verschiedenen Interessengruppen zu fungieren. Diese Planung konkretisiert die Festlegungen des Flächennutzungsplans (FNP) auf der Quartiersebene und bildet die Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen. Der Maßstab der informellen Städtebaulichen Rahmenplanung liegt in der Regel zwischen 1:5.000 und 1:1.000.

Wettbewerbe spielen eine wesentliche Rolle im Ideenfindungsprozess für städtebauliche Aufgaben. Sie bieten eine transparente Möglichkeit, die beste Lösung für eine spezifische Aufgabe zu ermitteln und gewährleisten eine offene Beauftragung und Entscheidungsfindung. Durch Wettbewerbe werden innovative und kreative Ansätze gefördert und die Auswahl des besten Entwurfs wird nachvollziehbar gemacht.

Jedoch gibt es bei Wettbewerben Herausforderungen, insbesondere in Bezug auf die demokratische Legitimation des Prozesses. Die Auslobung des Wettbewerbs und die Auswahl der Projekte können bereits Setzungen enthalten, bevor der umfassende demokratische Prozess der Bürgerbeteiligung beginnt. Es ist daher wichtig, Wettbewerbsaufgaben und die Ausschreibung demokratischer zu gestalten, um sicherzustellen, dass die Bürger frühzeitig in den Planungsprozess einbezogen werden. Zudem müssen die Entwurfsverfasser sich bewusst sein, welche Setzungen durch die Wettbewerbsaufgabe impliziert werden und welche Folgen diese für das gesamte Projekt haben können.

45
Q

Großprojekte,
Festivalisierung als Governance-Instrument

A

Großprojekte wie die Olympischen Spiele (Barcelona ’92), Internationale Bauausstellungen (IBA), Kulturhauptstädte oder Gartenschauen sind durch ihre klare zeitliche Befristung und die Orientierung auf ein spezifisches Ereignis oder Jahr gekennzeichnet. Sie werden oft durch eine spezielle organisatorische Einheit verwaltet und erfordern eine signifikante Bindung von Ressourcen. Diese Projekte bieten eine Plattform für freiwillige Kooperationen und tragen zur Standortpolitik und Imagebildung bei, indem sie emotionale Bindungen und Stolz bei den Beteiligten erzeugen.

Ein besonderer Fall ist die Internationale Bauausstellung (IBA). Im Gegensatz zu zeitlich begrenzten Events, hat die IBA keinen festen Rhythmus und konzentriert sich auf Architektur, Raumentwicklung und Planung. Städte und Regionen können freiwillig entscheiden, eine IBA auszurichten. Die IBA zielt darauf ab, internationale Planungsverständnisse zu beeinflussen und als Impulsgeber für innovative Lösungen zu dienen. Sie wird durch Bundesländer finanziert, oft ohne direkte Mittel für die Umsetzung der Projekte.

Die Phasen einer IBA umfassen die Definition des Leitthemas, die Einrichtung der Organisation, die inhaltliche Zuspitzung, die Qualifikations- und Umsetzungsphase, die Präsentationszeit und schließlich die Post-IBA Phase zur Verstetigung der Ergebnisse. Kernaufgaben des IBA-Teams sind die Aktivierung von Akteuren, die Betreuung von Projekten, das Herausarbeiten von Best Practices und die Mittelakquise. Ein Beispiel hierfür ist die IBA Emscher Park (1989-1999), die einen perspektivischen Inkrementalismus und ein strukturpolitisches Programm für das nördliche Ruhrgebiet darstellt.

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Q

Strategische Planung als Governance-Instrument

A

Strategische Planung dient dazu, ein koordiniertes und langfristiges, zielgerichtetes Vorgehen von selbstständigen Akteuren zu ermöglichen.

Der Fokus liegt nicht nur auf dem Enddokument wie Leitbildern oder Konzepten, sondern auch auf dem Prozess der Leitbildbestimmung. Dieser Prozess ist entscheidend, da er normative Ideale wie Visionen, Leitbilder und Ziele festlegt, die zur Profilierung in einem Wettbewerbskontext beitragen können.

Strategische Planung schafft und vermittelt Referenzsysteme, die die Kooperation unterschiedlicher Akteure erleichtern. Die Planung versteht sich als ein kooperativer Prozess, bei dem Aktivierung und Selbstbindung der Beteiligten eine zentrale Rolle spielen.

Strategische Planung hat eine enge Verbindung zur Agenda 2030 der Vereinten Nationen, die nachhaltige Entwicklung und soziale Gerechtigkeit weltweit fördern soll. Die Agenda 2030 definiert konkrete Ziele (Sustainable Development Goals, SDGs), die eine langfristige Orientierung für nationale und lokale Entwicklungsstrategien bieten. In der strategischen Planung können diese Ziele als Referenzsysteme dienen, um nachhaltige Entwicklungsstrategien zu entwickeln, die auf globale Herausforderungen eingehen und lokale Bedürfnisse berücksichtigen.

47
Q

Integrierte Entwicklungskonzepte als Governance-Instrument

A

Integrierte Entwicklungskonzepte sind eine Grundlage für ein koordiniertes, langfristiges strategisches Vorgehen. Sie zeichnen sich durch die prozedurale Integration aller relevanten Akteure in die Aushandlungsprozesse aus, wodurch eine umfassende Beteiligung ermöglicht wird. Gleichzeitig erfolgt eine substantielle Integration verschiedener sektoraler Planungen und Handlungsfelder, um unterschiedliche Maßnahmen und Projekte zu erarbeiten und Prioritäten zu setzen.

Im Gegensatz zur strategischen Planung, die oft auf die Definition eines allgemeinen Leitbilds oder einer Vision zur Profilierung von Städten oder Regionen abzielt, konzentrieren sich integrierte Entwicklungskonzepte auf den Umgang mit konkreten, spezifischen Problemen und Missständen. Sie werden auf unterschiedlichen Raumebenen angewandt, wie Quartier, Stadtteil, Stadt oder Region, und berücksichtigen sowohl räumliche als auch zeitliche Dimensionen. Diese Konzepte integrieren unterschiedliche Zeithorizonte, was sie zu einem festen Bestandteil für die Beantragung von Städtebauförderungsmitteln macht.

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Q

Sektorale Entwicklungsplanung als Governance-Instrument

A

Entwicklung von Konzepten und Handlungsprogrammen mit einem spezifischen thematischen Fokus (Wohnen, Verkehr und öffentlicher Raum). Sie ist darauf ausgelegt, eine detaillierte Betrachtung eines bestimmten Sektors oder Themas innerhalb der Gesamtstadtentwicklung vorzunehmen.

  • Stadtentwicklungsplan StEP (in Stuttgart „Konzept“ genannt): Gesamtstädtische Betrachtung, die räumliche Kohärenz und Ausgewogenheit gewährleistet
  • Gutachten und Beteiligungsverfahren: Um die Planungen zu untermauern und die relevanten Akteure einzubeziehen
  • Grundlage für konkrete Maßnahmen: Die sektorale Entwicklungsplanung bildet die Grundlage für konkrete Maßnahmen und Kooperationen und legt übergreifende Leitlinien für das Verwaltungshandeln fest.
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Q

Alternative Planungsansätze

A
  • Performative Ansätze nutzen oft künstlerische, temporäre Interventionen, um neue Perspektiven auf die räumliche Entwicklung zu zeigen. Sie sind explorativ und ergebnisoffen, zielen darauf ab, bestehende Situationen neu zu interpretieren und Problembewusstsein zu schaffen. Diese Ansätze fördern die Erkundung von Zukunftsoptionen und aktivieren Potenziale sowie Nutzer. Sie dienen der Stimulation und Inszenierung, indem sie bekanntes Terrain aus neuen Blickwinkeln betrachten und optimistisch mit Problemen umgehen. Performative Praktiken ergänzen traditionelle Planungsmethoden.
  • Zwischennutzung beschreibt temporäre Nutzung von Flächen oder Gebäuden, bevor eine endgültige oder langfristige Nutzung oder Entwicklung erfolgt. Sie dient zur Überbrückung von Leerständen, Nutzung von brachliegenden Flächen, oft ohne langfristige Planungsabsicht.
  • Pioniernutzung beschreibt innovative oder unkonventionelle Nutzung von Flächen, die oft vor der klassischen Stadtentwicklung entstehen. Sie dient zur Erschließung neuer Entwicklungsperspektiven und Erprobung neuer Nutzungsideen, oft auf brachliegenden oder untergenutzten Flächen.
  • Aktivierungsstrategien sind Strategien zur temporären oder langfristigen Aktivierung von brachliegenden oder untergenutzten Flächen mit dem Ziel von Förderung der Nutzung und Belebung von Flächen, Verbesserung der Quartiersinfrastruktur, oft durch unkonventionelle oder kreative Ansätze. Sie umfassen eine Vielzahl von Maßnahmen, die auf den spezifischen Kontext und die Bedürfnisse der Fläche abgestimmt sind (können sowohl Zwischennutzung als auch Pioniernutzung umfassen)
  • Bottom-up Prozesse bezeichnen einen Ansatz in der Stadtplanung, bei dem die Initiativen für Veränderungen von den lokalen Akteuren ausgehen, anstatt von höheren Planungsinstanzen. Dieser Ansatz umfasst oft kleine, kostengünstige und temporäre Interventionen, um Missstände aufzuzeigen und die Lebensqualität in Quartieren zu verbessern:
    • Reallabore sind experimentelle Umgebungen zur Erprobung neuer Nutzungskonzepte und Stadtentwicklungsstrategien unter realen Bedingungen zum Zweck von Testen und Anpassen von innovativen Ideen, Lernen aus praktischen Erfahrungen, oft mit einem Fokus auf Forschung und Entwicklung
    • Tactical Urbanism bezeichnet einen Ansatz in der Stadtplanung, bei dem temporäre, kostengünstige und oft kreative Maßnahmen eingesetzt werden, um städtische Räume schnell zu verbessern und zu transformieren. Der Fokus liegt auf kleinen, kurzfristigen Projekten, die leicht umsetzbar sind und mit minimalem Aufwand sofortige Auswirkungen auf den urbanen Raum haben.
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Q

Legitimation

A

Legitimation (Vertrauensvorschuss) bezeichnet die kollektive Zustimmung, dass bestimmte Ziele, Mittel oder Handlungen den gesellschaftlichen Werten und Erwartungen entsprechen.

Dimensionen

  • Zielsetzungen, die kollektiven Moralvorstellungen wie Gerechtigkeit, Teilhabe entsprechen, stellen eine wesentliche Basis fur moralische Legitimation dar
  • Legitimitat entsteht nur, wenn das Vertrauen besteht, dass Erwartungen erfullt werden. Handlungsfahigkeit, Expertise, Erfahrung etc. sind Quellen von substantiver Legitimation, die auf dem tatsachlichen Erreichen von Zielen beruht
  • Der Prozess, der zu legitimen Zielen führt, wird ebenfalls an seiner Legitimitat gemessen. Transparenz, Unabhangigkeit und Rechenschaft sind Grundlage prozeduraler Legitimation, sowohl der Akteure als auch des Prozesses
  • Legitimation basiert auf kollektiver Zustimmung. In reprasentativen Demokratien bilden Wahlen die Hauptquelle politischer Legitimation. Offentliche Zustimmung, die sich in Medien, in Partizipationsprozessen ausdruckt, kann jedoch eine ebenso wichtige Legitimationsquelle sein