Sitzung 2 Flashcards
Ziele und Funktionen von Recht
- Interessenausgleich
- Friedenssicherung
- Freihheitssicherung
- Erziehung
- Abschreckung
- Strafe
- Steuerung gesellschaftlicher Prozesse
- Gewährleistung von Rechtssicherung
- Gewährleistung von Gleichheit
- Gewährleistung von Gerechtigkeit
Objektives Recht
Alle Rechtsnomen, also die geltende Rechtsordnung in ihrer Gesamtheit
Subjektives Recht
Die sich daraus ergebenen individuellen Ansprüche eines Einzelnen, die von diesem auch gerichtlich gemacht werden können.
Materielles Recht
Alle Rechtsnormen, die das Rechtsverhältnis der Subjekte zueinander regeln (Institutionen, Personen)
Beispiel: BGB, StGB
Formelles Recht
Die Rechtsnormen, die beschreiben wie bei der Durchsetzung der Rechtsnormen vorgegangen werden soll
Beispiel: ZPO, FamFG, VwGO
Privates und Öffentliches Recht regelt das Verhältnis der Menschen zueinander.
Wichtig wofür?
Wichtig für das Auffinden der anzuwendenden Vorschriften
Wichtig für die Eröffnung des jeweiligen Rechtsweges:
-privatrechtliche Streitigkeiten gehören vor die Zivilgerichte
-öffentlich rechtliche Streitigkeiten gehören vor die Verwaltungsgerichte, sofern es keine Sonderzuweisung gibt.
Privatrecht (Zivilrecht)
Regelt das Verhältnis zwischen Bürgerinnen zu Bürgerinnen
Öffentliches Recht
Auf mindestes einer Seite der Rechtsbeziehung steht der Staat
Wie ist das öffentliche Recht unterteilt ?
Verfassungsrecht (Grundgesetz)
Strafrecht (StGB), Jugendstrafrecht (JGB)
Verwaltungsrecht
Prozessrecht: Zivilprozess (ZPO), Strafprozess (StPO) etc.
Verwaltungsrecht. Wie wird es gegliedert?
Kommunalrecht
Baurecht: Staßenrecht, Verkehrsrecht
Polizei und Ordnungswesen: einschließlich Ausländer und Asylrecht, Bundesseuchengesetz
Sozialrecht: SGB: Sozialversicherungen, Kinder und Jugendhilfe, Grundsicherung für Erwerbssuchende, Sozialhilfe, Ausbildungsförderung, Eingliederungshilfe
weitere Einzelbereiche: Schul-und Kulturverwaltung
Verwaltungsakt: Wofür wird er genutzt und was ist das?
Das Recht im Verhältnis zwischen Bürger und Staat wird insbesondere durch Verwaltungsbehörden geregelt. Gehandelt wird hier durch den Verwaltungsakt.
Es gibt unterschiedliche Bezeichnungen:
Bescheid, Erlaubnis, Genehmigung
Legaldefinition findet sich in §35 Satz 1 VwVfG
Verwaltungsbehörden (PRIVAT)
Verwaltungsbehörden können aber auch privatrechtlich handeln
= Verwaltungsprivatrecht (Bsp: Wenn sie wie ein Privatmann räume Anmieten)
Einteilung des Privatrechts
Bürgerliches Recht (BGB) und Wirtschafsrecht (HGB, AktG etc.) Bürgerliches Recht = Vereinsrecht Schuldrecht Arbeitsrecht Familienrecht Vormundschaft - und Betreuungsrecht Erbrecht
Vertrag:
Mietvertrag, Kaufvertrag, Werkvertrag
Durch das Abschließen von Verträgen entstehen sogenannte vertragliche Ansprüche.
Wenn eine Person einen Anspruch gegen eine andere Person hat, spricht man von Schuldverhältnis.
Gesetzliches Schuldverhältnis:
Es ergibt sich ein Anspruch aus Rechtsnormen, wenn bestimmte Vorraussetzungen (juristisch: Tatbestandsmerkmale) erfüllt sind.
wichtig: Deliktsrecht
Rechtsquellen, was ist das?
Das Wissen, welche Regelungen in einer Gemeinschaft für alle Mitglieder rechtsverbindlich gelten, zieht man aus Rechtsquellen