Sitzung 2 Flashcards

1
Q

Ziele und Funktionen von Recht

A
  1. Interessenausgleich
  2. Friedenssicherung
  3. Freihheitssicherung
  4. Erziehung
  5. Abschreckung
  6. Strafe
  7. Steuerung gesellschaftlicher Prozesse
  8. Gewährleistung von Rechtssicherung
  9. Gewährleistung von Gleichheit
  10. Gewährleistung von Gerechtigkeit
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2
Q

Objektives Recht

A

Alle Rechtsnomen, also die geltende Rechtsordnung in ihrer Gesamtheit

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3
Q

Subjektives Recht

A

Die sich daraus ergebenen individuellen Ansprüche eines Einzelnen, die von diesem auch gerichtlich gemacht werden können.

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4
Q

Materielles Recht

A

Alle Rechtsnormen, die das Rechtsverhältnis der Subjekte zueinander regeln (Institutionen, Personen)
Beispiel: BGB, StGB

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5
Q

Formelles Recht

A

Die Rechtsnormen, die beschreiben wie bei der Durchsetzung der Rechtsnormen vorgegangen werden soll
Beispiel: ZPO, FamFG, VwGO

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6
Q

Privates und Öffentliches Recht regelt das Verhältnis der Menschen zueinander.
Wichtig wofür?

A

Wichtig für das Auffinden der anzuwendenden Vorschriften
Wichtig für die Eröffnung des jeweiligen Rechtsweges:
-privatrechtliche Streitigkeiten gehören vor die Zivilgerichte
-öffentlich rechtliche Streitigkeiten gehören vor die Verwaltungsgerichte, sofern es keine Sonderzuweisung gibt.

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7
Q

Privatrecht (Zivilrecht)

A

Regelt das Verhältnis zwischen Bürgerinnen zu Bürgerinnen

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8
Q

Öffentliches Recht

A

Auf mindestes einer Seite der Rechtsbeziehung steht der Staat

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9
Q

Wie ist das öffentliche Recht unterteilt ?

A

Verfassungsrecht (Grundgesetz)
Strafrecht (StGB), Jugendstrafrecht (JGB)
Verwaltungsrecht
Prozessrecht: Zivilprozess (ZPO), Strafprozess (StPO) etc.

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10
Q

Verwaltungsrecht. Wie wird es gegliedert?

A

Kommunalrecht
Baurecht: Staßenrecht, Verkehrsrecht
Polizei und Ordnungswesen: einschließlich Ausländer und Asylrecht, Bundesseuchengesetz
Sozialrecht: SGB: Sozialversicherungen, Kinder und Jugendhilfe, Grundsicherung für Erwerbssuchende, Sozialhilfe, Ausbildungsförderung, Eingliederungshilfe
weitere Einzelbereiche: Schul-und Kulturverwaltung

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11
Q

Verwaltungsakt: Wofür wird er genutzt und was ist das?

A

Das Recht im Verhältnis zwischen Bürger und Staat wird insbesondere durch Verwaltungsbehörden geregelt. Gehandelt wird hier durch den Verwaltungsakt.
Es gibt unterschiedliche Bezeichnungen:
Bescheid, Erlaubnis, Genehmigung

Legaldefinition findet sich in §35 Satz 1 VwVfG

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12
Q

Verwaltungsbehörden (PRIVAT)

A

Verwaltungsbehörden können aber auch privatrechtlich handeln
= Verwaltungsprivatrecht (Bsp: Wenn sie wie ein Privatmann räume Anmieten)

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13
Q

Einteilung des Privatrechts

A
Bürgerliches Recht (BGB) und Wirtschafsrecht (HGB, AktG etc.) 
Bürgerliches Recht = 
Vereinsrecht 
Schuldrecht 
Arbeitsrecht 
Familienrecht 
Vormundschaft - und Betreuungsrecht 
Erbrecht
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14
Q

Vertrag:

A

Mietvertrag, Kaufvertrag, Werkvertrag

Durch das Abschließen von Verträgen entstehen sogenannte vertragliche Ansprüche.

Wenn eine Person einen Anspruch gegen eine andere Person hat, spricht man von Schuldverhältnis.

Gesetzliches Schuldverhältnis:
Es ergibt sich ein Anspruch aus Rechtsnormen, wenn bestimmte Vorraussetzungen (juristisch: Tatbestandsmerkmale) erfüllt sind.
wichtig: Deliktsrecht

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15
Q

Rechtsquellen, was ist das?

A

Das Wissen, welche Regelungen in einer Gemeinschaft für alle Mitglieder rechtsverbindlich gelten, zieht man aus Rechtsquellen

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16
Q

Rechtsquellen: Einteilen von formalen Aspekten

A

Rechtsquellen =

  • Geschriebenes Recht -> Gesetztes Recht, Richterrecht
  • Ungeschriebenes Recht, Gewohnheitsrecht
17
Q

Gesetztes Recht

A

sind die Rechtsnormen, die von den staatichen Organen und den staatlichen ermächtigten Institutionen beschlossen werden.
Nationale Gesetze = 4 Ebenen
-Verfassungsebene: Grundgesetz und Verfassung der Bundesländer
-Einfach-gesetzliche Ebene: Bundes&Landesgesetze
-Rechtsverordnung: Gilt auch auf Bundes/Landesebene und soll Regelungen der Gesetze kontrollieren
Autonome Satzung: Regelungen von Körperschaften des öffentlichen Rechts (z.B. Beitragssatzung der gesetzlichen Krankenkasse)

18
Q

Richterrecht

A

wird als ein faktisches Recht bezeichnet, dass durch die Rechtsprechung der Gerichte entsteht und dem Zweck dient, bestehende Gesetzeslücken zu schließen - wie das Gewohnheitsrecht

19
Q

Gewohnheitsrecht

A

ungeschriebenes, allgemein anerkanntes Grundgesetz - hat den Charakter von Rechtsquellen

  • ist aus Sitten und Überzeugungen einer Gemeinschaft im Laufe der Zeit erwachsen
  • wirkt noch in einigen Bereichen (z.B. grundsätzlicher Schutz des Glockenläutens)
20
Q

Normhirachie - Wofür?

A

Rangniedrigere Normen müssen mit höheren Normen konform sein, wenn sie gegen diese verstoßen = nichtig

21
Q

Normhirachie - Aufbau

A
Von oben nach unten: 
Bundesgesetze 
Rechtsverordnung des Bundes 
Landesverfassung 
Landesgesetze 
Rechtsverordnung der Länder 
Satzung
22
Q

(Ziele und Funktionen):

Friedensfunktion

A

In dem das Recht das Verhältnis der Bürger untereinander und zum Staat regelt und zugleich Verfahrensregeln zum Durchsetzen dieses Rechts verhält -> sichert es sozialen Frieden

Friedenssicherung dienen z.B.

  • Strafrecht
  • Strafprozessrecht
  • Straßenverkehrsrecht
23
Q

(Ziele und Funktionen)

Ordnungsfunktion

A

-Typisches Beispiel: Regelung des Straßenverkehrs

= Es gibt allgemeine Vorgaben an die sich gehalten werden muss, damit ein Miteinander funktioniert

24
Q

(Ziele und Funktionen)

Freiheitsfunktion

A

-Recht gewährt dem Bürger im Verhältnis zum Staat Freihheitsrechte, wie z.B. Meinungsfreiheit (Art 5 GG)

= Diese Freiheiten können jedoch nicht schrankenlos gewährt werden, sondern finden ihre Grenzen in den Rechten anderer.

25
Q

(Ziele und Funktionen)

Herrschafts - und Herrschaftskontrollfunktion

A
  • Recht bedarf des Staates, der als Gesetzgeber Recht schafft und über die Einhaltung des Rechts wacht
  • > so kann sich Schutz&Friedensfunktionen entfalten

= Gleichzeitig muss das staatliche Handeln einer Kontrolle unterliegen