Sicherstellung Und Beschlagnahme Flashcards
1
Q
Unter welchen §§ sind die Maßnahmen Sicherstellung und Beschlagnahme von Beweismitteln?
A
Sicherstellung §94 (1) StPO
Beschlagnahme § 94 (2) StPO
2
Q
Wo stehen die Formvorschriften der Beschlagnahme ?
A
§98 (2) StPO
3
Q
Wann Stelle ich Sachen zur Beweissicherung sicher nach §94 iVm §98 StPO?
A
- Straftatverdacht = Es liegen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass eineStraftat begangen wurde
- Beweismittel = Sind alle beweglichen und unbeweglichen Sachen, die
unmittelbar oder mittelbar für die Tat oder die Umstände ihrer Begehung Beweis erbringen - die zur Tatbegehung/Tatbeteiligung gebraucht wurden oder werden
sollen - die Spuren der Tat aufweisen können
- die durch die Tat erlangt, hervorgebracht oder verändert wurden
- die in irgendeiner Weise Aufschluss über die Tat geben können
—Freiwillige Herausgabe
4
Q
Wann Beschlagnahme ich ein Beweismittel gem.§ 94(2) iVm §98(2) StPO?
A
- Straftatverdacht
- Beweismittel
- Im Gewahrsam einer Person = Ausüben der tatsächlichen Sachherrschaft über die Sache
- Keine freiwillige Herausgabe = Keine Herausgabe aus eigenem Antrieb oder stillschweigend
- Gefahr im Verzuge = Auf die richterliche Entscheidung kann nicht gewartet werden, ohne dass der Zweck der Maßnahme gefährdet würde
- Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft = Gemäß § 12 (5) BPolG alle PVB, die mindestens seit vier Jahren im Dienst sind
5
Q
Was beinhalten die Formvorschriften gem. §98 (2) StPO?
A
- § 98 (2) StPO Beantragung der richterlichen Entscheidung
- § 95 StPO Herausgabe von Beweismitteln
- Zwang möglich
- Keine Pflicht für Täter/ Zeugnisverweigerungsrecht
- § 107 StPO Ausstellung einer Bescheinigung
- § 109 StPO Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände
- § 111k StPO Rückgabe der beschlagnahmten Gegenstände