Sicherstellung/ Beschlagnahme Flashcards

1
Q

Nenne die Bestandsmerkmale gem. § 94 (1) StPO Sicherstellung von Beweismitteln

A
  • Straftatverdacht = Es liegen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass eine Straftat begangen wurde
  • Beweismittel = Sind alle beweglichen und unbeweglichen Sachen, die
    unmittelbar oder mittelbar für die Tat oder die Umstände ihrer Begehung Beweis erbringen
  • die zur Tatbegehung/Tatbeteiligung gebraucht wurden oder werden
    sollen
  • die Spuren der Tat aufweisen können
  • die durch die Tat erlangt, hervorgebracht oder verändert wurden
  • die in irgendeiner Weise Aufschluss über die Tat geben können
  • Gegenstand wird freiwillig herausgegeben
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Q

Nenne die Bestandsmerkmale gem.§§ 94 (2) i.V. m. § 98 (1) StPO Beschlagnahme von Beweismitteln

A
  • Straftatverdacht
  • Beweismittel
  • Im Gewahrsam einer Person = Ausüben der tatsächlichen Sachherrschaft über die Sache
  • Keine freiwillige Herausgabe = Keine Herausgabe aus eigenem Antrieb oder stillschweigend
  • Gefahr im Verzuge = Auf die richterliche Entscheidung kann nicht gewartet werden, ohne dass der Zweck der Maßnahme gefährdet würde
    • Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft = Gemäß § 12 (5) BPolG alle PVB, die mindestens seit vier Jahren im Dienst sind
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3
Q

Nenne die Formvorschriften zur Beschlagnahme und den §

A

● § 98 (2) StPO Beantragung der richterlichen Entscheidung
● § 95 StPO Herausgabe von Beweismitteln
● - Zwang
● - Keine Pflicht für Täter/ Zeugnisverweigerungsrecht
● § 107 StPO Ausstellung einer Bescheinigung
● § 109 StPO Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände
● § 111k StPO Rückgabe der beschlagnahmten Gegenstände

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