Sicherstellung/ Beschlagnahme Flashcards
1
Q
Nenne die Bestandsmerkmale gem. § 94 (1) StPO Sicherstellung von Beweismitteln
A
- Straftatverdacht = Es liegen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass eine Straftat begangen wurde
- Beweismittel = Sind alle beweglichen und unbeweglichen Sachen, die
unmittelbar oder mittelbar für die Tat oder die Umstände ihrer Begehung Beweis erbringen - die zur Tatbegehung/Tatbeteiligung gebraucht wurden oder werden
sollen - die Spuren der Tat aufweisen können
- die durch die Tat erlangt, hervorgebracht oder verändert wurden
- die in irgendeiner Weise Aufschluss über die Tat geben können
- Gegenstand wird freiwillig herausgegeben
2
Q
Nenne die Bestandsmerkmale gem.§§ 94 (2) i.V. m. § 98 (1) StPO Beschlagnahme von Beweismitteln
A
- Straftatverdacht
- Beweismittel
- Im Gewahrsam einer Person = Ausüben der tatsächlichen Sachherrschaft über die Sache
- Keine freiwillige Herausgabe = Keine Herausgabe aus eigenem Antrieb oder stillschweigend
- Gefahr im Verzuge = Auf die richterliche Entscheidung kann nicht gewartet werden, ohne dass der Zweck der Maßnahme gefährdet würde
- Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft = Gemäß § 12 (5) BPolG alle PVB, die mindestens seit vier Jahren im Dienst sind
3
Q
Nenne die Formvorschriften zur Beschlagnahme und den §
A
● § 98 (2) StPO Beantragung der richterlichen Entscheidung
● § 95 StPO Herausgabe von Beweismitteln
● - Zwang
● - Keine Pflicht für Täter/ Zeugnisverweigerungsrecht
● § 107 StPO Ausstellung einer Bescheinigung
● § 109 StPO Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände
● § 111k StPO Rückgabe der beschlagnahmten Gegenstände