Schuldrecht AT_2. Schuldarten Flashcards
Inhalt+Abwicklung d. Schuldverh.: Stückschuld oder Gattungsschuld: wie legen Parteien Leistungsgegenstand bei Stückschuld fest?
nach individualisierenden Merkmalen (iSd 370)
Inhalt+Abwicklung d. Schuldverh.: Stückschuld oder Gattungsschuld: wie legen Parteien Leistungsgegenstand bei Gattungsschuld fest?
nach generellen Merkmalen (zB Maß, Zahl oder Gewichtsangaben)
Inhalt+Abwicklung d. Schuldverh.: Stückschuld oder Gattungsschuld: was ist ‘beschränkte Gattungsschuld’?
Gattung selbst nur in einem begrenzten Ausmaß vorhanden
Inhalt+Abwicklung d. Schuldverh.: Stückschuld oder Gattungsschuld: Bsp. für ‘beschränkte Gattungsschuld’?
zB 10 Flaschen aus dem Lager des Winzers, das 300 Flaschen umfasst
Inhalt+Abwicklung d. Schuldverh.: Stückschuld oder Gattungsschuld: was, wenn Schuldner bei Stückschuld eine andere Sache leistet?
GL zur Annahme nicht verpflichtet, der Schuldner gerät in Schuldnerverzug
Inhalt+Abwicklung d. Schuldverh.: Stückschuld oder Gattungsschuld: was, wenn Speziessache zufällig untergeht?
Vertrag automatisch aufgelöst (§ 1447)
Inhalt+Abwicklung d. Schuldverh.: Stückschuld oder Gattungsschuld: was, wenn Sachen aus der Gattung untergeht?
Gefahr trifft Schuldner, der in Folge andere Sachen aus der Gattung zur Verfügung zu stellen hat
Inhalt+Abwicklung d. Schuldverh.: Stückschuld oder Gattungsschuld: was, wenn Gläubiger/Käufer in Annahmeverzug u. Leistung geht unter?
zufälliger Untergang führ zu Aufhebung der Leistungspflicht d. Schuldners + Gläubiger (Käufer) muss zahlen
Inhalt+Abwicklung d. Schuldverh.: Wahlschuld (906, 907): wann liegt Wahlschuld vor?
wenn eine Partei das Recht hat, bei der Erfüllung zwischen mehreren vertraglich vereinbarten und bestimmten Leistungen zu wählen
Inhalt+Abwicklung d. Schuldverh.: Wahlschuld (906, 907): keine eine einmal getroffene Wahl rückgängig gemacht werden?
nein!
Inhalt+Abwicklung d. Schuldverh.: Wahlschuld (906, 907): was, wenn Schuldner/Verkäufer irrtümlich mehrere Leistungen erbringt?
bereicherungsrechtlicher Rückforderungsanspruch (Schuldner hat die Wahl), bei zeitlich aufeinander folgenden Leistungen kann nur die zeitlich spätere nach § 1431 zurückgefordert werden
Inhalt+Abwicklung d. Schuldverh.: Wahlschuld (906, 907): was, wenn Gläubiger/Käufer wahlberechtigt u. Wahlrecht nicht ausübt?
in Gläubigerverzug > Schuldner (Verk) kann ihn zur Wahl auffordern
Inhalt+Abwicklung d. Schuldverh.: Wahlschuld (906, 907): was, wenn Gläubiger/Käufer wahlberechtigt u. Wahlrecht nicht ausübt > was kann Schuldner (Verk.) dagegen tun?
den Gl. zur Wahl auffordern, wählt er trotzdem nicht > nach 906 Abs 2 ABGB Sch. entw. Wahl selbst treffen / nach §§ 918f vom Vertrag zurücktreten
Inhalt+Abwicklung d. Schuldverh.: Geldschuld: welche 2 Arten sind zu unterscheiden?
Buchgeld u. Bargeld
Inhalt+Abwicklung d. Schuldverh.: Geldschuld: sind Geldschulden Stück- od. Gattungsschulden?
stets Gattungsschulden!