Schuldrecht AT_1. Verbindlichkeiten, Leistungszeit-,ort Flashcards
Inhalt+Abwicklung d. Schuldverh.: Art d. Leistung: was ist Leistung?
jenes Verhalten des Schuldners, zu dem er aufgrund der vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnisse gegenüber dem G verpflichtet ist und das zur Befriedigung der Interesse des G dient
Inhalt+Abwicklung d. Schuldverh.: Art d. Leistung: woraus kann Leistung bestehen?
Tun od. Unterlassen
Inhalt+Abwicklung d. Schuldverh.: Erfolgs- und Sorgfaltsverbindlichkeiten: was sind Erfolgsverbindlichkeiten?
Schuldner ist verpflichtete, den vereinbarten Erfolg tatsächlich herbeizuführen (geschuldeter Erfolg muss beim Gläubiger eintreten)
Inhalt+Abwicklung d. Schuldverh.: Erfolgs- und Sorgfaltsverbindlichkeiten: was sind Sorgfaltsverbindlichkeiten?
Schuldner ist verpflichtet, sich sorgfältig um die Herbeiführung des Erfolges zu bemühen.
Inhalt+Abwicklung d. Schuldverh.: Erfolgs- und Sorgfaltsverbindlichkeiten: wie ist zu beurteilen, ob das eine od. das andere vorliegt?
aufgrund der konkreten Vereinbarung bzw Pflichten
Inhalt+Abwicklung d. Schuldverh.: Erfolgs- und Sorgfaltsverbindlichkeiten: Bsp. f. Erfolgsverbindl.?
zB Pflicht des Verkäufers zur Übertragung des Eigentums
Inhalt+Abwicklung d. Schuldverh.: Erfolgs- und Sorgfaltsverbindlichkeiten: Bsp f. Sorgfaltsverbindl.?
zB Pflicht des Dienstnehmers zur Erbringung Arbeitsleistung od. vor-/vertragl. Schutz- und Aufklärungspflichten.
Inhalt+Abwicklung d. Schuldverh.: Erfolgs- und Sorgfaltsverbindlichkeiten: was, wenn Erfolgsverbindlichkeit u. Erfolg wird nicht herbeigeführt?
Schuldner im Verzug
Inhalt+Abwicklung d. Schuldverh.: Erfolgs- und Sorgfaltsverbindlichkeiten: wonach bestimmt sich Teilbarkeit einer Leistung?
primär: nach tats. bzw hypothetischen Parteiwillen, sekundär: nach den objektiven Kriterien (sog Sachteilbarkeit)
Inhalt+Abwicklung d. Schuldverh.: Erfolgs- und Sorgfaltsverbindlichkeiten: wonach bestimmt sich Teilbarkeit einer Leistung primär?
nach tats. bzw hypothetischen Parteiwillen
Inhalt+Abwicklung d. Schuldverh.: Erfolgs- und Sorgfaltsverbindlichkeiten: wonach bestimmt sich Teilbarkeit einer Leistung sekundär?
nach den objektiven Kriterien (sog Sachteilbarkeit)
Inhalt+Abwicklung d. Schuldverh.: Leistungsort (905): was ist der Erfüllungsort?
der Ort, an dem der Schuldner seine Leistung zu erbringen und der GL sie anzunehmen hat
Inhalt+Abwicklung d. Schuldverh.: Leistungsort (905): woraus ergibt sich der Erfüllungsort primär?
aus der Vereinbarung oder aus Natur und Zweck des Geschäftes
Inhalt+Abwicklung d. Schuldverh.: Leistungsort (905): was, wenn sich Erfüllungsort nicht (primär) aus Vereinbarung oder aus Natur u. Zweck des Geschäftes ergibt?
kann er so nicht bestimmt werden > Holschuld > Erfüllungsort ist Wohnsitz des Schuldners > holt Gläubiger die Leistung von dort nicht ab, gerät er in Annahmeverzug
Inhalt+Abwicklung d. Schuldverh.: Leistungsort (905): was, wenn Gläubiger bei Holschuld die Leistung nicht abholt?
gerät er in Annahmeverzug