Schuldrecht AT Flashcards
Schuldverhältnis im engeren Sinn
umschreibt einzelne Forderung des Gl. gg den Schuldner auf Errbingung einer best. Leistung.
Schuldverhältnis im weiteren Sinn
besteht aus Ansprüchen auf Erbringung der Hauptleistung sowie aus sämtlichen Nebenrechten und Pflichten. (daher zB der gesamte Kaufvertrag)
Bestandteile der Obligation im weiteren Sinn (3)
(1) Hauptleistungspflicht, (2) Nebenleistungspflichten (zB Verkäufer zur Verpackung der Ware), (2) Schutz und Sorgfaltspflichten („positive Vertragsverletzung“).
Sekundärpflichten
Haupt-, Nebenleistungs-, Schutz- und Sorgfaltspflichten sind Primärpflichten im Schuldverhältnis. Ihre Verletzung führt zu Schadenersatzpflichten, also sog Sekundärpflichten
Primärpflichten
Haupt-, Nebenleistungs-, Schutz- und Sorgfaltspflichten sind Primärpflichten im Schuldverhältnis.
Synallagma
Synallagmatische Verträge sind zweiseitig verbindlich und entgeltlich im Sinne des § 917 (zB Kauf-, Tausch-, Miet-, Pacht-, Werk-, Dienstvertrag; nicht zB Schenkungsvertrag, unentgeltlicher Leihvertrag).
Naturalobligation
Schulden ohne Haftung. Diese sind nicht klagbar, aber der Schuldner kann Schuld freiwillig erfüllen (> erbrachte Leistung nicht zurückfordern!).
Haftung cum viribus
Haftung des Verpflichteten kann auf bestimmte Vermögensstücke beschränkt sein
Haftung pro viribus
Haftung des Verpflichteten kann ziffernmäßig beschränkt sein