Schuldrecht Flashcards

1
Q

Leistung

A

Leistung ist die zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens.

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2
Q

Obliegenheit

A

Gebote, deren Einhaltung lediglich im eigenen Interesse liegt, da anderenfalls ein Rechtsverlust oder Rechtsnachteile drohen

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3
Q

Unmöglichkeit § 275 I BGB

A

aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen ist die Herbeiführung des Leistungserfolgs nicht möglich

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4
Q

Stückschuld

A

Geschuldete Sache ist individualisiert

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5
Q

Gattungsschuld

A

Schuldner trifft die Pflicht, (irgend-) eine Sache (mittlerer Art und Güte) aus der Gattung zu liefern (§ 243 I BGB)

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6
Q

Konkretisierung § 243 II BGB

A

Der Schuldner muss all das seinerseits erforderliche zur Erfüllung einer solchen Leistung getan haben. Leistungsgefahr geht auf Gläubiger über.

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7
Q

Holschuld

A
  • Leistungs- und Erfolgsort liegen beim Schuldner
  • Gläubiger holt die Leistung beim Schuldner ab
  • Ware muss ausgesondert werden und der Gläubiger zur Abholung aufgefordert werden
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8
Q

Bringschuld

A
  • Leistungs- und Erfolgsort liegen beim Gläubiger
  • Schuldner bringt dem Gläubiger die Leistung vorbei
  • Ware muss ausgesondert werden und dem Gläubiger an dessen Wohn-/Geschäftssitz tatsächlich angeboten werden
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9
Q

Schickschuld

A
  • Leistungsort liegt beim Schuldner, Erfolgsort beim Gläubiger
  • Ware muss ausgesondert und an die Transportperson übergeben werden
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10
Q

Praktische Unmöglichkeit § 275 II BGB

A
  • faktische Unmöglichkeit: Erbringen der Leistung zwar möglich, aber mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden
    —> grobes Missverhältnis zwischen Aufwand und Gläubigerinteresse
    (Einrede)
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11
Q

Persönliche Unmöglichkeit

A

Schuldner ist Leistungserbringung unter Abwägung des Hindernisses mit dem Leistungsinteresse des Gläubigers nicht zumutbar (Einrede).

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12
Q

Mahnung

A

Mahnung ist die an den Schuldner gerichtete eindeutige und bestimmte Aufforderung, die Leistung zu erbringen.

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13
Q

Abnahme (§ 640)

A

Abnahme ist die körperliche Entgegennahme des Werkes und dessen Anerkennung als zumindest in der Hauptsache vertragsgemäße Leistung.

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14
Q
A
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